Übernahme der Kosten für Integrationskräfte in der Ferienbetreuung
Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25. Juni 2015: Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, dass die Kosten für notwendige Integrationskräfte in der OGS-Ferienbetreuung durch die Stadt Düsseldorf für alle Kinder mit Beeinträchtigung übernommen werden.
Begründung:
Am 10. Juni 2015 schickte der Verein „Gemeinsam Leben und Lernen Düsseldorf e.V.“ einen offenen Brief an Herrn Oberbürgermeister Geisel. In dem Brief heißt es:
„Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung sind entsetzt: Die Stadt Düsseldorf will Integrationskräfte für die Ferienbetreuung nicht mehr bezahlen! Man könnte meinen, Inklusion nimmt in Düsseldorf gerade so richtig Fahrt auf. Weit gefehlt, Inklusion wird behindert! Wurden bisher die Kosten für Integrationskräfte für Kinder mit Beeinträchtigung in Schule, OGS und den OGS-Ferienangeboten seitens der Stadt übernommen, so müssen betroffene Eltern in vielen Fällen zukünftig selbst für die Integrationskräfte - in den Ferienangeboten der OGS - aufkommen. Die Stadt trägt die Kosten nur dann, wenn eine komplette Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Familie erfolgt und das Ergebnis unterhalb eines bestimmten Betrages liegt, der nicht sehr hoch gewählt ist. Dem Antrag auf Kostenübernahme müssen detailliert Nachweise von Arbeitgeber, Vermieter, Versicherer, Pflegekasse, Ärzten, Therapeuten und Banken beigefügt werden.
Die Schreiben des Amtes wurden Mitte Mai versandt und lassen den arbeitenden Eltern einen Zeitraum von sechs Wochen bis zu den Ferien. In dieser Spanne soll die umfangreiche Beantragung und Bewilligung erfolgen. Wird der Antrag abgelehnt, haben die Eltern womöglich eine Woche, um sich nach einer alternativen und kompetenten Ferienbetreuung umzusehen oder die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Auffallend ist darüber hinaus, dass im Schreiben des Amtes für Soziale Sicherung und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf verharmlosend vom ‚Freizeitassistenten’ gesprochen wird. Dieser Begriff wird der verantwortungsvollen und komplexen Aufgabe der Inklusionskraft nicht gerecht. Die Ausbildung der Inklusionskräfte ist zwar sehr unterschiedlich, erfordert jedoch pädagogische und pflegerische Erfahrung bzw. Ausbildung, ein besonders hohes Einfühlungsvermögen und unter Umständen einen mehrjährigen Vertrauensaufbau bei den Kindern.
Kinder mit Beeinträchtigung könnten ebenso bei den Düsselferien teilnehmen. Bei manchen Angeboten wird erwähnt, dass die Angebote geeignet seien für Kinder mit leichter Beeinträchtigung. Dies bringt mit sich, dass eine Aufnahme oder auch qualifizierte Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung nicht unbedingt gewährleistet ist. Zudem würden die Kinder auf diese Weise aus ihrem sozialen Umfeld der OGS, mit ihren Freunden und vertrauten OGS-Betreuern sowie den gewohnten Räumlichkeiten herausgerissen. Es gibt auch Düsselferien-Angebote, die sich ausschließlich an Kinder mit Beeinträchtigung richten. In diesem Fall ist es nicht notwendig, einen Antrag beim Amt wegen Kostenübernahme zu stellen oder gar die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Diese Ungleichbehandlung von Familien, die sich für Inklusion entschieden haben, ist nicht hinzunehmen und widerspricht entschieden der UN-Behindertenrechtskonvention.
Warum behindert die Landeshauptstadt Düsseldorf Kinder und Eltern, die sich tagtäglich vor Ort für Inklusion engagieren, derart unnötig?“
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner