Keine verlässlichen Daten zur Zahl leerstehender Wohnungen in Düsseldorf

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 28.11.2022 (AWM/046/2022):

20.000 Wohnungen in Düsseldorf werden dem Wohnungsmarkt entzogen, weil sie leer stehen – zu dieser Einschätzung gelangt das Düsseldorfer Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. Wohnungen, die als Geldanlagen an Wert gewinnen, aber ungenutzt bleiben, sind eine immense Belastung für die Situation der Wohnungssuchenden.

Über die Hälfte aller Düsseldorferinnen und Düsseldorfer müssen weit mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Ohne eine konsequente öffentliche Kontrolle dreht sich die Spekulationsspirale auf dem Wohnungsmarkt weiter. Kontrolle setzt Datenerhebung voraus.

Von Leerständen erfährt die Verwaltung im Moment jedoch nur, wenn eine Zweckentfremdung entweder vom Immobilienbesitzer selbst ordnungsgemäß beantragt wird oder wenn der Verdachtsfall von einem Dritten an das Wohnungsamt gemeldet wird. Es ist anzunehmen, dass eine Vielzahl an Wohnungen ungemeldet leer steht bzw. zweckentfremdet wird. Seit die Düsseldorfer Stadtwerke 2019 die Übermittlung von Daten über ungenutzte Anschlüsse gestoppt haben, kann die Stadt keine realistischen Leerstandszahlen mehr in der Wohnungsstatistik angeben.

Einen Antrag der LINKEN, nach dem Vorbild anderer Städte die vorliegenden Daten zur Grundsteuer, zur Gewerbesteuer und die Meldedaten miteinander abzugleichen, um dem Wohnungsleerstand auf die Spur zu kommen, lehnten die anderen Ratsfraktionen, einschließlich der SPD, am 18.11.2021 ab.

Eine Alternative zum Antrag der LINKEN konnten die anderen Fraktionen aber nicht benennen. Dennoch zeigten sie sich überzeugt, dass die Stadtverwaltung auch ohne das von der LINKEN vorgeschlagene Instrument wieder zuverlässige Leerstandsdaten erheben kann.

Dem ist offenbar nicht so. Seit fast drei Jahren sind dem Wohnungsausschuss keine realistischen Daten zum Wohnungsleerstand in Düsseldorf mehr vorgelegt worden. Seit einem Jahr sind auch keine Fortschritte der Stadt dabei zu erkennen, wieder an Leerstandsdaten zu gelangen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Wohnungen im Düsseldorfer Stadtgebiet standen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils länger als sechs Monate leer?
     
  2. Wie hoch stuft die Verwaltung die Dunkelziffer nicht gemeldet leerstehender Wohnungen aufgrund der Zahlen der Wohnungsmarktberichte vorangegangener Jahre ein?
     
  3. Wie plant die Verwaltung, künftig verlässlichere Zahlen zu Wohnungsleerständen zu erheben?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                        Ben Klar                           Mbulelo Dlangamandla
 


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordneten Zuschke:

In Abstimmung mit dem Amt für Statistik und Wahlen wird wie folgt Stellung genommen:

Antwort zu Frage 1:
Im Jahr 2020 waren dem Fachbereich Wohnungsaufsicht 328 Wohnungen und im Jahr 2021 293 Wohnungen länger als 6 Monate leerstehend bekannt.

Alternativ ermittelt das Amt für Statistik und Wahlen eine hergeleitete Leerstandsquote, indem hilfsweise auf die Daten des lokalen Energieversorgers zu den sogenannten Leeranlagen oder vorübergehend von den EigentümerInnen übernommenen Stromzählern zurückgegriffen wird. Den der abgeschotteten Statistikstelle des Amtes für Statistik und Wahlen vorliegenden Daten nach lag die hergeleitete Leerstandsquote bezogen auf eine Leerstandsdauer von mehr als sechs Monaten im Dezember 2020 bei 3,7 Prozent und im September 2021 bei 3,9 Prozent.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass in den Veröffentlichungen des Amtes für Statistik und Wahlen die hergeleitete Leerstandsquote bezogen auf eine Leerstandsdauer von mehr als drei Monaten berechnet wird und somit von den hier dargestellten Werten abweicht.

Antwort zu Frage 2:
Eine realistische Einschätzung kann seitens des Fachbereiches nicht vorgenommen werden, da die Zahlen der hergeleiteten Leerstandsquote vergangener Wohnungsmarktberichte nicht vergleichbar sind (siehe Ausführungen zu Frage 1). Verlässlich sind nur die tatsächlich ermittelten Leerstände.

Antwort zu Frage 3:
Die Eingriffsgrundlage des maßgeblichen Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG) lässt nur die bislang angewandten Möglichkeiten der Ermittlung von Leerständen durch Umsetzung der Anzeigeverpflichtung von Leerständen durch Verfügungsberechtigte sowie Prüfung von eigenen Ermittlungen und Anzeigen Dritter zu.

In diesem Jahr konnte zwischen der Stadtwerke AG und der abgeschotteten Statistikstelle des Amtes für Statistik und Wahlen eine Vereinbarung über eine regelmäßige Lieferung von adressscharfen Daten zu den sogenannten Leeranlagen oder vorübergehend von den EigentümerInnen übernommenen Stromzählern getroffen werden. Diese ermöglichen es, die in der Antwort zu Frage 1 genannten hergeleiteten Leerstandsquoten zu berechnen. Eine Überprüfung in Stichproben zeigte in der Vergangenheit eine gewisse Unsicherheit dieser Daten, die jedoch mangels Alternativen hingenommen und im Wohnungsmarktbericht erläutert wurden.

Es ist vorgesehen, im Jahr 2023 zu überprüfen, inwieweit die Daten plausibilisiert und validiert werden können, um zukünftig eine verlässlichere Datenbasis für die Herleitung der Leerstandsquote zur Verfügung zu haben.