Kö-Bogen: Developer und Libeskind erfüllen Auflagen der EU-Ausschreibung nicht / Bezirksregierung eingeschaltet / LINKSFRAKTION prüft rechtliche Schritte

Pressemitteilung

"die developer" erfüllen nach Auffassung der LINKSFRAKTION Düsseldorf weder die Teilnahmebedingungen der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten "Informationen zur Teilnahme an einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb" noch die eigentlichen Ausschreibungsbedingungen für das Projekt "Kö-Bogen". Sie hätten bereits als Teilnehmer abgelehnt werden müssen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der LINKSFRAKTION Düsseldorf, Frank Laubenburg:

Im Zusammenhang mit dem Projekt "Kö-Bogen" wurde ein vorgeschalteter Wettbewerb durchgeführt. In diesem hatten die Bewerber ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen und Referenzen für das von ihnen benannte Architekturbüro und die von ihnen benannte Projektleitung vorzulegen. Diese Informationen wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen und entsprechender Prüfung konnten die Bewerber die eigentlichen Ausschreibungsunterlagen erhalten.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit war nachzuweisen durch

a) Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre.

b) Vorlage von strukturell vergleichbaren Projekten, die in den letzten drei Jahren durchgeführt wurden.

c) Erklärung eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, dass die Finanzierung getragen wird bzw. der Nachweis von ausreichendem Eigenkapital.

"die developer" wurden am 01.04.2008 gegründet, geprüfte Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre konnten und können von daher nicht vorliegen. Die Nicht-Vorlage dieser Jahresabschlüsse führt aber gemäß der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Informationen zum automatischen Ausschluss von der Teilnahme.

Auch strukturell vergleichbare Projekte, die in den letzten drei Jahren durchgeführt wurden, können "die developer" nicht präsentiert haben, weil es solche nicht gibt. Allerdings war dies kein Ausschlussgrund.

Ausreichendes Eigenkapital konnten "die developer" angesichts eines Stammkapitals von 100.000 Euro mit Sicherheit ebenfalls nicht nachweisen. Die "Erklärung" einer Bank oder eines Versicherers lag wahrscheinlich vor. Nach der Finanzkrise ist die Sicherheit so einer Erklärung aber generell in Zweifel zu ziehen. Insbesondere auch deshalb, da in der Ausschreibung keine Bonität der Bank oder Versicherung verlangt wird. Der einzige geforderte "Nachweis" war die Zulassung in der EU.

Zusammengefasst: da die Developer die geforderten Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre nicht vorlegen konnten, hätten sie an der Ausschreibung nicht beteiligt werden dürfen, da der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht erbracht werden konnte.

Neben der wirtschaftlichen war auch die technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen, um überhaupt an der Ausschreibung teilnehmen zu dürfen.

Diese technische Leistungsfähigkeit sollte durch die Benennung des vorgesehenen Architekturbüros und des vorgesehenen Projektleiters nachgewiesen werden. Beide sollten jeweils drei vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre benennen.

Mit Daniel Libeskind ist zwar ein Architekt mit weltweitem Renommee benannt worden. Die Teilnahmebedingungen werden von ihm allerdings nicht erfüllt. In den letzten zehn Jahren hat er kein vergleichbares Projekt geplant. Er hat sehr erfolgreich Museen, Gedenkstätten und Repräsentationsbauten geplant, aber eben keine Büro- und Geschäftsbauten, die auch nur entfernt mit dem Projekt "Kö-Bogen" vergleichbar wären. Das aber war Teilnahmebedingung, nicht ein guter Name.

Die Nichtvorlage entsprechender Unterlagen geplanter vergleichbarer Projekte führt ebenfalls automatisch zum Ausschluss vom Wettbewerb.

"die developer" haben somit auch ihre technische Leistungsfähigkeit nicht wie vorgeschrieben nachweisen können.

Fazit: "die developer" haben sich um eine Ausschreibung beworben und die Teilnahmeberechtigung erhalten, obwohl sie weder ihre wirtschaftliche noch technische Leistungsfähigkeit entlang der verlangten Kriterien darstellen konnten.

Zudem sind zahlreiche weitere Fragen ungeklärt, auf die die LINKSFRAKTION öffentlich nicht eingehen kann, weil sie die eigentliche Ausschreibung betreffen und damit nicht öffentlich erörtert werden dürfen.

Mit einem Verkauf des Grundstücks Jan-Wellem-Platz an "die developer" ginge die Stadt ein ausgesprochen hohes Klagerisiko wegen des Verstoßes gegen die EU-Ausschreibung ein. Von daher wird die LINKSFRAKTION Düsseldorf morgen eine Vertagung der Entscheidung beantragen. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist bereits heute von uns aufgefordert worden, die Rechtmäßigkeit der Zulassung der "developer" an der Ausschreibung zum Kö-Bogen zu überprüfen; weitere rechtliche Schritte werden derzeit von der LIKNSFRAKION Düsseldorf noch geprüft.

Ebenfalls merkwürdig: "die developer" behaupten auf ihrer Homepage bereits jetzt: "die developer bauen den Kö-Bogen", ohne dass es die politischen Beschlüsse dazu gibt.

Diese Werbung der "developer" dürfte eindeutig als Irreführung im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten. Kein gutes Markenzeichen für einen zukünftigen Partner der Stadt.