Widerrufsverfahren gemäß § 73, Absatz 7 Asylverfahrengesetz

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 03.03.2009:

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat im August 2008 in einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof die Asyl-Widerrufspraxis der Bundesregierung für unvereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention erklärt.

Das UNHCR erklärt überzeugend: Der Sturz eines menschenrechtsfeindlichen Regimes ist keine ausreichende Grundlage dafür, einem Flüchtling die Asylberechtigung abzusprechen. Verfolgungsgründe können trotz Regimewechsel bestehen bleiben, es können auch neue hinzukommen - dies wird von der Bundesregierung aber nicht berücksichtigt.

Die Praxis der deutschen Behörden, Asylberechtigungen nachträglich zu widerrufen, stößt bundesweit zehntausende von Flüchtlingen in ständige Unsicherheit und behindert ihre Integration. Nach Angaben des UNHCR wurden seit dem Irak-Krieg 17.000 irakischen Staatsbürgern die Asylberechtigung abgesprochen.

Die Bundesregierung hat gegenüber der innenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, bereits im April 2008 erklärt, im Jahr 2008 insgesamt 42.000 Widerrufsverfahren einleiten zu wollen (Bundestagsdrucksache 16/9252).

Wird die Anerkennung widerrufen, müssen die Betroffenen unter Umständen mit einem Verlust ihres Aufenthaltstitels rechnen. In den vergangenen Jahren sind Widerrufsverfahren vor allem gegen serbische, afghanische und irakische Staatsangehörige durchgeführt worden.

Vor diesem Hintergrund fragt die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

  1. Gegen wie viele anerkannte Asylberechtigte in Düsseldorf wurde in den Jahren 2005 bis 2008 ein Widerrufsverfahren gemäß § 73, Absatz 7 Asylverfahrengesetz eingeleitet und wie entschieden? (bitte getrennt nach Jahren, Herkunftsländern und Geschlecht darstellen)

  2. Was geschieht mit Personen aus Düsseldorf, deren Asylstatus widerrufen wurde und welche Begründungen lagen den Widerrufsverfahren zugrunde? (bitte zu den einzelnen Herkunftsländern erläutern)

  3. Wie viele Personen wurden aufgrund einer Aberkennung ihres Asylstatus in den Jahren 2005 bis 2008 abgeschoben?  (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht, Jahr des Widerrufs und Jahr der Abschiebung darstellen)


Mit freundlichen Grüßen

Gilbert Yimbou            Angelika Kraft-Dlangamandla            Peter Hassel