VHS Düsseldorf: Vergütung der Dozentinnen und Dozenten

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschusses am 02. Juni 2015:  An dem größten staatlich anerkannten und geförderten Weiterbildungsanbieter in Düsseldorf, der Volkshochschule, nehmen jährlich Tausende Düsseldorferinnen und Düsseldorfer an Weiterbildungsangeboten teil.  

Die angebotenen Kurse sind hervorragend besucht, die Bewertung durch die Teilnehmenden durchweg ausgesprochen positiv. Dieses Angebot wird durch Dozentinnen und Dozenten gesichert, deren Arbeit „von hoher fachlicher und pädagogischer Qualität“ gekennzeichnet ist, so heißt es auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf. 

Die Vergütung der Tätigkeit spiegelt diese Tatsache allerdings in keiner Weise wider – die gezahlten Honorare sind äußerst gering. In der Regel bekommen die Kursleitenden zudem rund 36 % von den Honoraren für Sozialversicherungen abgezogen, die zu versteuernden Stundensätze liegen somit noch niedriger. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Dozentinnen und Dozenten sind an der VHS Düsseldorf beschäftigt und in welchen Beschäftigungsverhältnissen stehen diese?
  1. Wie hoch ist die Vergütung der Dozentinnen und Dozenten an der VHS Düsseldorf und wie haben sich die Honorare in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Stundensatz, Jahren und Fachbereichen)?
  1. Wie ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt, wie viel bezahlter Urlaub steht den Dozentinnen und Dozenten zu und welche Summe wird bei Ausfall eines geplanten Kurses gezahlt?

Freundliche Grüße  

Georg Blanchard                                  Jacqueline Mzoughi                              Mounir Afkir


Antwort der Verwaltung am 02.06.2015

zu Frage 1: Im Semester 2015 I sind bei der Volkshochschule (VHS) 801 Dozentinnen und Dozenten in Einzelveranstaltungen, Kursen und Seminaren beschäftigt.
In der schulischen Weiterbildung sind 16 Dozentinnen und Dozenten beschäftigt. Sämtliche Dozentinnen und Dozenten üben ihre Tätigkeit als Selbständige gegen Honorar aus.

zu Frage 2: Die Vergütung der Dozentinnen und Dozenten an der VHS beträgt zurzeit zwischen 19,00 EUR (Regelhonorar) und 30,00 EUR je Unterrichtsstunde á 45 Minuten. Eine Honorarvereinbarung von mehr als 19,00 und 30,00 EUR bedarf einer entsprechenden Begründung. Merkmale hierfür können beispielsweise sein:

  • außergewöhnliche, umfangreiche, künstlerische oder technische Vorbereitungen

  • besonderer Schwierigkeitsgrad (z.B. Prüfungsvorbereitungen)

  • überdurchschnittlicher Aufwand für Vorbereitungen, Korrektur, Erstellen von Arbeitspapieren und Fragebögen bzw. Beschaffung von Materialien, Auf- und Abbau von Geräten, testen von Medien und EDV-Programmen u.a.

  • Einsatz von Dozentinnen / Dozenten mit hohem Marktwert (überdurchschnittliche Qualifikation)

  • Verwendung eigener Materialien, Geräte, Räume etc.

  • Kombination des Unterrichts mit Beratung, Analysen u.a.

 

Weder beim Regelhonorar noch bei dem individuell vereinbarten Honorar, das über das Regelhonorar hinausgeht, gibt es fachbereichsbezogene Sonderregelungen. Ein Honorar über 19,00 EUR ist also nicht fachbereichsabhängig, sondern nach den bereits oben genannten Kriterien festzusetzen.

Eine grundsätzliche Ausnahme von der Zahlung des Regelsatzes liegt bei Integrationskursen vor, d.h. bei den Kursen, bei denen ein Anspruch auf Kostenerstattung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besteht. Dort musste sich die VHS, um die Trägerzulassung zu erhalten, zur Zahlung eines Honorars von 20,00 EUR verpflichten.

Eine Entwicklung über die Honorare der letzten zehn Jahre ist ausschließlich für das Regelhonorar aussagekräftig. Mit der Euroumstellung in 2001 wurde ein Regelhonorar von 17,50 EUR gezahlt, das Anfang 2006 auf 18,00 EUR erhöht wurde. Mitte 2010 wurde das Regelhonorar um 1,00 EUR auf 19,00 EUR angehoben.

zu Frage 3: Die Dozentinnen und Dozenten arbeiten als Selbständige (siehe auch Antwort zu Frage 1). Damit entfallen grundsätzlich Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf bezahlten Urlaub.

Gemäß Ziffer 3.3 der Richtlinien über Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterhonorare für Veranstaltungen der Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß Ratsbeschluss von 24.09.1998, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 02.02.2006, wird für die Vorbereitung nicht durchgeführter Veanstaltungen keine Vergütung bezahlt. In Abweichung davon kann für Vorträge, die auf Grund zu geringer Teilnehmerzahlen abgesagt werden müssen, ein Ausfallhonorar von bis zu 50% des vereinbarten Honorars gezahlt werden. Die konkret auszuzahlende Summe ist deshalb im Einzelfall zu ermitteln.