Preisanpassung für Leistungen der einmaligen Bedarfe

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 04.05.2022 (AGS/025/2022):

Die übernahmefähigen Leistungen der einmaligen Bedarfe haben auf das Leben vieler Menschen in Düsseldorf einen großen Einfluss. Erstbeschaffungen von bspw. Mobiliar oder Haushaltsgeräten verursachen erhebliche Kosten.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Mai letzten Jahres mit einer neuen „Arbeitshilfe Einmalige Bedarfe der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jobcenter Düsseldorf (Stand: Mai 2021)“ die „Rundverfügung 50 II 4 Einmalige Bedarfe (Stand September 2011)“ aufgehoben. In dieser Arbeitshilfe wurden die übernahmefähigen Leistungen bei einmaligen Bedarfen bzw. Erstausstattungen teilweise und zumindest preislich überarbeitet. Diese Überarbeitungen resultieren nach Angaben des Dokuments aus einer umfassenden Marktpreisanalyse.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Kann die der Arbeitshilfe zugrundeliegende Marktpreisanalyse dem Ausschuss zugänglich gemacht werden und wenn nein, warum nicht?
     
  2. Wie wurde die Marktpreisanalyse (als Grundlage der Arbeitshilfe) durchgeführt?
     
  3. Aus welchem Grund fehlen diverse nötige Artikel für Heranwachsende in der Liste der übernahmefähigen Leistungen, bspw. Jugendbett (als Wechsel vom Kinderbett) oder auch Schreibtisch und Schreibtischstuhl für Schulkinder?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born           Christian Jäger                      Cornelia Schlemper


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:
Die letzte Marktpreisanalyse wird zusammengestellt und kann ab 15. Mai 2022 den Mitgliedern des Ausschusses auf Wunsch in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden.

Antwort zu Frage 2:
Zur Festlegung der in der Arbeitshilfe Einmalige Bedarfe aufgeführten Beträge wurden mittels Vor-Ort-Besuch in verschiedenen Geschäften der unteren und mittleren Preislage sowie über Internetrecherche die Preise für die jeweiligen Gegenstände, also Bekleidung, Hausrat oder Möbel, ermittelt.

Vor allem im Bereich der Möbel und elektrischen Großgeräte wurde darauf geachtet, dass die Gegenstände zu dem Preis, der für die Arbeitshilfe gelten soll, auch jeweils in mindestens zwei verschiedenen Geschäften erhältlich sind, um so Auswahlmöglichkeiten gewährleisten zu können.

Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf ist für die Wohnungserstausstattung vorrangig das Sachleistungsprinzip über die Möbelbörsen der Beschäftigungsträger vorgesehen. Daher wurden die Beträge in der aktuellen Arbeitshilfe Einmalige Bedarfe in Abstimmung mit den Trägern festgelegt.

Aktuell wurden bereits Verhandlungen zu Preisanpassungen und Überprüfung der Beträge der einmaligen Bedarfe für den Bereich der Beschäftigungsträger, die die Möbelbörsen betreiben, aufgrund der anhaltenden Preiserhöhungen auf dem gesamten Markt aufgenommen.

Antwort zu Frage 3:
Die Arbeitshilfe Einmalige Bedarfe wird auf Grundlage der maßgeblichen Rechtsgrundlagen sowie verschiedener Rechtsprechung, unter anderem Urteile des Bundessozialgerichts, erstellt.

Vor allem durch die Rechtsprechung wurde mehrfach geklärt, dass im Rahmen der einmaligen Bedarfe nach §§ 24 Absatz 3 SGB II beziehungsweise 31 Absatz 1 SGB XII nur ein Anspruch auf den Grundbedarf besteht und somit keine bestmögliche Wohnungsausstattung durch die Sozialhilfeträger finanziert werden kann.

Die aus der Arbeitshilfe hervorgehenden Preise für Möbel und elektrische Großgeräte, enthalten daher die gängigen Einrichtungsgegenstände, die in der überwiegenden Anzahl der Leistungsfälle benötigt werden.

Darüber hinaus besteht jedoch im konkreten Einzelfall die Möglichkeit, auch Leistungen für solche Gegenstände zu bewilligen, die unter Berücksichtigung der individuellen Umstände zum notwendigen Bedarf zählen können, beispielsweise ein Schülerschreibtisch.

Für ein Jugendbett ist kein gesonderter Posten notwendig, da nach dem allgemeinen Verständnis in diesen Fällen ein Erwachsenenbett berücksichtigt werden kann. Zur besseren Unterscheidung sind in der Arbeitshilfe die Maße für ein Kinder- beziehungsweise ein Erwachsenenbett aufgeführt.