Wirkung unterschiedlicher Quotierungsvorgaben auf die Entwicklung des Wohnungsbestande

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 02.09.2024 (AWM/031/2024):

Über ein Jahrzehnt lang bestand die Wohnungspolitik von CDU, SPD, Grüne und FDP im Wesentlichen in einer Quotierungsvorgabe für den geförderten Wohnungsbau von lediglich 20 Prozent bei Wohnungsbauvorhaben im Rahmen von Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag bzw. bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag. Erst 2022 wurde dieser Mindestanteil im „Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt“ (HKW) leicht auf 30 Prozent angehoben.

DIE LINKE Ratsfraktion forderte im Jahrzehnt zwischen 2013 und 2023 immer wieder die Anhebung der Sozialwohnungsquote auf wenigstens 50 Prozent, um den rapiden Schwund an Sozialwohnungen aufzufangen. Obwohl die erschreckenden Zahlen zur Entwicklung des Sozialwohnungsbestands jährlich von der Stadtverwaltung erhoben werden, ließen sich weder SPD noch CDU, FDP oder Grüne davon überzeugen, dass eine Erhöhung der Sozialwohnungsquote dringend notwendig war.

Deshalb begrüßte DIE LINKE den Sinneswandel von CDU, SPD und Grünen Ende 2023. Er kam aber zu spät. Von Inkrafttreten des HKW in 2013 bis 2023 hat sich die Zahl der Sozialwohnungen von 19.000 auf 15.000 verringert. Bis zum Jahr 2032 werden laut dem aktuellen Datenblatt Wohnungsmarkt weitere 8.500 Wohnungen aus der Preisbindung fallen; also mehr als die Hälfte.

Um den aktuellen Bestand langfristig zu sichern, wäre theoretisch ein Nettozuwachs von beinahe 1.000 Sozialwohnungen pro Jahr notwendig. Laut Verwaltungsantwort auf eine Anfrage der LINKEN wurden im Jahr 2023 aber nur 358 Sozialwohnungen fertiggestellt – die Zahl der Wohnheimplätze konnte die Verwaltung zum Zeitpunkt unserer Anfrage noch nicht aus dieser Zahl herausrechnen. Deshalb fragen wir erneut nach. Die Förderzusagen für Sozialwohnungen lagen 2023 bei 302 Wohneinheiten und damit wesentlich niedriger als in 2021, 2019, 2018 und 2017.

DIE LINKE rechnet damit, dass sich auch in den Zahlen von 2024 keine Trendwende abzeichnen wird: Die seit dem 07.09.2023 geltende Sozialwohnungsquote von 50 Prozent gilt nur für jene Bebauungsplanverfahren bzw. vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren auf Privatgrundstücken, für die bis zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses vom 07.09.2023 noch kein städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde.

In Düsseldorf gibt es mittlerweile einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Vorgaben zu Quoten für geförderte und so genannte „preisgedämpfte“ Wohnungen bei Wohnungsbauvorhaben; abhängig davon, zu welchem Datum das Bebauungsplanverfahren begonnen wurde.1 Eine Umstellung möglichst vieler Bebauungspläne auf die seit dem 07.09.2023 gültige 50-Prozent-Quote für geförderten Wohnraum sollte mit den Beteiligten aber nachverhandelt werden.

Da die Wohnungswirtschaft deutliche Kritik am Modell des so genannten „preisgedämpften“ Wohnungsbau geübt hat, sollte die Anhebung der Sozialwohnungsquote bei gleichzeitigem Wegfall des “preisgedämpften” Wohnraums Zustimmung finden. Für die Zukunft des Sozialen Wohnungsbau wäre es ein wichtiger Fortschritt.

Deshalb bitten wir die Stadtverwaltung um eine Übersicht.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie viele Wohneinheiten werden bei laufenden oder geplanten Wohnungsbauvorhaben in Düsseldorf nach Vorgaben des Handlungskonzeptes Wohnungsmarkt in der Fassung gemäß den Ratsbeschlüssen von 2016, 2020, 2022 und 2023 gefördert, preisgedämpft oder freifinanziert errichtet? (Bitte aufschlüsseln nach geltender Fassung HKW, voraussichtlichem Fertigstellungsdatum und Finanzierungsweg.)

2. Wie setzen sich die im Jahr 2023 neu errichteten frei finanzierten und die neu errichteten öffentlich geförderten Wohneinheiten zusammen? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Studierendenwohnungen, Heimplätzen, Miet- und Eigentumswohnungen.)

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla     Ben Klar      Mbulelo Dlangamandla

 

Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Antwort zu Frage 1:
Eine solch umfassende Statistik würde über die bereits verfügbaren Daten einen erheblichen Aufwand in den entsprechenden Ämtern (Amt 61, 63 und 64) mit sich bringen. Um belastbare Ergebnisse zu erzielen, müssten alle städtebaulichen Verträge ebenso wie die dann folgenden Baugenehmigungen gesichtet und ausgewertet werden. Diese Auswertung ist dann in einem nächsten Schritt mit den vom Wohnungsamt geführten Daten abzugleichen. Der Aufbau eines solches Controllings müsste hinsichtlich personeller und organisatorischer Umsetzbarkeit mit den Fachämtern abgesprochen und geprüft werden. Insofern stehen zunächst die im folgenden vorliegenden Daten zur Verfügung.

Antwort zu Frage 2:
Fertigstellungen von öffentlich geförderten Wohneinheiten im Jahr 2023.

FörderobjektAnzahl
ög WE
davon
Miet-
wohnungen
Eigentums-
wohnungen
Wohnungen für
Studierende
Heimplätze
Zum Zault 3-51616000
Zum Zault 9-195252000
Niederkasseler Lohweg5050000
26, 26a, 26b     
Benrodestraße 311515000
Hospitalstraße 1a, 1e1212000
Rückertstraße 51616000
Dorothea-Habedank-11000
Straße 2     
Krahnenburgstraße 70-7288000
Volkardeyer Weg 68-701212000
Hellweg 7488000
Leverkuser Straße 10-122121000
Readinger Straße 6-126363000
(Grand Central)     
Chibastraße 16, 334949000
(Grand Central)     
Czernowitzstr. 28, 303535000
(Grand Central)     
Gesamt358358000

Für eine entsprechende Aufschlüsselung der frei finanzierten Wohneinheiten gelten die
Ausführung zu Frage 1.