KulturInklusiv - Menschen mit Behinderung in Düsseldorfer Kultureinrichtungen

Kulturausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Kulturausschusses am 26. März 2015:  Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, eine volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft und eine Einbeziehung in die Gesellschaft zu gewährleisten. 

Dies gilt auch für die Ermöglichung von kultureller Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Einiges wurde in diesem Bereich in der Vergangenheit bereits verbessert. Der Anfang des Jahres erschienene Düsseldorfer „Museumsführer für Menschen mit Behinderung“ offenbart jedoch noch immer erhebliche Schwächen. 

So stellt Elisabeth Kroker-Christmann von der „Arbeitsgemeinschaft der Vereine behinderter und chronisch kranker Menschen Düsseldorf e.V.“, die Herausgeberin der Broschüre, fest: „An vielen Stellen ist die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderung in unserer Stadt noch schwierig.“ 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Welche Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe bieten die Düsseldorfer Kulturinstitute Menschen mit geistiger Behinderung, Blinden und Sehbehinderten, Rollstuhlfahrern sowie Gehörlosen, Hörbehinderten und älteren Menschen auch mit Demenz (aufgeschlüsselt nach Kulturinstitut und Zugang, Parkmöglichkeit, Leihrollis, Begleitung mit Person oder Blindenhund, Führung, Audio Guide, Beschriftung, Cafe etc.)? 

  2. Welche Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im kulturellen Bereich und der Verbesserung der kulturellen Teilhabe für Menschen mit Behinderung sind geplant (aufgeschlüsselt nach Kulturinstitut und konkreter Maßnahme)? 
     
  3. In welchen städtischen Konzepten wurde die UN-Behindertenrechtskonvention mit der Verpflichtung, die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, berücksichtigt?


Freundliche Grüße   

Peter Ulrich Peters                              Dr. Michael Klepsch                             Daniela Dauner

 

Antwort der Verwaltung am 05.05.2015 (Beigeordneter Hans-Georg Lohe)

zu den Fragen 1 - 3:
Vorbemerkung: Ich möchte eingehend darauf hinweisen, dass für die Beantwortung der hier gestellten Fragen eine sehr umfangreiche Erhebung erforderlich wäre, die in der Kürze der Zeit nicht möglich war.

Ich möchte dennoch versuchen, den aktuellen Stand der Maßnahmen im Kulturbereich darzustellen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen in städtischen Kulturinstituten und bei Neubauvorhaben werden im Vorfeld mit dem "Runden Tisch Bauen" d.h. mit den Interessenvertretern der Menschen mit Behinderungen, erörtert.  Seit einigen Jahren wird der Rat der Stadt jährlich über die Fortschritte bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben in der Stadt und damit auch im Kulturbereich informiert. Für den Berichtszeitraum 2014 wurde der Teilbericht für den Kulturbereich dem federführenden Amt für soziale Sicherung und Integration Mitte März 2015 zugesandt.

Auch bei den in 2014 begonnenen Umbauten und Sanierungsmaßnahmen in Kulturinstituten wurden diese Grundsätze berücksichtigt. Im Rahmen dieser baulichen Maßnahmen werden Änderungen vorgenommen, die sich auch auf die Verbesserung im Zugang oder in der Nutzung für Menschen mit Behinderung auswirken werden.

Zu den Kulturinstituten im Einzelnen:
Die Mahn- und Gedenkstätte wird nach Umbau im Mai eröffnet. Im Einzelnen
werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
1. Barrierefreiheit der gesamten Räume (Ausnahme: historischer Luftschutzkeller),
d.h. Automatiktüren und Aufzüge, mobile Sitzhilfen, behindertengerechte Toiletten
und Beschriftungen in Brailleschrift.
Das Forum und der Julo-Levin-Raum wurden zusätzlich mit einer Induktionsanlage
für Hörgeschädigte ausgestattet.

2. Führungen für sehbehinderte Menschen und Führungen in "Leichter Sprache"
werden im Rahmen der Bildungsangebote konzipiert und nach der Eröffnung Teil des
didaktischen Angebots sein.

Im Heinrich-Heine-Institut wurden in 2014 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Bilker Straße 12 (Museumsbereich) :
Bau einer Behindertentoilette
Einbau einer neuen Tür zum Hinterhof Bilker Straße 12 für Rollstuhlfahrer
(Erleichterung für den Zugang der Räumlichkeiten im Erdgeschoss)

Bilker Straße 14:
Einbau einer Induktionsanlage für Menschen mit eingeschränktem Hörsinn

Auch der Aquazoo wird nach Umbau und Sanierung im Sinne der Barrierefreiheit verbessert.

Die Düsseldorfer Kulturinstitute arbeiten kontinuierlich daran, die Situation von
Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Das Thema Barrierefreiheit wird ständig
beobachtet. Schwerpunkte sind dabei:
▪ pädagogische Konzepte für bestimmte Zielgruppen (z.B. Menschen mit Lernbehinderungen),
▪ Tastführungen für blinde und sehbehinderte Menschen,
▪ Induktionsanlagen für schwerhörige Menschen,
▪ Verbesserung der Orientierung im Museum,
▪ Gebärdensprachvideos,
▪ Audioführungen,
▪ Beschilderungen in Brailleschrift,
▪ kontrastreiche Gestaltung,
▪ mehr Sitzgelegenheiten für Menschen mit Gehbehinderung,
▪ Schulung bzw. Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
▪ pädagogische Konzepte für blinde, gehörlose und behinderte Menschen.

Die Umsetzung soll im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten erfolgen.

Wichtig ist insbesondere
a) die Barrierefreiheit der Gebäude sicherzustellen – dies ist grundsätzlich der Auftrag des städtischen Amtes für Gebäudemanagement ,
b) die pädagogischen Konzepte zielgruppengerecht anzupassen,
c) technische Unterstützung für die Führungen in den Museen bereitzustellen
d) Barrierefreiheit von Informationsmaterialien
e) Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
f) die Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internetauftritt etc.) anzupassen.

Alle diese Aspekte werden auch in Zukunft berücksichtigt. So erhalten Besucher
auch die Möglichkeit, sich im Vorfeld ihres Besuchs über die Gegebenheiten vor Ort
zu informieren.