Zur Haushaltslage der Stadt

RH Lutz Pfundner

Anfrage des RH Lutz Pfundner zur Sitzung des Rates am 11. Februar 2016: In der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses am 25.01.2016 informierte die Kämmerin den Ausschuss über erforderliche Gewerbesteuererstattungen in einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Um die dadurch entstandene Finanzlücke auszugleichen, sei vorgesehen, einen kurzfristigen Kredit bei der Düsseldorfer Messe in Höhe von 40 Millionen Euro aufzunehmen. Dies ist inzwischen in einer Sondersitzung des Aufsichtsrats der Messegesellschaft beschlossen worden. 

Mitte Februar ist der nächste Termin für den Eingang der Abschlagszahlungen für die Gewerbesteuer. Von diesem Geld soll der kurzfristige Kredit bei der Messe zurückgezahlt werden. 

Von 2010 bis heute ist das Sparpolster bei der städtischen Holding von 561 auf 34 Mill. Euro gesunken. Die Schulden der Stadt bei der Holding, dem Entwässerungsbetrieb, durch Altkredite und jetzt bei der Messe sind inzwischen auf über 700 Mill. Euro gestiegen. Von Schuldenfreiheit oder „wirtschaftlicher“ Schuldenfreiheit kann längst keine Rede mehr sein. 

Dies ist natürlich ein Ergebnis der Politik der vergangenen Jahre. Kö-Bogen, Wehrhahnlinie, ESC und sonstige  Prestigeobjekte haben die Rücklagen durch den Verkauf der RWE-Aktien und einer Mehrheit an den Stadtwerken buchstäblich unter der Erde verschwinden lassen. 

Die Ratsfraktion DIE LINKE hat immer wieder auf diese Entwicklung hingewiesen und darauf gedrungen, die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern. Sie hat sowohl eine verbesserte Einnahmesituation durch eine 10 %ige Erhöhung des Gewerbesteuersatzes sowie die Einstellung von kommunalen Steuerprüfern gefordert. Auch hat die Ratsfraktion DIE LINKE immer wieder vor einer zu optimistischen Prognose der Gewerbesteuerentwicklung gewarnt. 

Aufgrund dieser Entwicklung frage ich an: 

  1. Wie hoch ist die genaue Summe der Gewerbesteuererstattungen? 
  2. Welche Auswirkungen hat dies auf den Haushaltsentwurf 2016 und ist der Ansatz für die Gewerbesteuer 2016 aufgrund dieser Erfahrung nach unten zu korrigieren? 
  3. Welche Vorschläge hat die Verwaltung, um die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern?

Mit freundlichen Grüßen 

Lutz Pfundner

Antwort der Verwaltung am 11.02.2016 (Stadtkämmerin Schneider)

zu Frage 1: In jedem Haushaltsjahr finden zahlreiche Steuernachzahlungen wie auch Steuerrückerstattungen für das laufende Steuerjahr und für alle vergangenen Steuerjahre statt. Veränderungen im laufenden Jahr 2016 (und bei abweichenden Wirtschaftsjahren für 2017) führen bei der Berechnung der Vorauszahlung zu Zugängen bzw. Abgängen und sind erst ab dem 15.02. liquiditätsrelevant. Diese Steuerleistungen (2016 und 2017) werden gemäß § 19 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz in vierteljährliche Vorauszahlungstermine (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) gleichmäßig aufgeteilt. Wirksam werdende Bescheide nach dem 15.02.2016 werden auf die noch verbleibenden Vorauszahlungstermine aufgeteilt.

Gemäß § 20 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz sind Erstattungsansprüche unmittelbar nach Bekanntgabebzw.Zustellung (3 Tage) des Gewerbesteuerbescheides zu leisten. Daraus ist abzuleiten, das Gewerbesteuererstattungen unmittelbaren Auszahlungscharakter haben.

Die Zugänge bei der Gewerbesteuer sind jedoch nach § 20 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung des Steuerbescheides zu entrichten. Daher ist ein temporäres Ungleichgewicht zwischen Auszahlungen und Einnahmen gegeben.

Zur Vereinfachung der Aufkommen wurde eine Summenbildung für die Haushaltsjahre vor 2010 bis einschließlich 2010 vorgenommen (es wurden auch Steuerbescheide rückwirkend für 1992 ff bearbeitet).

Das Gewerbesteueraufkommen wurde für die nachfolgenden Haushaltsjahre zum Stichtag 01.02.2016 (= Datum der Anfrage) im Einzelnen wie folgt reduziert:

- bis einschließlich 2010um 12.112.219.30 Euro
- für 2011
 um      418.252,16 Euro
- für 2012
 um   1.753.203,48 Euro
- für 2013
 um 11.405.405,03 Euro
- für 2014
 um 19.602.157,05 Euro
- für 2015
 um 27.915.130,50 Euro

Hierin eingeschlossen sind die Werte, die als Basis für eine Aussetzung der Vollziehung zu berücksichtigen sind.
Die Aussetzungen der Vollziehung im Einzelnen betrug für die Haushaltsjahre:

- bis einschließlich 2010142.814,89 Euro
- für 2011
  62.176,11 Euro
- für 2012
  60.788,78 Euro
- für 2013
110.333,74 Euro
- für 2014
  49.069,40 Euro
- für 2015
  27.712,50 Euro

Wie bereits zuvor beschrieben, müssen noch die Veränderungen der Vorauszahlungen berücksichtigt werden. Hier sind folgende Werte, die zum heutigen Tag der Ratssitzung nicht liquiditätstangierend sind, zu nennen:

- für 2016          34.335.565,00 Euro

° (hierin eingeschlossen sind die 23.148 Euro für Aussetzung der Vollziehung)

- für 2017                        0,00 Euro

Im gleichen Zeitraum hat es auch Verbesserungen des Gewerbesteueraufkommens gegeben, die mit den zuvor genannten Zahlen gegenzurechnen sind.

Im Einzelnen sind folgende Gewerbesteuerzugänge anzuzeigen:

- bis einschließlich 2010um 25.281.788,26 Euro
- für 2011
um 10.712.581,30 Euro
- für 2012
um   4.060.228,64 Euro
- für 2013
um   8.825.941,44 Euro
- für 2014
um 25.520.377,06 Euro
- für 2015
um 28.541.885,40 Euro

Hierin eingeschlossen sind die Werte, die als Basis für eine Aufhebung zuvor gesetzter Aussetzungen der Vollziehung zu berücksichtigen sind.

Die Aufhebung der einzelnen Aussetzungen der Vollziehungen stellen sich wie folgt dar:

- bis einschließlich 2010619.410,63 Euro
- für 2011
  48.903,41 Euro
- für 2012
  99.088,66 Euro
- für 2013
127.572,43 Euro
- für 2014
  52.537,00 Euro
- für 2015
  13.872,40 Euro

Auch hier gelten die zuvor beschriebenen positiven Veränderungen der Vorauszahlungen und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Hier sind folgende Werte, die zum heutigen Tag der Ratssitzung noch nicht liquiditätstangierend sind, zu nennen:

- für 2016          37.030.816,00 Euro

° (hierin eingeschlossen sind 23.148 Euro zur Aufhebung der Aussetzung der Vollziehung zum Stichtag 01.02.2016)

- für 2017            2.824.724,00 Euro

° (hierzu existiert keine Aufhebung der Aussetzung der Vollziehung)

Darüber hinaus sind bis zum Stichtag bei Forderungsfällen, in denen die Steuerschuld nicht einbringbar ist, Niederschlagungen in Höhe von 1.748.598,08 Euro gebucht worden.

Das bedeutet im Saldo (auf den Cent scharf) für die Haushaltsjahre:

- bis einschließlich 2010+13.169.568,96 Euro
- 2011
+10.294.329,14 Euro
- 2012
+  2.307.025,16 Euro
- 2013
-   2.579.463,59 Euro
- 2014
+  5.918.220,01 Euro
- 2015
+     626.754,90 Euro
Gesamt
  29.736.434,78 Euro

ab dem 15.02.2016 sind noch die Werte für:

- 2016                               +   2.695.251,00 Euro
- 2017                               +   2.824.724,00 Euro
Gesamt                              35.256.409,78 Euro

abzüglich Niederschlagungen gesamt   - 1.748.598,08 Euro hinzuzurechnen,

so dass in der Summe zum Stichtag ein Wert von 33.507.811,70 Euro als positives Ertragsergebnis zu verzeichnen ist.

Ich verweise jedoch noch einmal auf meine Erläuterung zu Beginn der Beantwortung. Das Ungleichgewicht zwischen dem Erstattungszeitpunkt (Auszahlung) und Forderungszeitpunkt (Einzahlungsanspruch) führt im Ergebnis zu der Situation, dass die Auszahlungen alle bedient sind und die Einzahlungen in Bälde erst stattfinden.

zu Frage 2: Der Haushaltsentwurf ist solide geplant und entspricht sowohl nahezu den Steuerschätzungen und den Vergleichswerten aus den Vorjahren. Die Entwicklung im laufenden Steuerjahr zeigt zudem auf, dass die Stadt Düsseldorf zum Stichtag 01.02.2016 rund 12% über dem Vorjahreswert (2015) der kalkulierten Erträge liegt und rund 11% über dem Wert des Vorvorjahres (2014).

Daher ist Ihre Frage:"....... ist der Ansatz der Gewerbesteuer 2016 aufgrund der zuvor beschriebenen Erfahrung nach unten zu korrigieren" zum heutigen Zeitpunkt mit nein zu beantworten.

zu Frage 3: In meiner Funktion als Kämmerin der Landeshauptstadt Düsseldorf habe ich dieses Jahr zahlreiche Firmenbesuche fest avisiert. In den Gesprächen werden unter anderem auch die steuerlichen Gegebenheiten der Firmen angesprochen und in dem Zuge die Bedarfe und Notwendigkeit in Richtung Stadt abgefragt, die als Basis weiterer Entwicklungsmöglichkeiten der Firmen dienen sollen. Weiterhin führen gesamtstädtische Synergien, insbesondere aber auch in meinem Dezernat, zu einer erheblichen Verbesserung im Forderungsmanagement und damit zur Beschleunigung der Einnahmesituation. Auch einfache Prozesse, wie beispielsweise die Anschreiben an Steuerpflichtige zur Erteilung von SEPA-Mandaten, tragen dazu bei, dass Arbeitsprozesse in der Einnahmesituation erheblich beschleunigt werden (sicherlich auch auf der Auszahlungsseite).

Die Ansiedlungspolitik neuer Unternehmen ist ein weiterer Punkt, an dem man einen ebenso starken Focus auf steuerstarke Unternehmen legen kann, die durchaus auch aktiv für einen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf begeistert werden könnten.