Vorfall in der Bezirksvertretung 5

Ratsfraktion Düsseldorf

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf aus aktuellem Anlass zur Sitzung des Rates am 05. Februar 2015:  Am 27.01.2015 stellte der Vertreter der LINKEN in der Bezirksvertretung 5 eine Anfrage zur Situation der ehemaligen Rheinbahnwohnungen in der Verweyenstraße in Kaiserswerth. Die Anfrage wurde in die Tagesordnung aufgenommen und unter Punkt 13 aufgerufen. Der Bezirksvorsteher erklärte, dass die betroffene WBG eine Privatfirma sei und deswegen die Fragen nicht beantwortet werden könnten. Die Frage zu den Flüchtlingen wurde in den nichtöffentlichen Teil verlegt.

Bemerkenswert ist, dass das Thema der Rheinbahnwohnungen sowohl im Wohnungsausschuss als auch im Rat behandelt wurde. Darüber hinaus befasst sich das Wohnungsamt intensiv mit dem Leerstand und den vorgesehenen Um- bzw. Neubauplanungen. Inzwischen hat sich sowohl das Bauministerium NRW als auch die Bezirksregierung in den Vorgang eingeschaltet. Warum ausgerechnet die zuständige Bezirksvertretung glaubt, sich mit dem Thema nicht befassen zu können ist ein Rätsel. Hinzu kommt, dass die DWG die KommunalpolitikerInnen zu einer Information eingeladen hat, da diese die Entscheidungsträger seien.

Unter den BesucherInnen befand sich ein Mieter einer der angesprochenen Rheinbahnwohnungen. Er ist Rentner und zu 80 % schwerbehindert. Er war natürlich sehr an den Antworten interessiert, da unter den MieterInnen eine große Verunsicherung herrscht. Er protestierte laut gegen die Nichtbeantwortung und wurde deshalb vom Bezirksvorsteher zur Ordnung gerufen. Darauf stand der Mieter auf und ging zur Tür. Dabei rief er dem Bezirksvorsteher sinngemäß zu, dass er ihn nicht mehr anrufen und bedrohen solle. Daraufhin verwies der Bezirksvorsteher ihn aus der Sitzung und erteilte ihm Hausverbot.

Im Sitzungsraum war ein Polizeibeamter, bewaffnet und uniformiert, anwesend. Dieser erhob sich, ging in energischer Haltung auf den Rentner zu und verfolgte ihn, offensichtlich um zu überprüfen, ob er das Gebäude verließ.

Zu diesem Vorgang haben wir folgende Fragen:

  1. Aus welchem Grund, wann und von wem wurde Polizeischutz für die Sitzungen der Bezirksvertretung 5 angeordnet?

  2. Sollte kein Polizeischutz angeordnet worden sein, fragen wir an, in welchem Auftrag der Polizeibeamte dort Dienst tat?

  3. Darüber hinaus fragen wir an, wie der Bezirksvorsteher seine Entscheidung zur Nichtbefassung über den obigen Sachverhalt begründet?

Freundliche Grüße 

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 05.02.2015 (Dr. Keller):

zu Frage 1: Für die Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 27. Januar 2015 wurde Polizeischutz weder angefordert noch angeordnet.

zu Frage 2: Grundsätzlich werden in allen Bezirksvertretungen die Bezirksbeamten zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen und nehmen - zumindest in der Bezirksvertretung 5 - an diesen regelmäßig teil, um in den Beratungen bei Fragen, die Angelegenheiten der Polizei betreffen wie z. B. Verkehr etc. Stellung nehmen zu können.

zu Frage 3: Von einer Nichtbefassung kann keine Rede sein. Der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle hatte den Mitgliedern der Bezirksvertretung mitgeteilt, dass die betreffende Anfrage an die Vermieterin mit der Bitte um Beantwortung übersandt worden war, diese aber von der Düsseldorfer Wohnungsgesellschaft EG, auch unter Hinweis auf eine eigene Informationsveranstaltung, nicht beantworttet wurde. Der Termin der Informationsveranstaltung ist auch bekannt gegeben worden.