Lebensbedingungen in Düsseldorf von geflüchteten Menschen aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass

Rat
Stadtrat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 17.11.2022 (RAT/393/2022):

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat viele Menschen zur Flucht gezwungen. Etwa 1 Million Menschen sind nach Deutschland geflohen; davon auch viele nach Düsseldorf. Anfang März 2022 wurde die sogenannte „Massenzustromrichtlinie“, auch „Richtlinie für vorübergehenden Schutz“ (2001/55/EG) genannt, von den Innenminister:innen der EU beschlossen. Der Beschluss bedeutet ein unkompliziertes Verfahren der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und ermöglicht vielfältige Hilfen. Das zeigt, dass Unterstützung für Geflüchtete durchaus menschenwürdig sein kann – wenn es politisch gewünscht ist. Die Situation für alle anderen Geflüchtete sieht jedoch ganz anders aus. Ihnen werden eine Vielzahl von Hilfen und Unterstützungen vorenthalten, die Flüchtlinge mit ukrainischem Pass erhalten.

Das gilt leider auch für Menschen, die ebenfalls aufgrund des Krieges und der Gewalt aus der Ukraine geflohen sind, aber keinen ukrainischen Pass besitzen, wie z.B. internationale Student:innen aus sogenannten Dritt-Staaten. Es besteht faktisch eine Zwei-Klassen- Gesellschaft von Geflüchteten. Schon auf der Flucht aus der Ukraine haben viele von ihnen Repressalien erlitten. Eine Unzahl von Berichten belegen u.a. Zurückweisungen an der Grenze, wenn es sich um dunkelhäutige und schwarze Menschen handelte. Und auch hier in Deutschland und in Düsseldorf werden diejenigen, die keinen ukrainischen Pass besitzen, anders behandelt – obwohl eine interfraktionell getragene Resolution vom 28.02.2022 (RAT/092/2022) sich klar für eine Gleichbehandlung aussprach. Geflüchtete mit ukrainischem Pass konnten in Deutschland gleich zu Kriegsbeginn einen zweijährigen Aufenthaltstitel beantragen. Für Geflüchtete ohne ukrainischem Pass gilt dies nicht.

Sie müssen, wie in der städtischen Kommission zur Ukraine mitgeteilt wurde, alle in die Einzelfallprüfung, d.h. es besteht die Gefahr der Abschiebung. Der Ratsfraktion DIE LINKE sind Berichte bekannt nach denen im Frühjahr 2022 in Düsseldorf die Ausländerbehörde Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass die Ausweise abnahm, um sie zur sogenannten „freiwilligen“ Ausreise zu zwingen.

Ukrainer:innen können fast ohne Probleme ihr Studium an deutschen Universitäten fortführen.Aus der Ukraine geflüchtete Student:innen ohne ukrainischen Pass haben nur die Möglichkeit, ein sogenanntes Studentenvisum zu beantragen. Doch dafür müssen ausländische Studienanwärter:innen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in der Regel mehr als 10 000 Euro auf einem Sperrkonto nachweisen; Geld, das sie in der Regel nicht haben. Ebenso werden solchen Geflüchteten die Sozialleistungen verweigert.

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

  1. In welchen einzelnen Punkten unterscheiden sich die städtischen Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine mit bzw. ohne ukrainischen Pass?
     
  2. Wie viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die sich in Düsseldorf aushalten, sind aus Dritt-Staaten?
     
  3. Wie viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine sind seit Beginn des Ukraine-Kriegs aus Düsseldorf abgeschoben worden und in welche Länder?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                             Anja Vorspel


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:

Antwort zu Frage 1:
Die Verwaltung verfolgt – ungeachtet der je nach Einzelfall unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Ausgangslage – das Ziel, alle Menschen gleich zu behandeln. Insofern stehen alle Hilfsangebote auch allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung.

Antwort zu Frage 2:
Bis zum Stichtag 04.11.2022 sind insgesamt 467 Personen aus der Ukraine, die nicht über die ukrainische Staatsangehörigkeit verfügen, in der Landeshauptstadt Düsseldorf registriert worden. Von diesen haben insgesamt 343 Personen eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG erhalten und sind somit aufenthaltsrechtlich den Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft gleichgestellt.

Antwort zu Frage 3:
Bis zum Stichtag 04.11.2022 wurde keine Person, die aus der Ukraine in der Landeshauptstadt Düsseldorf angekommen ist und registriert wurde, abgeschoben.