Städtekoalition gegen Rassismus

RF Angelika Kraft-Dlangamandla

Anfrage von RF Angelika Kraft-Dlangamandla zur Sitzung des Rates am 11. Februar 2016:   „Die europäische Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO besteht seit 2004. Das Konzept basiert auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und demnach auch vor Ort bekämpft werden muss. Die UNESCO kooperiert heute mit regionalen Städtekoalition in sechs Weltregionen, um geeignete, lokal angepasste Strategien zur Rassismusbekämpfung zu entwickeln“, so heißt es auf der Internetseite der UNESCO. 

Weiter heißt es: „Durch den Beitritt zur Koalition verpflichten sich die Städte zur Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs, der auf dem gemeinsamen Aktionsplan mit zehn Punkten basieren muss, der für alle europäischen Mitgliedsstädte gültig ist.“ 

Bereits im Februar 2009 beantragte die Fraktion DIE LINKE im Düsseldorfer Stadtrat den Beitritt der Landeshauptstadt zu der Städtekoalition gegen Rassismus. Den Beitritt wollte die damalige Ratsmehrheit zwar nicht beschließen, einstimmig wurde auf der Sitzung jedoch folgender Beschluss gefasst: 

„Der Rat der Stadt verweist den Antrag der Linksfraktion Drucksache 01/022/09 mit dem Wortlaut ‚Die Landeshauptstadt Düsseldorf tritt der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus bei und verpflichtet sich damit, wirksam gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat kurzfristig ein Konzept zur Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplans der Städte-Koalition vorzulegen.‘ an die Verwaltung mit der Bitte, den Antrag zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem Rat vorzulegen.“ 

Rund sechs Jahre nach diesem Beschluss wurde der Beitritt zur Städtekoalition im April 2015 im Integrationsrat erneut Thema. Im Integrationsrat erfolgte hierzu folgender Beschluss: „Der Integrationsrat der Landeshauptstadt Düsseldorf empfiehlt dem Rat, sich für eine Mitgliedschaft bei der Städte-Koalition gegen Rassismus der UNESCO auszusprechen und eine Aufnahme durch einen Beitrittsantrag an den Lenkungsausschuss zu veranlassen.“ 

Am 28. Mai 2015 beschloss daraufhin nun auch der Stadtrat einstimmig:  „Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des Integrationsrates der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Teilnahme an der Städte-Koalition der UNESCO gegen Rassismus an und beauftragt die Verwaltung, einen Beitrittsantrag an den Lenkungsausschuss zu erarbeiten.“


Aus diesem Grund  frage ich an:  

  1. Wann wurde der Beitrittsantrag an den Lenkungsausschuss gestellt, ist Düsseldorf der Städtekoalition gegen Rassismus mittlerweile beigetreten und falls ja, warum wird die Stadt nicht auf der UNESCO-Internetseite als Mitglied aufgeführt?
  1. Wie sieht der konkrete Maßnahmenkatalog für Düsseldorf – der auf dem gemeinsamen Aktionsplan mit zehn Punkten basiert – aus? 
  1. In welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zu rechnen? 

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla                     

 

Antwort der Verwaltung am 11.02.2016 (Oberbürgermeister Geisel)

zu Frage 1: Der Beitritt ist noch nicht erfolgt. Um dem Beitritt die angemessene Bedeutung zukommen zu lassen soll die offizielle Unterzeichnung des Beitrittsantrags mit der Fertigstellung des ersten Maßnahmekatalogs für Düsseldorf stattfinden.

zu Frage 2: Nach dem Ratsentscheid wurde das Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern, wegen des inhaltlichen Bezugs zum Diversity-Management federführend beauftragt, eine verwaltungsweite Abfrage zu bestehenden Maßnahmen in Bezug auf den 10-Punkte-Aktionsplan zu starten. Die Ergebnisse der Abfrage befinden sich zurzeit in der Auswertung.

zu Frage 3: Losgelöst von dem in Arbeit bestehenden Maßnahmenkatalog, werden in Düsseldorf bereits auf unterschiedlichen Ebenen einige Maßnahmen des 10-Punkte-Aktionsplans (wie z.B. Kriminalpräventiver Rat, Fachgruppe Gewaltprävention und Extremismus an Schulen, Gemeinsam gegen Homophobie - Für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz im Sport, STEK 2025+ und soziale Stadt, Förderung des Düsseldorfer Appells) umgesetzt. Mit dem Beitritt ist die Landeshauptstadt Düsseldorf verpflichtet der UNESCO als begutachtendes Organ alle zwei Jahre für die Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplans einen Bericht darüber vorzulegen wie die Umsetzung der kommunalen Maßnahmen erfolgt. Der Zeitraum der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist abhängig von den Maßnahmen selbst. Dabei gilt es zu beachten, dass einige Maßnahmen sofort umgesetzt werden können und andere Maßnahmen eine längere Zeitschiene benötigen.