Umsetzung des Ratsbeschlusses „Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn-Fahrten ohne gültigen Fahrschein"

Rat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 17.05.2023 (RAT/176/2023):

Auf Initiative der LINKEN beschloss der Stadtrat am 17.11.2022 einen Antrag der Fraktionen DIE GRÜNEN, SPD, FDP, Die PARTEI-Klima und DIE LINKE, der die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat der Rheinbahn AG aufforderte, sich gegenüber der Geschäftsführung dafür einzusetzen, dass für das Fahren ohne Fahrschein nur noch zivilrechtlich die “erhöhten Beförderungsentgelte” eingetrieben, aber keine Strafanzeigen mehr gestellt werden.

Die Strafverfolgung resultiert nämlich oft in Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, welche die “erhöhten Beförderungsentgelte” aus Geldnot nicht abzahlen können und wahrscheinlich aus demselben Grund keine Fahrscheine gekauft haben.

Die gesellschaftliche Diskussion über die Herabstufung des Fahrens ohne Fahrschein von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit läuft bereits lange; leider bislang ohne Konsequenz. Seit dem Februar 2023 wird ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 20/2081) zur Abschaffung des Straftatbestandes der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein nach § 265a des Strafgesetzbuchs im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert. Eine grundsätzliche Absichtsbekundung zur Entkriminalisierung äußerte auch die Bundesregierung. Jenseits von CDU und AfD besteht also auch auf Bundesebene ein breiter politischer Konsens.

Bis zur Umsetzung des Konsenses in eine Gesetzänderung wollte der Stadtrat mit seinem Beschluss vom November 2022 Betroffenen helfen, die aus Not ohne Fahrschein fahren und dafür im Gefängnis landen. Der Düsseldorfer Öffentlichkeit wurde durch den Fall der 56-jährigen Fiftyfifty-Verkäuferin Gisa M. bewusst, dass nur wer zu arm ist, um Geldstrafen zu begleichen, wegen Fahrens ohne Fahrschein im Gefängnis landet.

Dass Gefängnisstrafen nur Menschen in sozialen Notlagen treffen, ist weder gerecht noch sinnvoll, sagt auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV). Die Strafverfolgung und Inhaftierung „belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen“, äußerte Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des DAV am 11.01.2022 gegenüber den Medien.

Ist die Anzeige erst einmal gestellt, bleibt den Behörden aber kein Ermessensspielraum. Aus diesem Grund hofft DIE LINKE Ratsfraktion, dass die Vertreter:innen der Landeshauptstadt im Aufsichtsrat der Rheinbahn den Auftrag des Rats umgesetzt haben.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. In welcher Weise hat die Verwaltung die Aufforderung des Rats aus dem Beschluss der Vorlagen RAT/406/2022 und RAT/430/2022 den Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat der Rheinbahn übermittelt? (Bitte unter Angabe der Antworten der jeweiligen Vertreter:innen.)
     
  2. In welcher Form wurde der Auftrag des Rates von den Vetreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat der Rheinbahn umgesetzt?
     
  3. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein hat die Rheinbahn gestellt, seitdem die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt wurden?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann                      Helmut Born
 

Antwort der Verwaltung durch Stadtkämmerin Schneider:

Antwort zu Frage 1:
Das Beteiligungsmanagement hat den mehrheitlich beschlossenen Antrag des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf (RAT/430/2022) den städtischen Aufsichtsratsmitgliedern der Rheinbahn AG per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Antwort zu Frage 2:
Das Beteiligungsmanagement hat mit der genannten E-Mail an die städtischen Aufsichtsratsmitglieder angeregt, dieses Thema als Tagesordnungspunkt auf die nächste Aufsichtsratssitzung der Rheinbahn AG am 16.12.2022 zu setzen. Der Vorstand der Rheinbahn AG wurde ebenfalls per E-Mail über den Ratsbeschluss informiert.

Antwort zu Frage 3:
Es wurden seit Oktober 2022 von der Rheinbahn AG 230 Strafanträge wegen Beförderungserschleichung gestellt.