Umsetzungsstand Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rassismus

Rat

Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Sitzung des Rates am 17.05.2023 (RAT/180/2023):

Am 06.02.2020 beschloss der Stadtrat einstimmig, dass ein Handlungskonzept zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus erstellt werden soll.

Zehn Monate später berichtete die Stadtverwaltung dem Rat in einer Informationsvorlage (RAT/413/2020) über bestehende Einzelangebote gegen Rassismus und offenbarte, dass die Arbeit an einem Handlungskonzept nicht begonnen wurde.

Zu den Haushaltsberatungen beantragte (RAT/037/2021) daraufhin DIE LINKE Ratsfraktion, dass die Stadt zwei Vollzeitstellen schaffen soll, um die Erarbeitung des Konzepts rasch voranzutreiben. Das wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.

Es wurde nur eine halbe Stelle geschaffen.

Im Juni 2021 listete die Beschlusskontrolle des Rates (RAT/386/2021) das Handlungskonzept als offene Aufgabe, weil die Stelle der Antidiskriminierungs- beauftragten nicht besetzt werden konnte.

Im Juli 2021 lehnte die Ratsmehrheit einen Antrag der LINKEN ab, die Konzepterstellung auch ohne eine Antidiskriminierungsbeauftragte zu beginnen, indem externe Fachexpertise und Beratungsangebote wahrgenommen werden und außerdem Betroffene und Mulitplikator:innen nach ihren Anregungen für das Konzept befragt werden sollten.

Im Januar 2023 lud die Stadt zu einer “Startschuss”-Veranstaltung für die Erstellung des Handlungskonzepts ein, bei der Multiplikator:innen nach ihren Anregungen für das Konzept befragt wurden.

Zuvor hatte die städtische Antidiskriminierungsbeauftragte ihre Stelle angetreten – im Juli 2022. Über Fortschritte bei der Erstellung eines Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus hat sie bis heute nicht berichtet und ist seit Monaten nicht in Erscheinung getreten.

Ich frage an:

  1. Wie weit ist die Arbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten am Düsseldorfer Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rassismus fortgeschritten?
     
  2. Weshalb wird bisher weder dem Rat noch dem Gleichstellungsausschuss über den Umsetzungsstand berichtet?
     
  3. Wann plant die Verwaltung dem Rat frühestens bzw. spätestens das Handlungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla
 

Antwort der Verwaltung durch Oberbürgermeister Keller:

Die Fragen werden gemeinsam beantwortet:

Die Erarbeitung des Kommunalen Handlungskonzeptes gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Arbeitstitel) soll partizipativ gestaltet werden, das heißt unter aktiver Beteiligung von Expertinnen und Experten, Akteurinnen und Akteuren sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern. So wurden bis Ende 2022 bereits Expertinnen- und Experteninterviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen und Vereinen geführt, die zu diesen Themen in Düsseldorf arbeiten.

Gleichzeitig wurde eine große Auftaktveranstaltung für den partizipativen Prozess vorbereitet. Die Auftaktveranstaltung hat am 20. Januar 2023 unter reger Beteiligung mit rund 100 Teilnehmenden stattgefunden. Öffentlichkeitsarbeit ist im Vorfeld und im Nachgang der erfolgreichen Veranstaltung erfolgt und auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf nachzulesen.

Seit Anfang 2023 ist die zuständige Stabsstelle Antidiskriminierung unbesetzt; sie konnte jedoch mittlerweile erneut ausgeschrieben werden. Das Auswahlverfahren hat bereits stattgefunden und konnte erfolgreich abgeschlossen werden, so dass der Erarbeitungsprozess aktiv weitergeführt werden kann.

In der Zwischenzeit wurde Kontakt zum Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen (IDA-NRW), dem Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus der Hochschule Düsseldorf (FORENA) sowie dem Institut für soziale Innovation (ISI) für eine mögliche Prozessbegleitung aufgenommen. Ziel ist es, den Entwicklungsprozess - trotz personeller Engpässe - qualitativ bestmöglich weiter umzusetzen und die Realisierung dieses wichtigen Vorhabens zu beschleunigen.

Die Vorlage des Konzeptentwurfs ist für Ende 2023 vorgesehen. Der Bearbeitungsstand ist Gegenstand der regelmäßigen Beschlusskontrolle des Rates.