Keine Zwangsumzüge – Grundrechte achten!

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zu den Haushaltsberatungen 2009 des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30.10.2008:

Im Haushaltsplan werden keine Mittel für Umzüge im Rahmen des Höchstmietverfahrens zur Verfügung gestellt. Die eingeplanten Kosten von 100.000.- Euro werden gestrichen, der Haushaltsplanansatz wird entsprechend um 100.000.- Euro gekürzt.

Begründung:
Die Düsseldorfer Stadtverwaltung agiert mit vollkommen unrealistischen Mietrichtwerten zur Errechnung angeblich „angemessener Kosten der Unterkunft“ (7,35 Euro pro qm inkl. Nebenkosten) und erklärt auf dieser Grundlage zahlreichen BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II, ihre Wohnungen seien zu teuer.
Preiswerter Wohnraum steht in Düsseldorf allerdings selbst nach den jährlichen städtischen Wohnungsmarktberichten nicht zur Verfügung.
Ein erheblicher Teil der Schreiben, die den Hartz IV-BezieherInnen mit der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten zugesandt werden, ist offensichtlich fehlerhaft.

Für die Betroffenen zusätzlich belastend ist der Umstand, dass gegen die Aufforderung zur Reduzierung der Unterkunftskosten binnen einer gesetzten Frist auch dann nicht geklagt werden kann, wenn diese Aufforderung erkennbar falsch ist, weil sie keinen Verwaltungsakt darstellt, gegen den man klagen kann. Betroffene müssen abwarten, bis die Frist abgelaufen ist und direkte Strafmaßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Kürzung des Geldes. Erst dann bestehen Klagemöglichkeiten. Mindestens ein Verfahren ist seit über drei Jahren bei den Sozialgerichten anhängig.
Die LINKSFRAKTION Düsseldorf setzt sich für ein Ende der entwürdigenden Umzugs- und Kostensenkungsaufforderungen ein und fordert die Verhinderung von Zwangsumzügen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg    Helga Hermanns    Thomas Giese