Rechtswidrige Verwaltungsakte unterlassen – Rechtskosten einsparen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30.10.2008 zu den Haushaltsberatungen 2009 am 30.10.2008:

Die Mittel für die Beauftragung von Rechtsanwälten und für die Erstellung von Gutachten im Rahmen  sozial – und verwaltungsgerichtlicher Verfahren werden von 15.000 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt.

Begründung:
Kosten fallen letztlich nur an, wenn sozial- oder verwaltungsgerichtliche Verfahren verloren gehen, die Verwaltung also zuvor rechtswidrig gehandelt hat. Seitens der Verwaltung wird eine Verdopplung des ursprünglichen Etatansatzes von 7.500 Euro auf 15.000 Euro vorgeschlagen.

Die LINKSFRAKTION Düsseldorf hält das für ein fatales Signal. Die Verwaltung würde geradezu ermutigt, zweifelhafte Entscheidungen zu fällen, die anschließend gerichtlich überprüft werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind vielmehr zu vermeiden, insbesondere auch dadurch, dass in Zweifelsfällen seitens der Verwaltung zugunsten von Betroffenen entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg        Helga Hermanns            Thomas Giese