Situation der Schulbegleiter:Innen
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 07.05.2025 (JHA/035/2025):
Ende März berichtete der WDR darüber, dass mehrere Schulbegleiter:innen, die für die Organisation „Düsseldorf mit Herz“ tätig waren, monatelang kein Gehalt erhalten haben.
“Düsseldorf mit Herz” gab an, die Gelder seien teilweise nicht gezahlt worden, da die Stadt mit den ausstehenden Zahlungen im Verzug war.
Neben der Notlage der Beschäftigten ist auch besorgniserregend, dass die Begleitung der Kinder nicht ausreichend gesichert ist. Es fehlte offenbar eine Kontrollinstanz.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie wird der Bedarf an Schulbegleiter:innen derzeit aufgefangen, wenn der Betreuungsschlüssel nicht gehalten werden kann?
2. Welche Maßnahmen sind geplant, um künftig die Begleitung der Kinder qualitativ und zuverlässig zu decken?
Freundliche Grüße
Lukas Reichert Kea Dettmers Rene Engels
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Das Amt für Soziales und Jugend ist mit dem Träger und den betroffenen Familien seit Bekanntwerden der schwierigen finanziellen Situation des Trägers im Kontakt. Den betroffenen Familien wurden Unterstützungsangebote, z.B. die Vermittlung an andere Träger, unterbreitet, sodass zwar teilweise sehr kurzzeitige Versorgungsengpässe entstanden sein können; mittlerweile alle Familien aber wieder versorgt sind.
Antwort zu Frage 2:
Die Träger werden durch die Stadt im Hinblick auf die Qualität und die Wirksamkeit ihrer Leistungserbringung geprüft. Die Prüfungen umfassen alle Maßnahmen, Methoden, Arbeitsweisen und Strukturen im Hinblick darauf, ob sie die erforderliche Qualität und Wirksamkeit der Leistungserbringung sicherstellen. Es wird geprüft, ob alle vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben und Pflichten durch den jeweiligen Träger eingehalten werden.
Im Schwerpunkt werden dabei u.a. die quantitative und qualitative Personalausstattung des Trägers und das Vorhandensein sowie der Inhalt von Schutzkonzepten geprüft. Zudem wird etwa auch geprüft, ob der Träger ein Vertretungsmanagement installiert hat, mit dem zum Beispiel bei Krankheitsausfällen eine Vertretung für die Schulbegleitung sichergestellt werden kann.
Die Prüfungen erfolgen unangekündigt und beim Träger vor Ort. Die Prüfungen schließen mit einem Prüfbericht ab, in dem Mängel und Handlungsempfehlungen benannt werden. Die Behebung der Mängel wird im Anschluss weiter kontrolliert.
Es ist geplant, in die Prüfungen künftig auch wirtschaftliche Aspekte miteinzubeziehen, um frühzeitig auf wirtschaftliche Engpässe des Trägers reagieren zu können.
Gleichzeitig handelt sich bei den Trägern aber um wirtschaftlich eigenverantwortliche Betriebe, die ihre Einnahmen und Ausgaben und auch ihren Personaleinsatz in eigener Verantwortung planen. Im vorliegenden Fall der Insolvenz des Trägers DB Herz ist es seitens der LHD zu keinem Zahlungsverzug gekommen. Der Träger hat aber auch mit anderen Städten Verträge geschlossen.
Im Facharbeitskreis Eingliederungshilfe wurde ein einheitliches Berichtswesen für die Hilfeplanung für beide Rechtskreise (SGB VIII und SBG IX) u.a. für die Schulbegleitung beschlossen.
Während das bestehende Berichtswesen im Rechtskreis SGB VIII eine qualitative Aufwertung bekommen hat, wird es für den Rechtskreis SGB IX erstmals neu eingeführt. Hierdurch soll die Wirksamkeit der Schulbegleitung für den Bewilligungszeitraum hinterfragt und bei Bedarf auch angepasst werden.
Auch das Pooling-Projekt wird zu einer weiteren qualitativen Verbesserung und zuverlässigen Versorgung der Kinder führen. Neben der Entstigmatisierung von betroffenen Kindern oder der Entlastung des Lernumfeldes durch die Reduzierung von Erwachsenen in den jeweiligen Schulklassen, werden im Pooling auch Vertretungssituationen durch die Schulen und die Träger schneller und leichter aufgefangen werden können.