Rheinbahn-Tickets für Flüchtlinge

Ratsfraktion - RH G. Blanchard
Stadtrat

Anfrage von RH Georg Blanchard zur Sitzung des Rates am 05.03.2015:  Angesichts der Krisenherde in der Welt steigen auch die Flüchtlingszahlen in Düsseldorf deutlich an. Es ist zu erwarten, dass bis Ende des Jahres bis zu 5.000 Flüchtlinge in der Stadt leben. Dringend notwendig ist eine gute Willkommenskultur für diese Menschen, die aus Armut, Hunger und Krieg flüchten mussten.  

Die neuen EinwohnerInnen sind im Besonderen auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen, um am normalen Leben in der Großstadt teilnehmen zu können. Auch im Sinne der Integration muss ihnen die Möglichkeit geboten werden, sich in den vorgefundenen Gegebenheiten angemessen zu bewegen. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie wird sichergestellt, dass für Flüchtlinge für Behördengänge, Sprachkurse, Beantragung von Krankenscheinen und Arztbesuche sowie die Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita die Nutzung des ÖPNV möglich ist? 

  2. Wie wird darüber hinaus sichergestellt, dass Flüchtlinge grundsätzlich - auch im Sinne der Integration – vom Zugang zur  Mobilität in der Stadt nicht ausgeschlossen werden? 

  3. Welche Möglichkeiten bestehen, unentgeltliche Fahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr (z.B. EinzelTickets, Mehrfahrtentickets, SozialTickets, SchokoTickets, YoungTickets) an Flüchtlinge auszugeben?

Freundliche Grüße  

Georg Blanchard   

 

Antwort der Verwaltung am 05.03.2015 (Beigeordneter Hintzsche)

Die Fragen 1 und 2 können aus Sicht der Verwaltung aufgrund des engen sachlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet werden:

Zur Düsseldorfer Willkommenskultur gehört es, die Mobilität der hilfesuchenden
Flüchtlinge sicherzustellen. Hierzu bekommt jeder volljährige Flüchtling bereits bei der
ersten Vorsprache im Amt für soziale Sicherung und Integration einen
Berechtigungsnachweis für das SozialTicket. Darüber hinaus wird kurz über das Ticket
informiert. Mit der im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgezahlten
Geldleistung können die Flüchtlinge dann die Monatswertmarke für das SozialTicket
beispielsweise bei der Rheinbahn erwerben.
Mit dem SozialTicket können in Düsseldorf rund um die Uhr alle Linienbusse, SBahnen,
RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für tägliche Erledigungen
genutzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, montags bis freitags ab 19 Uhr,
ganztägig an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in den Bussen und
Bahnen bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitzunehmen.
Die Geldleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beinhalten ausdrücklich einen
monatlichen Anteil für Mobilität. Die Flüchtlinge können in Rahmen der gesetzlich
vorgesehenen Dispositionsfreiheit bei Geldleistungen selbst entscheiden, wie sie ihre
Mobilität sicherstellen. Es steht ihnen also frei, ob sie den öffentlichen Nahverkehr mit
dem SozialTicket oder Einzelfahrscheine nutzen oder ihre Mobilitätsbedürfnisse anders
sicherstellen.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung bereits seit Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes konsequent dem Geldleistungsprinzip Vorrang
gegenüber der Gewährung von Sachleistungen eingeräumt hat und dabei im
Wesentlichen positive Erfahrungen gewonnen hat. Sowohl bei der Flüchtlingsberatungsstelle
der Diakonie als auch beim Amt für soziale Sicherung und Integration sind bisher keine Problemlagen oder Beschwerden hinsichtlich mangelnder Mobilität in Düsseldorf bekannt geworden.

zu Frage 3: Die Verwaltung hat im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und des von der
Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr beschlossenen Konzeptes
für das SozialTicket grundsätzlich keine Möglichkeiten an alle Flüchtlinge regelmäßig
Fahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich abzugeben. Das Konzept
zum SozialTicket sieht ausdrücklich vor, dass es für einen kleinen Preis erworben
werden muss. Die Monatsmarke kostet 30,90 Euro.
Ausgenommen sind Regelungen für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der
Schülerfahrkostenverordnung des Landes einen Anspruch auf ein ermäßigtes
SchokoTicket haben. Vorausgesetzt, bestimmte Kriterien den Schulweg betreffend sind
erfüllt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat beschlossen, Personen von der Zahlung des
verbleibenden Eigenanteils zu befreien, wenn die Voraussetzungen vorliegen und sie
gleichzeitig Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII beziehen oder ihr
Einkommen nicht mehr als 10 % über dem maßgeblichen Regelsatz nach dem SGB II
oder XII liegt. Diese Regelung gilt analog für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Denjenigen jungen Flüchtlingen steht vor diesem Hintergrund das SchokoTicket
unentgeltlich zur Verfügung. Sie können alle Vorteile, die das Ticket bietet, auch über
den Schulbesuch hinaus ganzjährig nutzen.