Verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2016
HH-Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015 zu TOP 40 (Vorlage 66/ 81/2015): Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Termine für verkaufsoffene Sonntagnachmittage im Jahr 2016 im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 sowie des entsprechenden Runderlasses des Wirtschaftsministeriums NRW vom 20.11.2015 zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat vorzulegen. Bis dahin wird die Verabschiedung der Vorlage zurückgestellt.
Begründung:
Am 11.11.2015 ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen von Läden ergangen. Diese Entscheidung ist jetzt bundesweit zu beachten. Für das Bundesverwaltungsgericht sind der Schutz der Beschäftigten und der Schutz des arbeitsfreien Sonntags sehr wichtig.
Zentral ist die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ladenöffnungen nur dann rechtmäßig sind, wenn der Anlass, also das örtliche Fest oder der örtliche Markt der ausschlaggebende Grund für das Kommen der BesucherInnen ist. Die erwartete Zahl der Fest- oder MarktbesucherInnen muss die erwartete Zahl der LadenbesucherInnen weit übersteigen. Der öffentliche Charakter des Tages muss überwiegend durch das Fest oder den Markt geprägt werden. Die Ladenöffnung darf nicht der Grund für den Besuch in der Stadt oder im Ortsteil sein.
Um eine verfassungsgemäße Auslegung des § 6 LÖG-NRW im Sinne dieses Urteils zu gewährleisten, muss die Beratung der Vorlage zurückgestellt werden. Vor einer erneuten Beratung muss von der Verwaltung dargelegt werden, zu welchem Fest oder Markt sie welche BesucherInnenzahlen prognostiziert, die nur wegen des Festes oder des Marktes kommen.
Um den verfassungsgemäßen Schutz der Beschäftigten bei Sonntagsarbeit zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Termine für verkaufsoffene Sonntagnachmittage im Sinne der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überprüft werden.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner