Mieterhöhung bei SWD-Wohnungen in Flughafennähe

Ratsfraktion Düsseldorf
Stadtrat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 05. Februar 2015:  Wie die NRZ am 20.01.2015 berichtete, gibt es Proteste von Mieterinnen und Mietern der Wohnungen der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWD) in Düsseldorf-Lohausen.

Anlass sind Mieterhöhungen, die im Widerspruch stehen zu den erheblichen Beeinträchtigungen durch den Fluglärm vor Ort. Offensichtlich ist nicht berücksichtigt worden, dass diese Wohnungen in der Einflugschneise des Flughafens liegen. Sie sind an keiner Stelle mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet.

Ein Großteil dieser Wohnungen der SWD befindet sich in einem schlechten Zustand und es hat weder Erneuerungen noch Erhaltungsmaßnahmen gegeben. Die Wohnungen sind sanierungsbedürftig. Mieterhöhungen sind nicht gerechtfertigt. 

Dies widerspricht auch dem Gesellschaftszweck der SWD, der eine „sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung“ ist. 

Die Mieterhöhungen im Falle der MieterInnen in Lohausen zeigen, dass sich die SWD so marktkonform verhält wie die meisten anderen Vermieter: Die Mieterhöhungspotenziale werden ausgeschöpft bis zur Oberkante des Mietspiegels bzw. bis zum Erreichen der gesetzlichen Kappungsgrenze. 

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Anfrage:

  1. Mit welcher Begründung und in welcher Höhe werden bei den genannten Wohnungen Mieterhöhungen durchgeführt und wie viele und welche Wohnungen sind davon betroffen? 

  2. Warum sind bisher die gesetzlich vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen nicht erfolgt und wie sehen bezüglich des Lärmschutzes zukünftige Planungen aus? 

  3. Gehen die vorgesehenen Mieterhöhungen einher mit Maßnahmen zum Lärmschutz und weiteren Instandhaltungsarbeiten?

 

Freundliche Grüße   

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Lutz Pfundner       

 

Antwort durch die Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG (SWD) zum 05.02.2015:

zu Frage 1: Von den Mieterhöhungen sind 48 Mieter von Einfamilienhäusern in Düsseldorf-Lohausen (sog. Engländer-Siedlung) betroffen. Die Mietanpassungen an die ortsübliche Miete erfolgt entsprechend § 558 BGB. Danach kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Die Mieten sind zuletzt zum 01.12.2006 angepasst worden. Auf Basis der Mietrichtwerttabelle ergeben sich Erhöhungen von ca. 1,00 EUR/m².
Bei der Bemessung der Miete sind erhebliche Lärmabschläge berücksichtigt, die geforderte Miete liegt unter dem Mittelwert der einfachen Wohnlage entsprechend der Mietrichtwerttabelle 2014.

zu Frage 2: Hinsichtlich des Lärmschutzes entsprechen die Gebäude zur Zeit den gesetzlichen Anforderungen. In den kommenden Jahren ist jedoch die Erneuerung der Fensteranlagen in den Einfamilienhäusern vorgesehen.

zu Frage 3: Eine Mietanpassung gem. § 558 BGB setzt nicht grundsätzlich voraus, dass wertverbessernde Maßnahmen durchgeführt wurden. Wie unter 2. ausgeführt, ist geplant, in den nächsten 3 Jahren alle Fenster an den Gebäuden der sog. Engländer-Siedlung in Lohausen auszutauschen.