Wohnungsbauförderung und Wohnraumsicherung und -versorgung
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 04.11.2024 (AWM/044/2024):
Der Haushaltsansatz für die Maßnahme „790000731: Impulsprogramme Wohnungsneubau“ ist auf 0 zu setzen.
Die freiwerdenden Mittel werden einer neu zu etatisierenden Maßnahme „Ankauf von Wohnraum“ zugeführt. Daraus wird der Ankauf von Wohnungen finanziert, die beispielsweise einem städtischen Vorkaufsrecht unterliegen oder die ungenehmigt zweckentfremdet werden.
Erworbene Wohnungen werden zur Kostenmiete vermietet. Über eine etwaige Einlage der Wohnungen in die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD werden zeitnah Gespräche geführt und das Ergebnis dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung vorgelegt.
Begründung:
Das städtische „Impulsprogramm“ zur Förderung des Baus von Mietwohnungen mit Zielmieten ab zwölf Euro pro Quadratmeter und für den Bau von Eigentumswohnungen geht nach Auffassung der LINKEN völlig an den Bedürfnissen der Mehrheit der Wohnungssuchenden vorbei.
Es ist ein Konjunkturprogramm für die Wohnungswirtschaft; aber der entstehende Wohnraum wäre für die meisten Menschen unbezahlbar.
Das drängendste Problem des Düsseldorfer Wohnungsmarkts ist das Verschwinden von bezahlbarem Wohnraum in einem erschreckenden Tempo. Seit dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Keller gehen jedes Jahr mehr Sozialwohnungen verloren als neu errichtet werden. Im letzten Jahr fielen 759 Wohnungen aus der Mietpreisbindung; netto gingen 401 Sozialwohnungen verloren. Bezahlbarer Wohnraum verschwindet auch durch Luxussanierungen, auf die oft Mietwucher oder die Umwandlung in hochpreisiges Wohneigentum folgt. Darauf wies das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum die Stadtspitze anlässlich des „Impulsprogramms“ hin.
In dieser Situation fordert DIE LINKE Investitionen in den kommunalen Wohnungsbestand. Ankäufe vermehren das Eigentum der Stadt und sind Investitionen in Wohnungen, die dauerhaft den Menschen in Düsseldorf kostengünstig zur Miete angeboten werden können. Die Stadt hat kein Gewinninteresse. Auch müssten die Erwerbskosten nicht durch die Miete refinanziert werden, weil diese im städtischen Haushalt etatisiert wären.
Deshalb beantragen wir die Umwidmung der Mittel des „Impulsprogramms“ in ein Budget für den Ankauf von Wohnraum mit dem Ziel der Vermietung zur reinen Kostenmiete. Dazu kann die Stadt bestehende und künftige Vorkaufsrechte nutzen.
Auch die Prüfung von zweckentfremdetem Wohnraum sollte Möglichkeiten zum Ankauf von Wohnungen ergeben. So hat das Wohnungsamt leerstehende Wohnungen bisher als nicht genehmigungspflichtig angesehen, wenn Eigentümer:innen darstellen konnten, dass die Instandsetzung einer Wohnung sie finanziell überfordert.
Es wäre rechtlich zu prüfen, ob Kaufangebote der Stadt für solche leerstehenden Wohnungen zur Folge hätten, dass für diese Objekte keine Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gemäß Wohnraumschutzsatzung mehr erteilt werden müssen.
Es wäre weiterhin zu prüfen, ob Kaufangebote der Stadt auch Folgen für die Genehmigungserteilung für Abriss- und Neubau eines Mietobjekts wegen „Unwirtschaftlichkeit“ haben.
Für erworbene Wohnungen kann die Stadt selbst als Vermieterin tätig werden; für sinnvoll sehen wir aber an, dass der Städtischen Wohnungsgesellschaft SWD eine Übergabe unter der Bedingung der Vermietung zur Kostenmiete bei Ausgleich etwaiger Instandsetzungskosten angeboten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 19, Enthaltung: 0, Befangen: 0