Planung zu einem weiteren Standort von Amazon in Düsseldorf

Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz am
02. Juni 2022 (AUS/027/2022):

NRW ist das Bundesland mit den meisten Amazon-Logistikstandorten in Deutschland. Alleine in den letzten zwei Jahren investierte Amazon in seine Logistikzentren mehr als 270 Millionen Euro.

Am 06. September 2021 berichtete die Rheinische Post, dass Amazon acht neue Logistikzentren in Deutschland eröffnet. Geplant sind Verteil-, Sortier- und Logistikzentren, die bis zum ersten Halbjahr 2022 in Betrieb gehen sollen. 2020 gab es 17 Amazon-Standorte in NRW. Ein Verteilzentrum liegt im Düsseldorfer Hafen und hat eine Größe von 117.000 Quadratmeter. Das Standortkürzel lautet DNW3.

Die Zunahme des Online-Handels schadet dem Handel in den Innenstädten. Der Online-Handel erlebt seit Jahren einen enormen Boom. Von 2014 bis 2018 stieg der Umsatz um 52 Prozent. Die Corona-Krise hat den Trend weiter verstärkt. So lagen die Umsätze im Onlinehandel im Jahr 2020 mit 23,8 % deutlich über denen des Jahres 2019 (Quelle, Statistische Bundesamt).

Verschärft durch den Lockdown verschwanden „Der Laden um die Ecke“ und der Leerstand von Einzelhandelsgeschäften nahm zu. Für den Alltagseinkauf müssen viele Menschen inzwischen öfter fahren und weitere Wege zurücklegen. Für die Umweltbilanz kann die Kommune an dieser entscheidenden Stellschraube drehen: Lokal verfügbare Läden, die gut zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn zu erreichen sind, verbessern die Umweltbilanz des stationären Handels erheblich.

Neben dem zunehmenden Verkehr im Bereich Transportlogistik (Beispiel: 2.300 bis 3.800 Fahrten pro Tag an 6 Tagen/24 Stundenbetrieb müssen im Verteilerzentrum von Amazon in Aachen, Avantispark, abgewickelt werden laut Verkehrsgutachten der Aachener Verwaltung vom 28.04.2021), steht die Umweltbilanz von Amazon auch wegen der Vernichtung von Retouren und Neuwaren seit Jahren in der Kritik.

Das Bundesministerium für Umwelt bezieht deutliche Stellung, denn es sieht bei Amazon die Überproduktion von Waren und Warenvernichtung als Teil des Geschäftsmodells.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Welche Informationen liegen der Stadt und ihren Beteiligungsgesellschaften über einen möglichen weiteren Amazon-Standort im Stadtgebiet vor?
     
  2. Wie bewertet die Stadtverwaltung eine zweite Niederlassung von Amazon in Düsseldorf in Abwägung von Gewerbesteuereinnahmen, Bedrohung des Einzelhandels, Logistik-Verkehrsaufkommen, Flächenversiegelung und allgemeiner Umweltbelastung?
     
  3. Ist die Verwaltung bereit, sollte ein weiterer Standort in Düsseldorf in Erwägung gezogen werden, vorab ein Umweltgutachten zu erstellen?


Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Behrens          Rita Kiwitt             Dominik Dörr


Vorwort der Ratsfraktion DIE LINKE zur Beantwortung der Anfrage:
Die Verwaltung verweigerte die Antworten zu Fragen 1 und 2, da ihrer Meinung nach der Ausschuss nicht zuständig sei.


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 3:
Die Prüfung von Umweltbelangen in Bau- und Planverfahren erfolgt von der Verwaltung entsprechend der rechtlichen Bestimmungen.

In der Regel muss eine verbindliche Umweltprüfung in den Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erfolgen und nimmt die Betroffenheit aller für die konkrete Planung relevanten Umweltbelange in den Blick.

Zu prüfen sind beispielsweise die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche (Versiegelung), Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Ausnahmen sind nur nach §13a bzw. 13b BauGB zulässig. Aber auch in diesem Fall ist eine Prüfung aller berührten Belange erforderlich.

Im Baugenehmigungsverfahren werden die jeweils relevanten umweltrechtlichen Anforderungen geprüft. Dabei werden u.a. die Belange Abwasserableitung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abfallentsorgung und Schallemissionen soweit erforderlich auch mit externen gutachtlichen Untersuchungen, geprüft. Je nach Betroffenheit im Umfeld des Vorhabens ist auch eine Verkehrslärmuntersuchung erforderlich.