Mindestsicherung jetzt – Verfassungsbruch beenden

Rat

Änderungsantrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Vorlage 01/14/2009 zur Sitzung des Rates am 05.02.2009:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember 2007 festgestellt, dass die ARGEn verfassungswidrig sind; das Bundessozialgericht hat am 27. Januar 2009 erklärt, dass es den Regelsatz für LeistungsbezieherInnen bis 14 Jahre für verfassungswidrig hält. Vor diesem Hintergrund halten wir es für nicht akzeptabel, wenn nun - wie von den Grünen gefordert - „Korrekturen im Grundgesetz“ vorgenommen werden sollen, um eine Fortführung der verfassungswidrigen Hartz IV-Politik in der Bundesrepublik zu ermöglichen. Vielmehr ist endlich durch den Bundesgesetzgeber eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung einzuführen.

Daher stellt die LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 05.02.2009 folgenden Änderungsantrag zum Antrag „ Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert den Deutschen Bundestag auf, Hartz IV zu überwinden und einen wirksamen, verlässlichen, repressions- und diskriminierungsfreien Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu gewährleisten.

Dazu ist eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung zu gestalten.

Begründung:

Eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung bricht mit Hartz IV und ist der entscheidende erste Schritt, um Armut in Deutschland wirksam und nachhaltig zu überwinden. Die Aufgabe, Armut zu vermeiden und soziale Teilhabe zu ermöglichen, kann allerdings nicht von einem Mindestsicherungssystem allein geleistet werden. Dafür braucht es insbesondere einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn und die Fortentwicklung der Sozialversicherungen zu Bürger- bzw. Erwerbstätigenversicherungen, in denen das Solidarprinzip gestärkt wird und zu deren Finanzierung hohe und höchste Einkommen angemessen herangezogen werden.

Eine Trennung der Mindestsicherung von der Arbeitsvermittlung ist notwendig und sinnvoll, um der grundgesetzlich festgeschriebenen Trennung kommunaler Aufgaben von Bundesaufgaben zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Adelgunde Kahl                Gilbert Yimbou                     Frank Laubenburg