Stellenabbau im Amt für Soziales, Bereich Schwerbehindertenrecht

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 02.05.2023 (AGS/009/2023):

Die Rheinische Post berichtete am 16.02.2023 über geplante Personalkürzungen in Ämtern des Schwerbehindertenrechts. Das liege an einem Einbruch der Fallzahlen in den Corona-Jahren 2020 und 2021, die über einen Belastungsausgleich nun für eine Verringerung des Personalschlüssels sorgten. Konkret handele es sich landesweit um ein Äquivalent von 120,84 Vollzeitstellen.

Die Sozialverbände VdK und SoVD NRW befürchten, dass der Stellenabbau zu einem dauerhaften Qualitätsverlust führt und Nachteile in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bedeutet. Die eingeschränkten Kontakte während der Corona-Pandemie und der demografische Wandel würden in den kommenden Jahren wieder für ein gesteigertes Antragsaufkommen sorgen.

Zusätzlich seien in einigen Kommunen die Wartezeiten bei der Antragsstellung auch jetzt schon zu lang.1

Nach Ansicht der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf sollte der Stellenabbau in der öffentlichen Daseinsvorsorge vermieden werden. Die Stadt Düsseldorf und auch das Land Nordrhein-Westfalen sollten vielmehr in die Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge investieren. Der öffentliche Bedarf an Leistungen nach Schwerbehindertenrecht lässt sich aufgrund der Corona-Pandemie an den Fallzahlen der vergangenen drei Jahre kaum ablesen.

1 Stellungnahme VdK/SoVD NRW vom 25.01.2023,
https://www.vdk.de/nrw/pages/presse/medien/gemeinsame_erklaerung_von_vdk_nrw_und_sovd_nrw/86179/sozialverbaende_kritisieren_drohenden_personalabbau_in_der_versorgungsverwaltung?dscc=ok

Aus diesem Grund fragt die Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf an:

  1. Wie viele Stellen mit der Zuständigkeit Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht werden im Amt für Soziales der Stadt Düsseldorf voraussichtlich abgebaut bzw. einem anderen Bereich zugeordnet? (Bitte aufschlüsseln in Relation zur Abteilungsgröße)
     
  2. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Anliegens im Schwerbehindertenrecht beim Amt für Soziales in Düsseldorf derzeit? (Bitte aufschlüsseln nach Vorgang)
     
  3. Besteht die Möglichkeit bzw. Absicht, gefährdete Stellen durch Aufnahme in den Stellenplan der Stadt Düsseldorf zu erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                    Christian Jäger                           Cornelia Schlemper


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche

Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet:

Im Sachgebiet Hilfen bei Schwerbehinderung stehen insgesamt 33,5 Stellen zur Bearbeitung von Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht zur Verfügung. Darin sind 1,5 Stellen ärztlicher Dienst im Gesundheitsamt enthalten.

Der Stellenbedarf basiert auf einer im Amt für Soziales und im Gesundheitsamt durchgeführten Organisationsuntersuchung und wurde über den Umfang der refinanzierten Stellen des Landes hinaus eingerichtet. Bisher refinanziert das Land Stellenanteile in einem Umfang von 23,8 Stellen. Der von der Landeshauptstadt Düsseldorf selbst finanzierte Anteil beträgt 9,7 Stellen.

Nach der Berechnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) bedeutet die anstehende Evaluation, dass die Refinanzierung von 23,8 Stellen um 4,18 Stellen auf 19,62 Stellen reduziert werden würde.

Eine Reduzierung der Stellen im Sachgebiet Hilfen bei Schwerbehinderung ist damit aber nicht verbunden. In der Folge steigt der von der Landeshauptstadt Düsseldorf selbst finanzierte Anteil auf einen Umfang von 13,88 Stellen.

Antwort zu Frage 2:
Die Laufzeiten für die durchschnittliche Bearbeitungsdauer stellen sich im Jahr 2022 wie folgt dar.

Vorgang:Laufzeiten in Monaten:
 DüsseldorfNRW
Erstanträge2,573,25
Änderungsanträge2,763,31
Nachuntersuchungen4,679,11
Widersprüche3,543,75


Damit liegt die Landeshauptstadt Düsseldorf bei allen Vorgängen unterhalb des Durchschnitts in NRW.