Medizinische Hilfe und Grundleistungen für Asylbewerbende

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 05.11.2014:  Die für die Berechnung des Haushaltsansatzes angesetzte Personenzahl von 1.500 AsylbewerberInnen wird der aktuellen Entwicklung bzw. den Prognosen für das Jahr 2015 angepasst. Der Haushaltsansatz für soziale Leistungen für Asylbewerbende wird entsprechend geändert.

Begründung:

In diesem Sachkonto sind verschiedene Leistungen für Asylbewerbende zusammengefasst, wie zum Beispiel die medizinische Hilfe zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Grundleistungen die den Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege umfassen. 

Bei der Berechnung des Haushaltsansatzes wird für das Jahr 2015 von 1.500 AsylbewerberInnen ausgegangen. Diese Zahl ist aufgrund der steigenden Anzahl Asyl suchender Menschen bereits veraltet, bis zum Jahresende 2014 rechnet die Verwaltung selbst mit 1.900 Personen. Für das kommende Jahr wird mit einem weiteren erheblichen Anstieg gerechnet.

Alle Leistungen für Asyl suchende Menschen müssen daher entsprechend der zu erwartenden Zahlen erhöht werden, damit genügend Mittel für die Menschen zur Verfügung stehen, die dringend Unterstützung und Hilfe benötigen.

Freundliche Grüße  

Angelika Kraft-Dlangamandla                Cornelia Schlemper                  Adrian Müller-Gehl