Lebensmittelüberwachung ausweiten

Ausschuss für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 16.03.2023 (AUS/023/2023).

Gezielte Lebensmittelkontrollen dienen dem gesundheitlichen Verbraucher:innenschutz. Nach den EU-Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (EG Nr.178/2002), dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden. Es gelten u.a.

  • Der Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher,
  • der Schutz vor Irreführung und Täuschung.

Immer wieder kommt es zu Produktrückrufen bei Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Produkten, weil Gesundheitsschäden drohen. Der Drang zur Gewinnmaximierung führt immer wieder zur Reduzierung der Produktionskosten; durch Reduzierung der Arbeitssicherheit, Sauberkeit, Einsatz von billigeren und damit häufig umwelt- oder gesundheitsschädlichen Grundstoffen. Deshalb ist die unabhängige Kontrolle ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit der Verbraucher:innen zu schützen.

In der Januarsitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz wurden die aktuellen Zahlen der Lebensmittelüberwachung vorgestellt. Die Anzahl der amtlich zu untersuchenden Proben ist durch eine bundesweit einheitliche Vorschrift, die AVV RÜb, definiert: Pro 1.000 Einwohner werden in jedem Bundesland jeweils fünf Proben von Lebensmitteln sowie 0,5 Proben kosmetischer Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände untersucht. Dies macht bei 619.477 (2021) Einwohner:innen in Düsseldorf 3.407 Proben pro Jahr.

Im Jahr 2022 wurden jedoch nur 3.015 Proben genommen (nach 3.350 Proben im Jahr 2019). Trotz der geringeren Anzahl der Proben ist bei der Auswertung eine deutliche Zunahme der Beanstandungen in den Proben zu verzeichnen. 17% der Proben wurden beanstandet (2019: 12%) und 9% wurden bemängelt (2019: 4,5%), d.h. jede vierte Probe war nicht in Ordnung.

Durch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch wurde am 11.12.2019 berichtet, dass jede dritte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle aufgrund von Personalmangel in den Bundesländern und schlussendlich in den Kommunen, die für die Kontrollen zuständig sind, ausfallen würde.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Was waren neben der Pandemie die Gründe, dass 2022 nicht die erforderliche Anzahl an Proben genommen wurde?
     
  2. Welche Konsequenzen hatten die Beanstandungen für die Verursacher?
     
  3. Wie viele Personen arbeiten im Bereich der Lebensmittelüberwachung, wie viele Stellen sind unbesetzt und wie hoch ist der Krankenstand? (Bitte eine Auflistung über die letzten fünf Jahre.)

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Behrens                  Rita Kiwitt                            Dominik Dörr
 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Die Gründe für die „Nichteinhaltung“ der SOLL-Probenzahl nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV-Rüb) im Jahr 2022 sind vielschichtig.

Zur Ausgangslage in Düsseldorf sollte vorangestellt werden, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt selbst in dem in der Anfrage zitierten Bericht der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch aus 2019 folgendermaßen bewertet wurde:

„Auch im grünen Bereich bewegten sich nach den übermittelten Auskünften die ... Landeshauptstadt Düsseldorf ...“ (Seite 48 des Berichts).

Die anschließenden Pandemiejahre 2020 bis 2022 haben insbesondere in den Bereichen der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmittelhandel zu starken Veränderungen geführt (z.B. vorübergehende Einstellung der Produktion, veränderte Vertriebswege usw.), die bewusst nicht in angepasste Risikobewertungen eingeflossen sind, da immer mit einem Ende der Pandemiesituation gerechnet werden musste. Das heißt, bei der Berechnung von Kontroll- und Probenzahlen wurden die Werte ohne Pandemiesituation beibehalten. Daraus resultieren Restanten, die aber nur theoretischer Natur sind, da zum Beispiel geschlossene Betriebe weder kontrolliert, noch beprobt werden können.

Die Aufarbeitung dieses Rückstaus erfolgte im Jahr 2022 mit einem verstärkten Fokus auf Betriebskontrollen und nicht durch die Entnahme amtlicher Proben, da Betriebskontrollen im Hinblick auf einen vorbeugenden Verbraucherschutz eine größere Wirkung erzielen.

Hinzu kamen aber auch unvorhergesehene Stellenvakanzen in den Jahren 2020 bis 2022, die in der Beantwortung zur Frage drei genauer erläutert werden.

Antwort zu Frage 2:
Maßnahmen, die aufgrund von beanstandeten Proben eingeleitet werden, sind sehr unterschiedlich und vom Gesetzgeber vorgegeben. Hierzu gehören Maßnahmen zur Ahndung eines Verstoßes (Bußgeldverfahren, Verwarnungen, Belehrungen sowie Abgabe bei Verdacht einer Straftat an die Staatsanwaltschaft), vorbeugende Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers durch Anordnung eines Rückrufs oder Rücknahme aus dem Handel, die Veröffentlichung der Beanstandungen gemäß § 40 Absatz 1 und/oder 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oderdie Abgabe an die für den Verursacher zuständige örtliche Lebensmittelüberwachung.

Die Maßnahmen werden grundsätzlich auf das Ziel des Schutzes allern Endverbrauchenden ausgerichtet. Faktoren für die Höhe eines Bußgeldes sind beispielsweise die Schwere der Verstöße, Wiederholungsfälle und Unternehmensgrößen.

Antwort zu Frage 3:
Die Personalbedarfsplanung bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Düsseldorf richtet sich nach den aktuellen Pflichtaufgaben nach Weisung in Verbindung mit der Anzahl der Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich.

Bei einer ständig zu verzeichnenden Zunahme der Unternehmenszahlen und bei Erweiterungen des Zuständigkeitsbereichs werden Stellenplanerweiterungen vorgenommen. Zur Deckung von vorhersehbaren Stellenvakanzen der Lebensmittelüberwachung wird regelmäßig eigenes Personal weitergebildet.

Hier die Übersicht zum Stellensoll und den Stellenvakanzen der letzten fünf Jahre:

SG 19/6220182019202020212022
Stellensoll17,017,517,518,519,5
Stellensoll
Weiterbildung
12214
Vakanzen
Stelle/Jahr
1,78 VZÄ0,78 VZÄ3,3 VZÄ3,98 VZÄ4,0 VZÄ


Angaben zum Krankenstand können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden, befinden sich aber für den Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung ausnahmslos im verwaltungsweiten Durchschnitt.

Das Personal, dass in der Lebensmittelüberwachung tätig ist, benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterqualifikation. LebensmittelkontrolleurInnen z.B. müssen nach dem Meister-/Techniker-/Bachelorabschluss eine zweijährige Qualifikationsphase durchlaufen, um eingesetzt werden zu dürfen. Aus diesem Grund sind offene Stellen durch ungeplante Personalverluste frühestens nach 2,5 Jahren wieder zu besetzen.
Auf dem Arbeitsmarkt ist so gut wie kein ausgebildetes Personal verfügbar.