Informationskampagne zum Übernahmeanspruch von Nachforderungen bei Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 23.08.2022 (AGS/051/2022):

Viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer erwarten in diesem Winter horrende Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen. Für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII besteht dabei grundsätzlich der Übernahmeanspruch der Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe. Zusätzlich könnte auch ein Übernahmeanspruch aus Gründen der Wohnraumsicherung in Frage kommen.

Weiterhin können auch Personen, die nicht im Leistungsbezug sind, einen Übernahmeanspruch haben, solange sie im Monat der Fälligkeit einen Antrag auf SGB II oder SGB XII-Leistungen stellen. Dieser Umstand ist vielen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern allerdings nicht bekannt. Aus diesem Grund sollten die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer über alle Modalitäten der Antragsstellung, Antragsfristen und geeignete Beratungsstellen informiert werden. Zusätzlich sollten auch die städtischen Beratungsstellen sowie die Beratungsstellen in freier Trägerschaft über die Übernahmeansprüche informiert werden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf hält eine städtische Informationskampagne insbesondere für angebracht, da der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf sich dagegen entschieden hat, einen Hilfsfonds zur Vermeidung von Energiesperren einzurichten. Ein Hilfsfonds hätte auch zur Entlastung der kommunalen Jobcenter beigetragen und wird in immer mehr Kommunen eingesetzt, zuletzt beispielsweise durch die RheinEnergie in Köln.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:Seite 2

  1. Ist eine Informationskampagne zum Übernahmeanspruch von Nachforderungen bei Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen geplant? Wenn nein, warum nicht?
     
  2. Gibt es Bestrebungen, für solche Anträge ein vereinfachtes Antragsverfahren zu entwickeln? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Gibt es bereits Schätzungen der Verwaltung zum Antragsaufkommen im Laufe des Winters 2022/2023?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                    Christian Jäger                      Cornelia Schlemper


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:

Um der Energiekrise zu begegnen, ist eine enge Zusammenarbeit vieler Akteure notwendig.

Die Stadtwerke Düsseldorf AG – als wichtigster Versorgungspartner - wird sich im Herbst 2022 mit einer umfangreichen Informationskampagne an die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger wenden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf - hier das Amt für Soziales - wird sich an dieser Kampagne mit einem eigenen Informationsblatt beteiligen, welches ausführlich über die Unterstützungsmöglichkeiten in den Leistungssystemen SGB II und SGB XII, wie zum Beispiel die Übernahme von erhöhten Nebenkostenabrechnungen aufgrund gestiegener Energiekosten auch für Menschen, die nicht im laufenden Sozialleistungsbezug stehen, informiert. Darüber hinaus werden Informationen über weitere Unterstützungsangebote und Beratungsstellen sowie deren Adressen und Ansprechpartner aufgeführt.

Außerdem wird im Rahmen von Presseinformationen auf die verschiedenen Hilfsangebote aufmerksam gemacht. Dabei sollen von den Medien unter anderem die gesetzlichen Möglichkeiten zur Prüfung der Übernahme zu hoher Energiekosten verbreitet werden, um so auch Betroffene zu erreichen, die noch keinem Hilfesystem angebunden sind. Zudem wird den Leistungsbescheiden nach dem SGB XII in den kommenden Wochen ein Informationsschreiben beiliegen, um den Leistungsberechtigten die Möglichkeit anzubieten, sich mit ihren Abrechnungen an das Amt für Soziales zu wenden.

Das Jobcenter informiert die Leistungsberechtigten des SGB II sowie Personen ohne Leistungsbezug in geeigneter Weise, auch auf der Homepage des Jobcenters Düsseldorf, www.jobcenter-duesseldorf.de. Durch die verschiedenen Informationsquellen werden die betroffenen leistungsberechtigten Personen von den jeweiligen Hauptakteuren direkt angesprochen und die übrige - nichtleistungsberechtigte - Bevölkerung über die bestehenden Hilfsangebote informiert. Die Hauptakteure stimmen sich dabei untereinander ab.

Im Amt für Soziales wurde zudem eine Arbeitsgruppe "Energiepreissteigerung / Energieversorgung" gebildet, die aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Soziales sowie der Steuerungsstelle SGB II besteht. Hier wird das Thema der Energiekrise und seine Auswirkungen auf die Leistungsbeziehenden sowie auf die Arbeit im Amt für Soziales sowie des Jobcenters genau betrachtet. So können erforderliche fiskalische und organisatorische Gegensteuerungsmaßnahmen umgehend eingeleitet und umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Umgang der Auswirkungen der Preissteigerungen im Konsumenten- und Energiepreisbereich können der AGS-Vorlage 046/2022 entnommen werden.

Antwort zuFrage 2:
Für den Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II und dem SGB XII ist auch bei Anträgen, die ausschließlich die Übernahme von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen beinhalten, eine vollumfängliche Prüfung eines möglichen Anspruches unerlässlich. Für ein vereinfachtes Antragsverfahren besteht rechtlich kein Spielraum. Das Amt für Soziales und das Jobcenter stellen jedoch eine schnelle Prüfung und Bescheidung der Anträge sicher.

Antwort zu Frage 3:
Aufgrund der Dynamik bei der Preisentwicklung im Energiesektor, die auch Auswirkungen auf Heiz- und Betriebskosten hat, ist eine seriöse Schätzung hinsichtlich eines möglichen Antragsaufkommens nicht möglich.