Kontrolle der Müllimporte

Umweltausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 25.02.2010:

Durch die Medien bekanntgemacht wurde die Genehmigung des Umweltministeriums NRW vom 02. Juli 2008 für die Müllverbrennungsanlage Flingern für den Import von 7.000 t Müll aus Neapel. Diese Genehmigung endete am 31.10.2008.

Allein die Beschreibung des Transportweges, beginnend mit dem Bahntransport der Container von Italien, über Köln‑Kalk zur Messung möglicher Strahlenbelastung, zum Chemiepark in Leverkusen, die dortige Entladung und Zwischenlagerung bis zum Weitertransport per LKW nach Düsseldorf zur Müllverbrennungsanlage (MVA) Flingern, zeigte diese energieaufwendige und unökologische Entsorgung des Mülls.

Die Berichterstattung in den Medien machte deutlich, dass die sogenannten „Siedlungsabfälle“ aus Neapel und Umgebung aus nicht getrennten Abfällen aller Art einschließlich Sondermüll (z. B. Batterien, PVC, Chemikalien, Medikamente u. ä.) bestanden.

In der Selbstdarstellung der MVA „Müllverbrennung in Düsseldorf – für eine saubere Stadt“ ist die Eingangskontrolle wie folgt beschrieben:

  1. „Die Müllverbrennungsanlage ist für die Verbrennung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen konzipiert.
  2. Um sicher zu stellen, dass der angelieferte Abfall auch in der Anlage  verbrannt werden darf, werden die Begleitpapiere kontrolliert und Sichtkontrollen beim Entladen durchgeführt.
  3. Nach dem Stichprobenprinzip wird der angelieferte Abfall im eigenen Labor näher untersucht.“

Zu den seit dem Oktober 2008 erfolgten Müllverbrennungen in der MVA Flingern bezüglich Importen aus dem Ausland bzw. Müll anderer Kommunen fragen wir an:

  1. Welche zusätzlichen ‑ intensiven ‑ Kontrollen und Vorsichtsmaßnahmen wurden/werden ergriffen, um sicherzustellen, dass zum Einen jedwede Migration gefährdender Organismen und Lebewesen  ausgeschlossen ist bzw. zum anderen bei der Entladung sowie vor, während und nach der Verbrennung alle gefährlichen Stoffe und Sondermüllabfälle entsprechend der hier gültigen Vorschriften entsorgt werden, um u. a. letztlich auch eine hochgradige Anreicherung der Filterstäube mit Dioxinen, Furanen und Schwermetallen zu minimieren?
  1. Wird der aus anderen Kommunen oder Staaten angelieferte Müll teilweise zwischengelagert und wenn ja, wo und unter welchen Sicherheitsmaßnahmen?
  1. Das europäische Abfallrecht betont die Grundsätze der Nähe und Entsorgungsautarkie, die zu  beachten sind: Welche finanziellen Anreize bestehen bei der Verbrennung des Mülls in Düsseldorf, die eine langfristige Lösung des Müllproblems im Entstehungsgebiet behindern?

Freundliche Grüße

 

Stephan Ungeheuer                    Lutz Pfundner                     Gisela Mikala‑Hassel