Sachstand Aufstellung von Sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen)
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 10.06.2024 (AWM/023/2024):
Jedes Jahr gehen in Düsseldorf bezahlbare Wohnungen verloren, weil teils ganze Häuser aufgekauft und z. B. durch Luxussanierungen “entmietet” und in teure Eigentumswohnungen umgewandelt werden. DIE LINKE fordert seit Jahren, dass diese Umwandlung von Wohnraum in Geldanlagen gestoppt wird! Dazu steht der Kommune seit 2012 das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung zur Verfügung.
Seit 2016 arbeitet DIE LINKE Ratsfraktion auf die Aufstellung Sozialer Erhaltungssatzungen in Düsseldorf hin. Diese Forderung der LINKEN wurde von wechselnden Ratsmehrheiten aus CDU, SPD, FDP und Grünen lange zurückgewiesen.
Erst 2020 erklärte sich die Stadtverwaltung bereit, sich mit den guten Erfahrungen anderer Städte zum Thema zu befassen und zu prüfen “ob und wenn ja in welchen Stadtbezirken, Stadtteilen und Quartieren Steuerungserfordernisse bestehen” - mit nur einem einzigen möglichen Pilotprojekt im Stadtbezirk 3. DIE LINKE sah diese vage Formulierung nicht als ausreichend an und stellte den Änderungsantrag, innerhalb von 6 Monaten die Grundlagen für den Erlass von Erhaltungssatzungen zu schaffen. Das lehnten die anderen Fraktionen ab.
Nach weiteren drei Jahren kam die Prüfung durch die Stadtverwaltung zu einem Ergebnis. Die Verwaltung schlug dem Rat in seiner Sitzung am 07.09.2023 dieses weitere Vorgehen vor:
“Die Verwaltung arbeitet an den beschriebenen noch offenen Punkten weiter und ist optimistisch, hier schnell eine finale Methodik zu entwickeln, die zugleich eine rechtssichere Grundlage zur Ermittlung von Verdachtsgebieten darstellen wird.
Entsprechend dem Beschluss des Rates wird dann ein im Stadtbezirk 3 gelegenes – sofern dort ein Verdachtsgebiet ermittelt wird – potenzielles Satzungsgebiet ausgewählt und vertiefend untersucht.”
Das einzige Pilotprojekt im Stadtbezirk 3 sollte also fünf Jahre nach dem Erlass einer Satzung evaluiert werden, bevor ein zweites Satzungsgebiet wiederum geprüft würde. Das hätte bedeutet, dass bis zu weiteren Satzungen in anderen Stadtgebieten vielleicht ein weiteres Jahrzehnt verstrichen wäre. Deshalb beschloss der Stadtrat gegen CDU, AfD und FDP, anstelle nur eines Pilotprojekts die parallele Prüfung und Vorbereitung von weiteren Sozialen Erhaltungssatzungen.
DIE LINKE beantragte außerdem, dass die Verwaltung ihre konkreten Planungsfortschritte und ihren Personalbedarf darstellt, was die anderen Fraktionen ablehnten.
Seitdem wurde den politischen Gremien weder über die Fortschritte bei der Erarbeitung des Indikatorensets für die Ermittlung von Verdachtsgebieten noch über ggf. ausgewählte Gebiete und auch nicht über geplante oder laufende Begutachtungen dieser Verdachtsgebiete berichtet. Ein Zeithorizont für erste Satzungsbeschlüsse ist ebenso noch offen.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wann erfolgen jeweils die nächsten Schritte für die Aufstellung der sozialen Erhaltungssatzungen der möglichen einzelnen Satzungsgebiete? (Bitte nach möglichem Satzungsgebiet aufgliedern.)
2. Welche Indikatoren für die Ermittlung möglicher Satzungsgebiete wurden bisher aufgestellt?
3. Welche Beurteilungskriterien zur Bewertung der Genehmigungsfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen wurden bisher aufgestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:
Antwort zu Frage 1:
Das Screening zur systematischen Identifizierung von Verdachtsgebieten ist abgeschlossen worden. Dabei wurden auf Basis standardisierter Indikatorenwerte Indizes für die drei betrachteten Dimensionen “Aufwertungspotenzial”, “Entwicklungsdruck” und “Verdrängungsgefahr” gebildet, die anschließend weiter vertiefend untersucht wurden. Nun werden mit Hilfe von Ortsbegehungen und fachlichen Einschätzungen die ermittelten Verdachtsgebiete verifiziert. Darauf aufbauend wird derzeit ein erstes Satzungsgebiet abgegrenzt und ein entsprechendes Gutachten erstellt.
Antwort zu Frage 2 und 3:
Hier möchte die Verwaltung auf eine beabsichtigte Informationsvorlage in Kürze verweisen, die in zeitlicher Nähe zum eigentlichen Satzungsbeschluss der ersten Satzung in die Gremien eingebracht werden soll. Hierin wird die erarbeitete Systematik in ihrer Gesamtheit dargestellt und erläutert werden.