Neues Urteil zu Gehwegparken

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des OVA am 20.11.2024 (OVA/161/2024):

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in seinem Urteil vom 06.Juni 2024 (3 C 5.23) beschlossen, dass illegales Parken auf dem Gehweg auf Verlangen der Anwohner durch die Straßenverkehrsbehörde sanktioniert werden muss.1 In ihrem Urteil aus Leipzig schlagen die Richter:innen den Städten vor, ein umfassendes Parkkonzept zu entwickeln, um illegales Gehwegparken zu ahnden mit der Priorisierung besonders belasteter Quartiere.

Der ökologische Verkehrsclub VCD teilte daraufhin in einer Stellungnahme mit:
„Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.“ Parkende Autos auf Gehwegen seien für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil eine schwere Einschränkung. 2 Sie beziehen sich auf die Straßenverkehrsordnung § 12 Absatz 4 und 4a.

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geben ein Regelmaß von 2,50 Metern vor. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) plädiert bei Gehwegparken auf die Einhaltung des Regelmaßes von 2,50 und die konsequente Entfernung des Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“, wenn die Gehwegbreite nicht eingehalten werden kann.3 Der VCD empfiehlt, ein Mindestmaß von 1,80 Metern einzuhalten.

Für die LINKE Düsseldorf führt die Umsetzung des Urteils zu mehr Flächengerechtigkeit im Modal Split4 für Fußgänger:innen und ist ein wichtiger Baustein der Fußverkehrsförderung des Mobilitätsplan D.

1 https://www.bverwg.de/de/pm/2024/28
2https://www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/gehwegparken-bverwg-raeumt-betroffenen-anspruch-auf-handeln-der-kommune-ein-vcd-fordert-parkende-autos-runter-vom-buergersteig
3 https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/verkehrssicherheit-fuer- Entscheider/Verkehrssicherheit_fuer_Entscheider_Sichere_Gehwege_planen.pdf
4 https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/481960/ Der so genannte Modal Split wird genutzt, um die Anteile einzelner Verkehrsarten wie zum Beispiel des Fuß- und Radverkehrs
an allen Verkehrsarten darzustellen. Die Modal-Split-Werte sind in der verkehrsplanerischen
Praxis und Politik aber auch in der Verkehrswissenschaft von großer Bedeutung, um
Erkenntnisse über den Stand, die Hintergründe und die Potenziale der Verkehrsentwicklung zu
gewinnen.
Die Anteilswerte des Modal Split können für den Personenverkehr sowohl auf die Anzahl der
absolvierten Wege oder der beförderten Personen (Verkehrsaufkommen) als auch auf die
Menge der absolvierten Kilometer (Verkehrsleistung) bezogen werden.

Die LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie weit ist die Verwaltung mit der Erstellung eines angepassten Parkraumkonzeptes und wann wird dies dem Ordnungs-Verkehrsausschuss vorgelegt?

2. Unter welcher E-Mail-Adresse, App oder Telefonnummer können Anwohner:innen illegales Gehwegparken anzeigen?

Anja Vorspel             Sigrid Lehmann                    Birgit Götz


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Das angesprochene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 5.23) betrifft zunächst die beklagte Stadt Bremen und verpflichtet daher erst einmal nur diese Kommune. Für die Landeshauptstadt Düsseldorf erwächst daraus keine direkte Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen.

In Düsseldorf hat die Stadt, insbesondere durch das Ordnungsamt mit der Verkehrsüberwachung, das unerlaubte Gehwegparken grundsätzlich und konsequent geahndet sowie Drittanzeigen entsprechend verfolgt. Anders als in Bremen wird also unerlaubtes Gehwegparken nicht langjährig generell geduldet. Insofern ist das Urteil nicht nur wegen der Begrenzung auf die Wirkung inter partes für Düsseldorf irrelevant, sondern weil in Düsseldorf auch keine vergleichbaren verkehrlichen Missstände vorherrschen.

Die Verwaltung arbeitet entsprechend der beschlossenen „Strategie zum Parkraummanagement“ (OVA/070/2023) an der Erschließung von Parkpotentialen im privaten Raum, vor allem zur Mehrfachnutzung. Im laufenden Jahr wurden bereits das Provinzial P+R eröffnet und das Feierabend-Parken gestartet. Hier wird intensiv an einer Ausweitung gearbeitet. So werden Alternativen zum Parken im hoch beanspruchten öffentlichen Raum geschaffen.

Nach dem Motto „Wege für alle“ soll jede Mobilitätsart für sich genommen so fortentwickelt werden, dass sie eine gleichberechtigte Rolle in der zukünftigen, klimafreundlichen Mobilität Düsseldorfs einnimmt. Es ist nicht beabsichtigt nur einzelne Mobilitätsarten zu fördern oder einzelne auszuschließen. Die Infrastruktur und die Angebote des Umweltverbunds, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, sollen weiter ausgebaut und der motorisierte Individualverkehr als leistungsfähiger Verkehrsträger erhalten sowie stadt- und klimagerecht weiterentwickelt werden.

Antwort zu Frage 2:
In Düsseldorf besteht bereits seit Jahrzehnten die Möglichkeit, ordnungswidriges Parken mittels einer sog. Drittanzeige zu melden. Diese Möglichkeit ist den Menschen in Düsseldorf auch bekannt, sie wurde im Vorjahr in mehr als 25.000 Fällen und im laufenden Kalenderjahr (Stand 11/2024) in mehr als 19.000 Fällen genutzt.

Davon wurden rund 6.000 Fälle gegen ordnungswidriges Gehwegparken erfasst. Über diese Möglichkeit informiert die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ihrer Internetseite umfassend (https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb/drittanzeige).

Eine Drittanzeige muss grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
Wer erstattet Anzeige? Name und Anschrift des Anzeigenerstatters
Welcher Verstoß liegt vor? z.B. Gehwegparken
Wo wird falsch geparkt? Straße und Hausnummer
Wann wurde falsch geparkt? Tag und Uhrzeit
Wer hat falsch geparkt? Kennzeichen, Fabrikat, Farbe des Fahrzeugs

Weiterhin wird ein Foto der Ordnungswidrigkeit als Beweismittel benötigt oder ein zweiter Zeuge. Die Anzeige kann per E-Mail an drittanzeige@duesseldorf.de oder per Post/Fax (mit Anlagen als Ausdruck oder im jpg-/PDF-Format) geschickt werden.