Vorgehen bei der Erstellung eines Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus

Rat

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am
01.07.2021:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, bei der Erstellung des kommunalen
Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus gemäß Ratsbeschluss über die Vorlagen RAT/021/2020 und RAT/052/2020 folgende Vorgaben zu beachten:

1. Damit das Handlungskonzept auch in Stadtteilen mit verfestigten rechten Strukturen greift, müssen die planenden und ausführenden Stellen mit den Verhältnissen vor Ort vertraut sein. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, im Rahmen der Konzeptentwicklung zu
prüfen, ob und wie Koordination und Maßnahmendurchführung durch Einrichtungen vor Ort (wenigstens in Garath, Eller und Oberbilk) erfolgen kann.

2. Für die Konzeptentwicklung konsultiert die Antidiskriminierungsstelle auch die folgenden Organisationen, die sich seit langem mit dem Nazi-Problem Düsseldorfs beschäftigten:

  • Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus und Neonazismus der Hochschule Düsseldorf
  • Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf
  • Düsseldorf stellt sich quer
  • Antirassistisches Bildungsforum Rheinland
  • Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen

3. Zur Erstellung und Umsetzung des Handlungskonzeptes werden Vereine und Initiativen um Gespräche angefragt, die sich in Brenn-punkt-Stadtteilen gegen extrem rechte Aktivitäten engagieren – in den Stadtteilen Garath, Eller und Oberbilk mindestens:

  • Garath tolerant und weltoffen
  • Eller tolerant und weltoffen

4. Wenigstens die lokalen Initiativen und Vereine werden regelmäßig zu einem „Runden Tisch Brennpunkt-Stadtteile“ eingeladen, der die Umsetzung des Handlungskonzeptes dort begleitet. Die Antidiskrimi-nierungsstelle lädt zu den Treffen ein und versorgt die Teilnehmenden mit aktuellen Informationen zum Umsetzungsstand.

5. Die Antidiskriminierungsstelle des Gleichstellungsbüros informiert den Rat der Stadt halbjährlich zu den Fortschritten bei der Entwicklung und Umsetzung des kommunalen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus.

Begründung:
Die Bedrohung durch extrem rechte Aktivitäten, insbesondere gegen Menschen mit Migrationshintergrund, ist akut und nimmt weiter zu. Auch antisemitische Übergriffe gehen vor allem von Neonazis aus. Dagegen muss die Stadt Düsseldorf geeint und nachhaltig aktiv werden.

Düsseldorf ist ein Hotspot rechter Straftaten in NRW. Trotz der Corona-bedingten Einschränkungen gab es 2020 in Düsseldorf 210 Straftaten von Rechten (2019=234), darunter waren 13 Körperverletzungen und vier Androhungen von Gewalt zu verzeichnen. Zwei Körperverletzungen hatten einen antisemitischen Hintergrund. Vor allem im Stadtteil Garath hatten rechte und extrem rechte Parteien bei der letzten Kommunalwahl einen überproportionalen Anteil der Stimmen.

Die Beschlusskontrolle des Rates (Vorlage RAT/386/2021) aus der Sitzung am 02.06.2021 führt als nicht erledigten Beschluss unter der laufenden Nummer 26 die Erstellung des kommunalen Handlungskonzeptes gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus auf. Diese Aufgabe würde von der neuen Antidiskriminie-rungsstelle im Amt für Gleichstellung ausgeführt.

Ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus kann unseres Erachtens nur dann Erfolg haben, wenn es zielgerichtet der Entwick-lung in den Brennpunkten rechter Aktivitäten entgegenwirkt. Dazu müssen koordinierende und ausführende Stellen mit den Verhältnissen vor Ort vertraut sein und in engem Kontakt mit den lokalen Initiativen gegen Rechts stehen. Dazu gehört es auch, die äußerst rechten Akteure vor Ort genau zu kennen. So sind die Zusam-mensetzung und die Aktivitäten der „Bruderschaft Deutschland” komplex genug, dass eine oberflächliche Betrachtung zu Fehleinschätzungen führen kann.

Bis 2020 stellten sich Gruppierungen wie „Steeler Jungs” und „Bruderschaft Deutschland” in der Öffentlichkeit vor allem als Bürgerwehren gegen “ausländische Kriminelle” dar. Mitglieder der Bruderschaft Deutschland beteiligten sich gleichzeitig bundesweit an Neonazi-Aufmärschen und bauten Kontakte zur rechtsterroristischen „Gruppe S” auf. Unter Corona-Bedingungen hat sich die „Bruderschaft”, ebenso wie Nazis bundesweit, an Protesten gegen die Corona-Beschränkungen beteiligt. Hier sind die “Querdenken”-Kundgebungen zu nennen, besonders aber die so genannten „Corona-Rebellen Düsseldorf”. „Bruderschaft”-Mitglieder nahmen auch an der versuchten „Erstürmung“ des Reichstagsgebäudes am 29.08.2020 in Berlin unter dem Label der „Corona-Rebellen” teil. Dies darf nicht vergessen werden, wenn sich Nazis vor Ort familiär und harmlos geben. Eine Verankerung der Gegenmaßnahmen vor Ort ist deshalb unabdingbar.

Aufgrund der bedrohlichen Ausmaße des Düsseldorfer Nazi-Problems ist nach Auffassung der LINKEN Ratsfraktion auch eine regelmäßige Information des Stadt-rates über rechte Aktivitäten und die Gegenmaßnahmen unbedingt notwendig.

DIE LINKE Ratsfraktion beantragt daher, die aufgeführten Vorgaben und Prüfaufträge für die Erstellung des Handlungskonzeptes an die Antidiskriminierungsstelle zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Flemming                             Julia Marmulla