OGS-Ferienbetreuung

Jugendhilfeausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 07.05.2025 (JHA/034/2025):

Die Schulen mit offenem Ganztag sind auch in den Ferien dazu verpflichtet, eine Betreuung anzubieten. Die Stadt Düsseldorf hat mit einer Vielzahl von Jugendhilfeträgern Kooperationsverträge für die pädagogische Betreuung in der OGS geschlossen. Die Schulen entscheiden selbst, wer ihr Partner für diesen Aufgabenbereich wird. Daher sind die dort angebotenen Aktivitäten sehr unterschiedlich.

In einigen Schulen findet das Ferienprogramm gänzlich auf dem Schulgelände statt, andere hingegen bieten viele Ausflüge an, teilweise auch über externe Anbieter.

So kann es zu erheblichen Qualitätsunterschieden in den angebotenen Ferienbetreuungen kommen.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Gibt es formulierte Qualitätsstandards, was die Ausgestaltung der OGS-Ferienbetreuung anbelangt?

2. Wie viele OGS-Ferienbetreuungsplätze werden in den Sommerferien angeboten und wie hoch war die Auslastung im letzten Jahr?

3. Über welche Räumlichkeiten muss die Einrichtung verfügen, um eine Ferienbetreuung anbieten zu können? Ist bspw. ein Ruhe -, und Essensraum verpflichtend?


Mit freundlichen Grüßen
Lukas Reichert          Kea Dettmers            Rene Engels


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:

Für die Ferienbetreuung in den offenen Ganztagsschulen gibt es keine verbindlichen Qualitätsstandards. Die Jugendhilfeträger erhalten je Gruppe 2.500 EUR für die Ferienbetreuung. Die Standorte gestalten damit vor Ort ein für die Bedürfnisse und Interessen ihrer Schüler*innen passendes Ferienangebot.

Antwort zu Frage 2:
Jedes Kind mit einem OGS-Platz kann auch an dem OGS-Ferienprogramm teilnehmen.

Die Eltern entscheiden über die An- und Abmeldung ihres Kindes für das jeweilige Ferienprogramm. Zu der Auslastung der Ferienprogramme werden keine Daten erhoben. Schätzungen der Jugendhilfeträger liegen bei einer durchschnittlichen Belegungsquote zwischen 60% und 80%, abhängig von dem Standort, der Jahreszeit und der Lage der Ferien.

Antwort zu Frage 3:
Das OGS-Ferienprogramm findet grundsätzlich in den jeweiligen Schulstandorten statt.

Dort werden die am jeweiligen Standort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten genutzt. An manchen Tagen finden Ausflüge statt. Über die Ausflugsziele entscheiden die Schulen und Jugendhilfeträger je nach Wünschen und Bedürfnissen der Kinder selbst.