Widersprüche und Klagen gegen Bürgergeld-Bescheide

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 03.09.2024 (AGS/037/2024):

Im Januar 2024 berichtete die Bundesagentur für Arbeit, dass im Jahr 2023 bundesweit 47.934 Klagen und 425.359 Widersprüche in der Grundsicherung eingereicht worden sind. Damit lag die Anzahl der Klagen leicht unter der des Vorjahres; die Anzahl der Widersprüche stieg allerdings an. Für das Jobcenter Düsseldorf veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2023 einen Bestand von1156 Widersprüchen und 448 Klagen, einen Zugang von 4217 Widersprüchen und 373 Klagen sowie einen Abgang von 4271 Widersprüchen und 450 Klagen.

Entscheidungen der Jobcenter zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Kosten der Unterkunft, Abführungen an Dritte oder auch Mehrbedarfe sind häufig fehlerhaft. Gegen diese Entscheidungen der Jobcenter können die Betroffenen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung durch das Jobcenter erneut überprüft wird. Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen. Anschließend muss ein Gericht die Ausgangsentscheidung überprüfen.

Aus diesem Grund fragt DIE LINKE Ratsfraktion an:

1. Wie viele Bescheide sind im Jahr 2023 durch das Jobcenter Düsseldorf erteilt worden und wie viel Prozent davon wurden in Bezugnahme auf o.g. Zahlen der Bundesagentur beanstandet?

2. Wie vielen der Widersprüche wurde ganz oder teilweise stattgegeben (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?

3. Wie viele Klagen wurden vom Sozialgericht zugunsten der Kläger:innen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?


Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born              Renate Steinsberger             Cornelia Schlemper


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hintzsche:

Hinweis vorab: die von der Ratsfraktion aufgeführten Zahlen basieren auf der statistischen Auswertung der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum 14.12.22 – 13.12.23 und sind daher nicht mit dem Kalenderjahr 2023 deckungsgleich.

Für die Auswertung zur Beantwortung der Anfrage wurde dementsprechend konsequenter Weise der o.g. Betrachtungszeitraum der Bundesagentur übernommen bzw. zu Grunde gelegt.


Antwort zu Frage 1:
Im Jahr 2023 haben die Mitarbeitenden des Jobcenters Düsseldorf rd. 264.000 Bescheide erteilt.
Nur gegen rd. 1,59 % dieser Bescheide wurde Widerspruch eingelegt, d.h. rd. 98,41 % der Bescheide blieben unbeanstandet.

Antwort zu Frage 2:
In 36,39 % der Fälle wurde den Widersprüchen stattgegeben. Zudem wurden in 2,12 % der Fälle den Widersprüchen teilweise stattgegeben.

Dabei ist zu beachten, dass in einem Großteil der Fälle die (teilweisen) Stattgaben erfolgen mussten, weil erst im Laufe des Verfahrens neue und entscheidungsrelevante Sachverhalte vorgebracht bzw. fehlende Unterlagen nachgereicht wurden.

Nur in 17,39 % der Fälle lag eine fehlerhafte Bearbeitung durch das Jobcenter Düsseldorf vor.
Bezogen auf die erteilten Bescheide (Frage Nr. 1) entspricht dies einem Anteil bzw. einer Fehlerquote von 0,28 %.

Antwort zu Frage 3:
Im Jahr 2023 wurde in 33,33 % der Fälle durch das Sozialgericht zu Gunsten der Kläger:innen entschieden oder entsprechende Ansprüche anerkannt.
Der Anteil der Vergleiche betrug 4,46 %.
In den restlichen 62,21 % der Fälle wurden die Verfahren durch Klageabweisung oder Rücknahme eingestellt.
Tatsächlich lag nur in 7,27 % der Fälle eine materiell-rechtlich fehlerhafte Bearbeitung durch das Jobcenter Düsseldorf vor (vgl. Frage 2).