Passives Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten

Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie Integration
Integrationsausschuss

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie Integration am 29. Oktober 2008:

Der Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie Integration empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf sich bei der Landesregierung NRW und beiden FLandtagsfraktionen im Landtag NRW für ein aktives und passives kommunales Wahlrecht für dauerhaft rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Migrantinnen und  Migrantinnen einzusetzen.

Begründung:
BegründIn der Bundesrepublik leben etwa 6,7 Millionen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, von denen etwa 4,6 Millionen nicht aus den Ländern der Europäischen Union stammen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland dieser so genannten Drittstaatenangehörigen beträgt mehr als 17 Jahre und ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Die Verweigerung dersen Menschendie Möglichkeit einer Beteiligung an kommunalen Prozessen zu verweigern, stellt ein erhebliches demokratisches Defizit dar. Darüber hinaus stellt iDie Die Ungleichbehandlung gegenüber Bürger/innen der EU ist eine nicht zu akzeptierende Diskriminierung dar.

Initiativen für ein kommunales Wahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner gehen inzwischen vom Deutschen Städtetag, von im Bundestag vertretenen Parteien und der LAGA NRW aus. Auch der Europarat und seine Mitgliedsländer fordern seit Jahren ein aktives und passives kommunales Wahlrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Gilbert Yimbou            Oktay Demirel            Songül Karabulut