Schusswaffen in Düsseldorfer Privathaushalten

Rat

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf aus aktuellem Anlass zur Sitzung des Rates am 19.03.2009:

Laut eines Berichts auf der Internetseite www.wz-duesseldorf.de vom 12.03.2009 gibt es in Düsseldorf rund 27.000 legale Waffen, 5.910 Menschen haben eine Waffenbesitzkarte, von denen rund 2.500 einen Waffenschein haben.

Als Konsequenz aus dem unfassbaren und schrecklichen Amoklauf in Winnenden muss die Politik dafür sorgen, dass der Zugang zu Waffen deutlich restriktiver gestaltet wird als bisher.

Die Tatsache, dass in Deutschland 20mal mehr Waffen in Privathand als bei der Polizei sind, macht die Dimension des damit verbundenen Risikos deutlich. Dieses Risiko lässt sich reduzieren, wenn Gebrauchs- und Aufbewahrungsort der Waffen zusammengeführt werden. Weder Sportschützen noch Jäger wollen ihre Waffen zu Hause einsetzen. Deshalb haben die Waffen in Privathaushalten nichts zu suchen, sondern gehören in gesicherte Arsenale, die ständig über- und bewacht werden. Die Lagerung von Waffen und Munition in Privathaushalten muss untersagt werden.

Die Sprecherin der Düsseldorfer Polizei, Susanna Heusgen, erklärte in dem erwähnten Artikel: „Unsere Sorge gilt weniger denen, die eine Waffe anmelden, als den illegalen Waffenbesitzern.“

Vor dem Hintergrund der Amokläufe in Erfurt (der Täter hatte eine Waffenbesitzkarte und die Tatwaffen legal erworben) und Winnenden (die Eltern des Täters verwahrten die legal erworbene Tatwaffe nicht ordnungsgemäß auf) sind diese Äußerungen der Düsseldorfer Polizeisprecherin nicht akzeptabel.

Auch, dass die Polizeibehörde keine Angaben dazu macht, wie häufig sie unangekündigte Kontrollen durchführt, um sich davon zu überzeugen, dass die Sicherheitsbestimmungen bei der Waffenaufbewahrung eingehalten werden, ist nicht hinnehmbar.

In diesem Zusammenhang fragt die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Häufigkeit und Intensität polizeilicher Kontrollen und Auskunftsersuchen zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der Waffenaufbewahrung in Düsseldorf vor?
  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über Straftaten, bei denen „legale“ Waffen eingesetzt wurden, in den Jahren 2005 bis 2008 in Düsseldorf vor?

  2. Befürwortet die Verwaltung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein Verbot der Aufbewahrung von Waffen und Munition in Privathaushalten und wenn nein, warum nicht?


Mit freundlichen Grüßen

 

Adelgunde Kahl                         Frank Laubenburg                         Gilbert Yimbou