Opt-Out-Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Rat

Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und Die PARTEI-Klima-Fraktion (RAT/019/2025):

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Opt-Out-Regelung zu nutzen und die sogenannte Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt nicht einzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte im Rahmen der Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetzes (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) gegenüber dem Land NRW vorzunehmen.


Begründung:
Ausgehend von einer Vereinbarung der Ministerpräsident*innen und des Bundeskanzlers Ende 2023 haben Bundestag und Landtag die Einführung einer Bezahlkarte für die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen.

Im Dezember 2024 haben Landtag und Landeskabinett im Rahmen einer Verordnung die Umsetzungsform für NRW beschlossen. Darin ist eine Opt-Out-Regelung enthalten, laut der die Gemeinde abweichend beschließen kann, die Bezahlkarte in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht einzuführen.

Über die Bezahlkarte, ihre Vorteile und angebliche Wirkungen auf zukünftiges Fluchtverhalten sowie diskriminierende Effekte gab es in den vergangenen Monaten eine intensive politische Debatte.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zusätzlich relevant, dass eine Einführung keine Vereinfachung oder Verbesserung für die Geflüchteten oder für die Stadtverwaltung bringen würde.

Laut Antwort der Verwaltung aus März 2024 wurden im Amt für Migration und Integration damals lediglich 39 Barauszahlungen veranlasst – bei 3.273 Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG insgesamt (INTR/006/2024). Fast alle Geflüchteten erhalten die Leistungen heute auf ein eigenes Basiskonto.

Mit freundlichen Grüßen
Mirja Cordes                 Dr. Frank Schulz
Dr. Sabrina Proschmann          Markus Raub
Julia Marmulla           Anja Vorspel
Lukas Fix


Beschluss: mehrheitlich beschlossen