Wohnungsbauförderung und Wohnraumsicherung und -versorgung
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 04.11.2024 (AWM/045/2024):
Der Haushaltsansatz für die Maßnahme „790000118:
Sonderförderungsprogramm Gewährung Darlehen“ ist auf 0 zu setzen.
Die freiwerdenden Mittel werden einer neu zu etatisierenden Maßnahme „Förderung der Umwandlung von Büro- und Gewerbeflächen in Mietwohnungen“ zugeführt.
Aus den Mitteln werden Projekte zur Umwandlung von Büro- und Gewerbeflächen in Mietwohnungen gefördert.
Ein Entwurf der Förderrichtlinien wird dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung im zweiten Quartal 2025 vorgestellt. Unbedingte Fördervoraussetzungen sind eine Sozialwohnungsquote von mindestens 50 Prozent sowie für die übrigen Wohneinheiten eine Anfangsmiete von maximal 10 Euro pro Quadratmeter. Als erste Förderperiode wird das zweite Halbjahr 2025 angestrebt.
Begründung:
Wie in den Vorjahren auch lässt sich in diesem Jahr aus dem vorläufigen Rechnungsergebnis ablesen, dass das städtische Sonderförderprogramm zum Erwerb von Wohneigentum nicht angenommen wird.
Nach mehrfacher Verringerung des Ansatzes wurden laut Ergebnisplan 2022 aus einem Budget von 1.680.000 Euro Null Euro abgerufen. 2023 wurden nach vorläufiger Ergebnisrechnung 6.000 Euro abgerufen und damit immer noch 1.674.000 Euro weniger als budgetiert.
Trotzdem ist der Haushaltsansatz für 2025 und alle Folgejahre unverändert mit 1,68 Mio. Euro beplant. Das scheint haushalterisch nicht begründbar; wir sehen die anfängliche Einschätzung der LINKEN bestätigt: Das Sonderförderprogramm ist krachend gescheitert, weil Wohneigentum in Düsseldorf genauso zu spekulativen Preisen gehandelt wird wie Mietobjekte.
Darüber hinaus halten wir das Sonderförderprogramm für sozial ungerecht, weil die Zielgruppe des Förderprogramms nicht finanzschwach ist: Laut den Förderrichtlinien sollen Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenzen des NRW- Landesförderungsprogramms um bis zu 60 % übersteigen, gefördert werden. Das bedeutet, dass ein 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern mit einem Jahreseinkommen zwischen 54.700 und 86.890 Euro brutto diese Förderung in Anspruch nehmen kann. Diese Einkommensgruppen sind in der Lage, ein Darlehen zu marktüblichen Bedingungen aufzunehmen.
DIE LINKE beantragt, das Sonderförderprogramm endlich zu stoppen und die freiwerdenden Mittel für wohnungspolitisch wirksame Maßnahmen einzusetzen. In Düsseldorf zahlten laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Jahr 2018 fast 59 Prozent aller Miethaushalte (= 130.000 Haushalte) zu hohe Mieten bzw.lebten in zu kleinen Wohnungen. Wohnen in Düsseldorf ist seitdem nicht bezahlbarer geworden. „Bezahlbar“ bedeutet, dass die Mieten nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens betragen und die Wohnungen eine angemessene Größe haben sollen.Ein bisher kaum genutztes Potential für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist dabei das wachsende Überangebot an Büroflächen: Die Leerstandsquote bei Büroflächen in Düsseldorf ist im zweiten Quartal 2024 erneut gestiegen1 und beträgt nun 11 Prozent (entsprechend 1,1 Mio. m²; davon 419.000 m² modern ausgestattet).
Aktuell befindet sich von Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Förderkonzept „Gewerbe zu Wohnen“ in der Erarbeitung.2 Die Landeshauptstadt sollte ein großes Interesse daran haben, dass geförderte Projekte in Düsseldorf entstehen. Deshalb sollte die Stadtverwaltung durch eigene Förderung und Beratung Umwandlungsvorhaben anregen und unterstützend begleiten, sofern dabei bezahlbarer, also insbesondere mietpreisgebundener Wohnraum entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla
1https://www.realestate.bnpparibas.de/marktberichte/bueromarkt/duesseldorf-at-a-glance
2https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/foerderprogramme- bmwsb/foerderprogramme-bmwsb-artikel.html#doc21167710bodyText7
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 15, Enthaltung: 4, Befangen: 0