Schenkelberg soll zurücktreten / Straßenordnung im Abseits

Pressemitteilung

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der eine Verordnung zum Alkoholverbot in bestimmen Bereichen der Freiburger Innenstadt für rechtswidrig hält, erklärt Frank Laubenburg, Vorsitzender der LINKSFRAKTION Düsseldorf und Spitzenkandidat der LINKEN zu den Kommunalwahlen:

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg beendet hoffentlich die Debatte über die abstrusen Forderungen des Düsseldorfer Polizeipräsidenten Herbert Schenkelberg (SPD) nach einem Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Das heutige Urteil hat klargestellt, dass ein solcher Eingriff in die Grundrechte nicht akzeptabel ist. Erschreckend, dass Schenkelberg nicht bereits in den letzten Monaten die rote Karte gezeigt worden ist sondern CDU und SPD seine Forderungen ernsthaft diskutiert haben. Ein Polizeipräsident, der Grundrechte nicht schützen, sondern abschaffen will, hat auf diesem Posten nichts verloren.

Ebenfalls kassiert wurde durch das heutige Urteil auch eine sogenannte Randgruppenverordnung in Freiburg, die der Düsseldorfer Straßensatzung entspricht und in der das „Lagern“ im öffentlichen Raum verboten wird. Bislang hat die Düsseldorfer Stadtverwaltung immer zu verhindern gewusst, dass die Zulässigkeit der entsprechenden Straßenordnungs-Paragraphen vor Gericht überprüft wird. Wenn Klagen kamen, „einigte“ sich die Stadt auf Vergleiche oder zog Bußgeldbescheide zurück – immer wissend, dass sie vor Gericht ansonsten wohl den kürzeren ziehen würde. Allerdings besitzen viele der von Bußgeldbescheiden Betroffenen nicht die Möglichkeit, sich an Rechtsanwälte zu wenden. Genau darauf setzt die Verwaltung mit ihrem perfiden Vorgehen.

Die LINKSFRAKTION Düsseldorf wird vor dem Hintergrund des heutigen Urteils zur Ratssitzung im September eine Streichung der entsprechenden Regelungen zum „Lagern“ und „Betteln“ aus der Düsseldorfer Straßenordnung beantragen.