Integrationskräfte in der offenen Ganztagsschule
Anfrage des RH Georg Blanchard zur Sitzung des Rates am 10.09.2015: Integrationskräfte unterstützen Kinder mit Beeinträchtigung in der Schule, der offenen Ganztagsschule (OGS) und in den OGS-Ferienangeboten. Die verantwortungsvolle und komplexe Tätigkeit der Inklusionskraft hilft die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern.
Bisher wurden die Kosten für die Integrationskräfte in allen genannten Bereichen von der Stadt übernommen. Vor kurzem wurde jedoch bekannt, dass die Stadt Düsseldorf die Übernahme der Kosten für die OGS-Ferienangebote einschränken möchte.
Bei der Übernahme der Kosten für Integrationshelfer in der offenen Ganztagsschule gab es ebenfalls bereits eine Änderung: Bisher wurde die Kostenübernahme jeweils für ein gesamtes Schuljahr bewilligt, in diesem Jahr erhielten die Eltern nur eine Zusage für das erste Schulhalbjahr.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
- Aus welchen Gründen wurde die Kostenübernahme für Integrationskräfte für Kinder mit Beeinträchtigung in der OGS nur für das erste Schulhalbjahr bewilligt?
- Ist vorgesehen, an der Kostenübernahme für Integrationskräfte in der OGS Änderungen vorzunehmen bzw. die Kostenübernahme einzuschränken und falls ja, welche Gründe liegen hierfür vor?
- Sind weitere Änderungen im Bereich der Integrationskräfte vorgesehen und falls ja, welche Änderungen sind geplant und welche Gründe liegen hierfür vor?
Freundliche Grüße
Georg Blanchard
Antwort der Verwaltung am 10.09.2015 (Beigeordneter Hintzsche)
zu Frage 1: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 25. Juni die Verwaltung beauftragt, im Ausschuss für Gesundheit und Soziales und im Schulausschuss darzulegen, wer die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer in allen Formen der schulischen Ganztagsangebote innerhalb und außerhalb der Ferien bezahlt. Die Informationsvorlage hierzu wurde am 19. August in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales eingebracht und ist am 29.09.2015 im Schulausschuss. Die Entscheidungen für das zweite Schulhalbjahr erfolgen zeitnah. Die Regelung der Einzelfallprüfung während der OGS-Ferienbetreuung wird erst zu den Osterferien 2016 umgesetzt. Bis dahin werden die Kosten für Integrationskräfte während der OGS-Ferienbetreuung einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Die Verwaltung hat eine Folgeberichterstattung nach den Osterferien zugesagt.
zu Frage 2: Es ist nicht vorgesehen, Änderungen an der Kostenübernahme für Integrationskräfte in der OGS zu der in der Informationsvorlage des AGS, Vorlage 50/44/2015, geschilderten Verfahrensweise vorzunehmen.
Für die Kostenübernahme für Integrationskräfte in der OGS gilt Folgendes:
Betreuung während des Schulbesuches:
Aufgrund des Konzeptes der Landeshauptstadt Düsseldorf zur OGS während des Schulbesuches und außerhalb der Ferien ist die Betreuung durch Integrationskräfte der angemessenen Schulbildung zuzuordnen. Die Kostenübernahme für Integratoinshilfen erfolgt daher einkommens- und vermögensunabhängig.
Betreuung während der Ferien:
Bei der Frage, ob das jeweilige Programm beziehungsweise Programmbestandteile der OGS-Ferienbetreuung der Teilhabe oder der angemessenen Schulbildung zuzuordnen ist, beziehungsweise sind, ist ein differenziertes, einzelfallorientiertes Vorgehen erforderlich.
Hierzu werden alle Angebote aus den OGS-Ferienprogrammen, die den individuellen Bildungszielen und der Entwicklung der Kinder dienen, herausgefiltert und der angemessenen Schulbildung zugerechnet. Das umfasst nicht nur die Programmbestandteile, die dem schulischen Bildungsgang im engeren Sinne dienen, sondern alle Angebote, die geeignet sind, die individuellen Förderziele zu erreichen. Sollte eine eindeutige Differenzierung nicht möglich sein, erfolgt eine Zuordnung zu Gunsten der angemessenen Schulbildung.
Das Schulverwaltungsamt, die Schulen und das Amt für soziale Sicherung und Integration arbeiten in diesen Einzelfällen eng zusammen.
zu Frage 3: Es ist beabsichtigt ab dem Schuljahr 2016/2017 ein flächendeckendes Pooling von Integrationskräften entsprechend der Empfehlung des Inklusionsplanes des Landes Nordrhein-Westfalen einzuführen.
Mit Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zum 1. August 2014 wurde der Rechtsanspruch auf eine inklusive Beschulung in Nordrhein-Westfalen umfassend erweitert. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die mit Unterstützung einer Integrationskraft insbesondere eine Regelschule besuchen, steigt kontinuierlich. Gleichzeitig steigen die anwesenden Integrationskräfte in den Schulklassen.
Praxiserfahrungen in den Schulen zeigen, dass die Anwesenheit von zu vielen Erwachsenen im Schulalltag in einzelnen Klassen zu Problemen im Unterrichtsablauf führen und unter Umständen auch stigmatisierende Tendenzen verstärken kann.
Daher beabsichtigt die Verwaltung das System "Schule" inklusiv weiter zu entwickeln und die vorhandenen Strukturen der sich dynamisch verändernden Bedarfslage anzupassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ausdrücklich den Einsatz von Schulbegleitungen in Personalpools.