Pläne für Containerterminal im Reisholzer Hafen transparent machen

Rat

Anfrage des Ratsmitglieds Anja Vorspel DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 08.09.2022 (RAT/342/2022):

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller verkündete in der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 06.05.2022 im Benrather Rathaus, der Plan eines großen Containerterminals im Hafen Reisholz sei vom Tisch. Dies sollte kritische Mitglieder der BV 9 und der Bürgerinitiative Hafenalarm wohl beschwichtigen.

Am 25.05.2022 aber kündigte die Reisholzer Hafen Entwicklungsgesellschaft mbH (Hafenentwicklungsgesellschaft) in Person von Alexander Voigt der Bürgerinitiative Hafenalarm andere Pläne an: Im westlichen Hafengebiet, an einer derzeitigen Steinkohlenhalde plant die Hafenentwicklungsgesellschaft ein trimodales, kleineres Containerterminal mit 2 Kranbrücken zu errichten. Mit diesem Ziel beantragt sie noch in diesem Jahr ein Planfeststellungsverfahren zur notwendigen Ertüchtigung der Kaimauer.

Die Bürgerinitiative Hafenalarm forderte daraufhin von Politik, Verwaltung und der Hafenentwicklungsgesellschaft Transparenz, insbesondere die Veröffentlichung eines Verkehrsgutachtens, das die Hafenentwicklungsgesellschaft seit eineinhalb Jahren unter Verschluss hält. Jetzt argumentiert aber das Planungsamt in der Informationsvorlage BV9/168/2022 mit dem Inhalt dieser Untersuchung, ohne sie der BV am 16.08.2022 vorzulegen – das Gutachten sei „privat“.

Die Nicht-Veröffentlichung dieses Gutachtens verstärkt die Befürchtungen von Hafenalarm, dass die Hafenentwicklungsgesellschaft bei ihren Plänen für den Reisholzer Hafen eine starke Belastung der Anwohner:innen in Kauf nimmt. Die Zunahme von Schiffs- und LKW-Verkehr wird voraussichtlich mit Impulslärm, starken CO- und CO2-Emissionen sowie Feinstaubbelastung verbunden sein. Auch die Folgen für den Naturschutz sind unklar.

Ohne Offenheit in diesen Fragen bestanden in der Vergangenheit aus Sicht von Hafenalarm auch nicht die Voraussetzungen für die von der Stadt angestoßene Mediation zwischen Anwohner:innen und Hafenentwicklungsgesellschaft. Trotz der Kritik beschloss der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am14.11.2018 eine Mediation. Es wurde eine Frankfurter Kanzlei beauftragt und Termine zwischen Hafenalarm und der Kanzlei fanden 2019 und 2020 statt. Der Empfehlung der Kanzlei, die Mediation zu beginnen, ist das Planungsamt bis heute nicht gefolgt.

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

  1. In welcher Höhe haben die Stadt Düsseldorf und/oder ihre Beteiligungsgesellschaften/Kooperationen (z. B. NDH, IDR, Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH) in den vergangenen 10 Jahren Mittel für externe Gutachten zum „Leuchtturmprojekt Masterplan Industrie Hafen Reisholz“ aufgewendet?
     
  2. In welcher Höhe haben die Stadt Düsseldorf und/oder ihre Beteiligungsgesellschaften/Kooperationen (z. B. NDH, IDR, Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH) Mittel für Vorbereitung und Durchführung des Mediationsverfahrens zur weiteren Begleitung des Bebauungsplanverfahrens D.Port Reisholzer Hafen laut APS-Beschluss vom 14.11.2018 (61/136/2018) aufgewendet?
     
  3. Wann ist die Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie geplant?

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Antwort zu Frage 1:
In den letzten 10 Jahren sind seitens des Stadtplanungsamtes keine Mittel für externe Gutachten für das Projekt D.Port / Reisholzer Hafen aufgewendet worden. Über die Ausgaben von Dritten können keine Aussagen getroffen werden. Die Gesellschaften handeln in eigener Verantwortlichkeit. Für die Freigabe und das Controlling von Haushaltsmitteln sind Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfung zuständig. Insofern werden entsprechende Fragen in diesen Gremien zu beantworten sein.

Antwort zu Frage 2:
Das Stadtplanungsamt wurde mit Beschluss des APS vom 14.11.2018 beauftragt, eine Vorprüfung zu einem planungsbegleitenden Mediationsverfahren gem. § 4b BauGB durchzuführen (61/136/2018). Diese Vorprüfung erfolgte in Form einer Sondierungsphase im Jahr 2019. Für diese Sondierungsphase und die damit verbundene intensive Beteiligung wurden seitens der Stadt Düsseldorf insgesamt 15.096,34 Euro für externe Dienstleister aufgewendet.

Die Sondierungsphase diente dazu zu eruieren, ob seitens der unterschiedlichen Betroffenen, u.a. der BI Hafenalarm, die Bereitschaft besteht, ein Mediationsverfahren zu begleiten. Das beauftragte Büro hat die Durchführung einer Mediation empfohlen.

In seiner Sitzung am 03.06.2020 hat der APS das Ergebnis der Sondierungsphase und das Durchführen eines planungsbegleitenden Mediationsverfahrens - nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie - einstimmig beschlossen (APS/024/2020). Da die Voraussetzungen für die Durchführung des planungsbegleitenden Mediationsverfahrens noch nicht vorliegen, sind hierzu bisher keine Aufwendungen entstanden. Die letztendliche Sinnhaftigkeit eines Mediationsverfahrens, alternativ zu einer üblichen, gleichermaßen breit aufgestellten Verfahrensbeteiligung, hängt vom Umfang der planerischen Aufgabe ab. Das wird auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie abzuwägen sein.

Darüber hinaus hat das beauftragte Büro empfohlen, den Kontakt zur BI nicht abreißen zu lassen. Im Mai 2022 hat der Geschäftsführer der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH die BI Hafenalarm besucht. Hier wurde auch zugesagt, dass ein zusammenfassendes Papier erarbeitet wird, welches über den Sachstand informiert. Dieses Papier wird aktuell von der Geschäftsführung der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH erarbeitet. Nach Fertigstellung kann es der Öffentlichkeit übergeben werden.

Antwort zu Frage 3:
Die Verwaltung verweist auf die Informationsvorlage aus der Sitzung der BV 9 am 26.08.2022 (BV9/168/2022). Auftraggeberin der Machbarkeitsstudie ist die Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH. Sobald die Auswertung der Machbarkeitsstudie durch die Gesellschaft der Stadtverwaltung übermittelt wurde, ist geplant, eine entsprechende Vorlage den politischen Gremien vorzulegen. Inhalte dieser Vorlage werden die wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie sein.