Mögliche Einnahmen durch eine „Bettensteuer„

Rat
Stadtrat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 23. Juni 2022 (RAT/253/2022):

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Mai 2022 entschieden, dass eine Abgabe über eine sogenannte Bettensteuer rechtens ist und damit mit dem Grundgesetz vereinbar. Geklagt hatten Hoteliers aus Hamburg, Bremen, Bremerhaven und Freiburg. Damit dürfen Kommunen von Übernachtungsgästen nun auch von geschäftlich Reisenden solch eine Abgabe verlangen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatte Anfang 2019 offiziell 30 Kommunen ermittelt, die eine Bettensteuer eingeführt hatten. Zurückzuführen ist diese Bettensteuer auf ein Steuergeschenk an Hoteliers aus dem Jahre 2010.

Die damalige Bundesregierung von CDU und FDP reduzierte den Steuersatz für „Beherbergungsleistungen“ von 19% auf 7% und verursachte bei Kommunen hohe Mindereinnahmen.

Aktuell verzeichnen die Kommunen Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und nun des Kriegs in der Ukraine. Die Haushaltsplanverfügung 2023 der Stadtkämmerei enthält deshalb folgende Verbesserungsziele für den städtischen Haushalt:

  • 2023: 60,0 Mio. Euro
  • 2024: 92,3 Mio. Euro
  • 2025: 115,8 Mio. Euro
  • 2026: 111,5 Mio Euro

Zur Erreichung dieser Ziele werden vorrangig Sparmaßnahmen vorgeschlagen.

Aufgrund des Auftrags der Kommunen zur Daseinsvorsorge spricht sich DIE LINKE deutlich gegen Sparhaushalte und für Einnahmeverbesserungen aus. Die Stadt darf nicht ignorieren, dass ihr eine neue Einnahmequelle in Gestalt einer Bettensteuer zur Verfügung steht.

Die Kommunen, die eine Bettensteuer verlangen, setzen diese unterschiedlich um. Dortmund und Flensburg bspw. verlangen 7,5% des Bruttoübernachtungspreises, Dresden 6%, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg, Köln, Potsdam 5%, Münster 4,5%, Hamburg ungefähr 2% und Leipzig 3 Euro pro Person/Tag.

In Düsseldorf gab es 2019 vor der Corona-Pandemie 5 Millionen touristische Übernachtungen. Das statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen weist für das Jahr 2019 in Düsseldorf 218 geöffnete Beherbergungsbetriebe mit 27.947 angebotenen Gästebetten aus. Der Ausbau von Hotels hat seitdem weiterhin extrem zugenommen und wird weiter ausgebaut. Seit 2019 kamen mindestens weitere 2.500 Betten hinzu. 36% aller Hotels sind 4-Sterne Hotels, 4% sind 5- Sterne Hotels.

Der Hoteldienstleister Colliers International Hotel GmbH berichtet in seinem Hotelbericht über Düsseldorf für das Jahr 2019 von einem durchschnittlichen Zimmerpreis von 110 EUR und schreibt: „Im Städtevergleich sichert sich Düsseldorf damit Platz drei hinter München und Köln. Bei einer weitgehend stabilen Auslastung konnte der durchschnittliche Zimmerertrag somit auch wieder gesteigert werden und erreichte 2019 rund 76 EUR.“ Es wird also reichlich Gewinn erwirtschaftet von der Hotel-Industrie in Düsseldorf.

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

  1. Gibt es Überlegungen, eine sogenannte Bettensteuer für Düsseldorf einzuführen?
     
  2. Wie hoch wären die geschätzten Einnahmen durch eine Bettensteuer auf Basis der Übernachtungszahlen von 2019 bei 3%, 5% und 7,5% sowie bei gleichem Prozentsatz, wenn die Bettensteuer erst bei einem Übernachtungspreis von 100 Euro/pro Nacht fällig wird?
     
  3. Wie wären die geschätzten Einnahmen unter den oben genannten Bedingungen durch Tourismus einerseits und Geschäftsreisen andererseits?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                                        Anja Vorspel

 

Antwort der Verwaltung durch Stadtkämmerin Schneider:

Antwort zu Frage 1:

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 17. Mai 2022 ist der Verwaltung bekannt.

Antwort zu Frage 2:
Die touristischen Übernachtungszahlen aus dem Jahr 2019 wurden durch die anschließenden Pandemieauswirkungen nicht mehr erreicht. Hinzu kommt, dass sich das Tagungsverhalten durch Videokonferenzen entscheidend verändert hat. Die Übernachtungszahlen sind im Jahre 2021 auf 2.000.000 zurückgegangen, die auf Grund der Aktualität und den zuvor beschriebenen Veränderungen als Berechnungsgrundlage gewählt wurden.

Da die Preissegmente in Düsseldorf nicht statistisch erhoben werden, lässt sich eine mathematische Berechnung nur mit allen Übernachtungen mit dem gewählten Durchschnittspreis von 100 € berechnen.

Anzahl
Übernachtungen
Übernachtungs-
preis Ø
3%5%7%
2.000.000100 €6.000.000 €10.000.000 €15.000.000 €


Außerdem stellt sich die Frage, ob eine Zimmerpreisschwelle als steuerliche Grundlage im Sinne der Steuergerechtigkeit gerichtsfest wäre. Zur Steuergerechtigkeit gehört auch, dass alle, die die gleiche Besteuerungsgrundlage – hier „die Kosten für eine Übernachtung“- erfüllen, auch steuerlich gleich belastet werden (Gleichmäßigkeit der Besteuerung).

Antwort zu Frage 3:
Die Übernachtungszahlen lassen sich in Düsseldorf aktuell nur als Gesamtzahl ermitteln, da Tourismuszahlen und Geschäftsreisen nicht getrennt erhoben werden.