Energie-, Gas- und Wassersperren im Jahr 2024
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 25.03.2025 (AGS/014/2025):
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sind besonders Menschen mit geringem Einkommen von Stromschulden betroffen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadtwerke Düsseldorf haben daher gemeinsam einen Verfügungsfonds zur Vermeidung von Stromsperren aufgelegt. Von diesem Geld werden Einzelfallhilfen für Düsseldorferinnen und Düsseldorfer finanziert, die soziale Leistungen beziehen. Anspruchsberechtigt sind Privatkunden der Stadtwerke, denen aufgrund von Zahlungsrückständen eine Stromsperre angekündigt wurde.
Im Jahr 2023 unterstütze die Stadt Düsseldorf diesen Fond mit 50.000 Euro, nicht aber im vergangenen Jahr. Zudem ist auch der Verfügungsfonds zur Vermeidung von Stromsperren, welcher aus dem Stärkungspaket NRW finanziert wurde, mit dem Beginn des Jahres 2024 ausgelaufen.
Im Jahr 2019 wurde noch fast 5.000 Haushalten in Düsseldorf der Strom gesperrt. Die Zahlen waren in den Folgejahren zwar rückläufig – aber eine Sperrung von lebenswichtigen Energiequellen wie Strom, Gas und Wasser ist ein Armutszeugnis des Sozialstaates. Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE sollte eine Grundversorgung mit Energie und Wasser für alle Privathaushalte sichergestellt werden.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie viele Sperrungen wurden im Jahr 2024 angedroht und vorgenommen (aufgeschlüsselt nach Strom, Gas und Wasser)?
2. Wie viele Anträge auf Beanspruchung des Härtefallfonds wurden gestellt und genehmigt?
3. Gab es anderweitige Bezuschussungen seitens der Stadt Düsseldorf hinsichtlich der Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren?
Freundliche Grüße
Helmut Born Cornelia Schlemper Renate Steinsberger
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Antwort zu 1:
Nach Angaben der Stadtwerke Düsseldorf AG ergeben sich folgende Zahlen:
2024 | |||
Androhung | Sperrung | Anteil Sperrung nach Androhung in Prozent | |
Strom | 65.046 | 5.225 | 8,03 |
Gas | 17.820 | 1.139 | 6,39 |
Wasser | 4.127 | 65 | 1,57 |
Zu den genauen Gründen, die letztendlich zu einer Sperrung der jeweiligen Energieart geführt haben, werden keine Erkenntnisse erfasst.
Antwort zu 2:
Im Jahr 2024 wurde aus dem Härtefallfonds Energie für insgesamt 118 Fälle ein Volumen von rund 92.000 Euro verausgabt, somit rund 780 Euro pro Fall.
Daneben wurde eine Vielzahl von Personen, die nicht zu den Zielgruppen des Härtefallfonds Energie zählen, in die richtigen Leistungssysteme beraten.
Eine genaue Statistik zu allen Fällen, die wegen einer möglichen Hilfe aus dem Härtefallfonds vorsprechen, wird nicht geführt.
Antwort zu 3:
In Düsseldorf besteht seit rund 15 Jahren eine enge Kooperation zwischen dem Jobcenter Düsseldorf, dem Amt für Soziales und Jugend, dem örtlichen Verbund der Schuldnerberatung mit den beteiligten Akteuren des Hilfesystems sowie den Stadtwerken Düsseldorf AG als führender Energieversorger. Hierdurch konnte ein gut ausgereiftes und wirksames Hilfenetz für Betroffene aufgebaut und etabliert werden. So werden im Bedarfsfall Personen unter anderem auf die verschiedenen Beratungsangebote wie den Energiesparservice der Caritas oder auch die Verbraucherzentrale hingewiesen.
Durch den fortlaufenden Austausch zwischen den Sozialleistungsträgern, Beratungsstellen und den Stadtwerken konnte in den vergangenen Jahren die Zahl der jährlichen Sperrungen von Strom, Gas und Wasser in Relation zu der steigenden Einwohnerzahl auf einem konstant niedrigen Niveau gehalten werden, insbesondere auch durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen.
Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat ihr Mahnverfahren an die sozialrechtlichen Prüf- und Beratungszeiten angepasst und lässt somit Raum zur Prüfung von Selbsthilfepotenzialen und sozialrechtlicher Beratung. Bei einer drohenden Energiesperre informieren die Stadtwerke mehrfach über bestehende Hilfs- und Beratungsangebote.
Bei Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) können nach den gesetzlichen Vorgaben Energieschulden im Rahmen eines Darlehens übernommen werden. Im Bereich des SGB XII ist in besonderen Fällen auch eine Beihilfe möglich.
Im Bereich SGB II wurden im Jahr 2024 über das Jobcenter in insgesamt 179 Fällen Darlehen für Strom- oder Heizkostenrückstände mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 131.000 Euro gewährt, wobei der Anteil der reinen Stromrückstände überwiegt (136 Fälle).
Im Bereich SGB XII wurden in insgesamt 77 Fällen Darlehen in Höhe von rund 68.000 Euro gewährt. Eine genaue Aufteilung nach Strom- bzw. Heizkostenrückständen kann ohne Aktendurchsicht nicht aufgezeigt werden.
Daneben wurde in einem Fall für den bestehenden Energierückstand eine Beihilfe geleistet.
Darüber hinaus können Personen mit geringem Einkommen ohne einen laufenden Leistungsanspruch SGB II oder SGB XII, beispielsweise Beziehende von Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Rentner*innen, einen Antrag auf Übernahme von Energierückständen stellen. Im Jahr 2024 wurden hier insgesamt 24 Darlehen für offene Forderungen aus Heizkosten vergeben.