VHS-Honorare

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschusses am 18. August 2015:  In den „Richtlinien über Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterhonorare für Veranstaltungen der Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf“ werden die Honorare für die DozentInnen der VHS geregelt. 

Unter anderem werden hier aufgeführt unter 2.1 die Honorare für Vorträge, Führungen, Podiumsgespräche und Exkursionen (bis zu 150 Euro je ReferentIn). Weitere Regelungen sind eine Fahrtkostenerstattung nach den Tarifen der Deutschen Bahn AG für auswärtige MitarbeiterInnen (2.5), ein mögliches Ausfallhonorar von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars  für Vorträge (3.3), die aufgrund zu geringer Teilnahmerzahlen abgesagt werden müssen und ein Honorar in berechtigten Ausnahmefällen von bis zu 30 Euro je Unterrichtsstunde (2.3).

Hierzu fragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf an: 

  1. Wie viele auswärtige MitarbeiterInnen nehmen die Fahrtkostenerstattung in Anspruch?

  1. In wie vielen Fällen wurde im letzten Jahr ein Ausfallhonorar gezahlt und in welcher durchschnittlichen Höhe?

  1. Wie oft sind im letzten Jahr Honorare in berechtigten Ausnahmefällen gezahlt worden, in welcher Höhe und für welche Veranstaltungen?

Mit freundlichen Grüßen  

Georg Blanchard                                Jaqueline Mzoughi                             Mounir Afkir


Antwort der Verwaltung am 12.08.2015

zu Frage 1: In 2015 haben bisher 32 Dozentinnen und Dozenten eine Fahrtkostenerstattung erhalten.

zu Frage 2: In 88 Fällen wurde in 2014 ein Ausfallhonorar gezahlt. Durchschnittlich betrug es 54,61 Euro. 

zu Frage 3: In 2014 wurde in insgesamt 2.131 Fällen ein Honorar gezahlt, das als berechtigter Ausnahmefall festgesetzt wurde. Eine Angabe der entsprechenden Veranstaltungen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen, da ein Rückschluss auf das Honorar der einzelnen Personen möglich wäre.
Grundsätzlich verteilen sich die Fälle über alle Fachbereiche.