Abschiebungen der Düsseldorfer Ausländerbehörde 2020
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 18.03.2021
Der Umgang mit AsylbewerberInnen und Geflüchteten darf sich nicht an möglichen Abschiebungen, sondern am möglichen Bleiberecht orientieren. Schutzsuchende werden nach der geltenden Rechtslage und Praxis in Deutschland mit zahlreichen Beschränkungen, einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer mangelhaften sozialen und medizinischen Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie viele Menschen hat die kommunale Ausländerbehörde im Jahr 2020 abgeschoben:
a) insgesamt (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland),
b) in ein sogenanntes sicheres Drittland? (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht „sicheres“ Drittland und Herkunftsland),
c) in ein sogenanntes sicheres Herkunftsland (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland),
d) in andere Länder (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Abschiebeland und Herkunftsland).
2. Wie viele der Abgeschobenen waren jeweils
- abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber,
- ehemals anerkannte AsylbewerberInnen oder Geflüchtete, deren Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen worden ist,
- Personen, die zuvor einmal eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besaßen,
- Personen, die zuvor nach den §§ 53 bis 55 AufenthG ausgewiesen worden waren,
- Personen, die zuvor einmal im Besitz einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis aus anderen als völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen waren,
- Personen, die sich zum Erreichen eines humanitären Aufenthaltstitels an die Härtefallkommissionen der Länder oder Petitionsausschüsse des Bundes- oder der Landtage gewandt haben,
- Personen, die zuvor in Abschiebehaft gemäß § 62 AufenthG waren,
- Unbegleitete Minderjährige,
- Minderjährige in Begleitung Erziehungsberechtigter,
- Geflüchtete über 60 Jahre alt.
3. Wie viele Abschiebungen erfolgten über den Flughafen Düsseldorf, auf dem Landweg, mit Unterstützung des OSD, bzw. wie viele Nachtabschiebungen wurden durchgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Julia Marmulla
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Zu Frage 1:
a)Die Kommunale Ausländerbehörde hat im Jahr 2020 50Menschen abgeschoben. Aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland ergibt sich nachfolgende Auflistung:
Männlich:
Herkunftsland | Anzahl |
---|---|
Albanien | 11 |
Armenien | 1 |
Aserbaidschan | 1 |
Bangladesch | 1 |
Brasilien | 3 |
Ghana | 1 |
Guinea | 1 |
Irak | 3 |
Libanon | 1 |
Marokko | 2 |
Mazedonien | 2 |
Mongolei | 1 |
Nigeria | 1 |
Pakistan | 3 |
Russland | 3 |
Serbien | 5 |
Syrien | 1 |
Türkei | 1 |
Insgesamt | 42 |
Weiblich:
Herkunftsland | Anzahl |
---|---|
Albanien | 3 |
Irak | 1 |
Iran | 1 |
Kosovo | 1 |
Russland | 2 |
Insgesamt | 8 |
b) Im Jahr 2020 hat die kommunale Ausländerbehörde in 4 unterschiedliche sogenannte sichere Drittländer abgeschoben.
Männlich:
Sicheres Drittland | Herkunftsland | Anzahl |
---|---|---|
Belgien | Guinea | 1 |
Frankreich | Irak | 2 |
Italien | Albanien | 2 |
Niederlande | Irak | 1 |
Polen | Russland | 3 |
Rumänien | Syrien | 1 |
Slowenien | Marokko | 1 |
Insgesamt |
| 11 |
Weiblich:
Sicheres Drittland | Herkunftsland | Anzahl |
---|---|---|
Frankreich | Irak | 1 |
Frankreich | Iran | 1 |
Italien | Albanien | 2 |
Polen | Russland | 2 |
Insgesamt |
| 6 |
c) Im Jahr 2020 hat die kommunale Ausländerbehörde in folgende sogenannte sichere Herkunftsländer abgeschoben:
Männlich:
Sicheres Herkunftsland | Anzahl |
---|---|
Albanien | 9 |
Ghana | 1 |
Nordmazedonien | 2 |
Serbien | 5 |
Insgesamt | 17 |
Weiblich:
Sicheres Herkunftsland | Anzahl |
---|---|
Albanien | 1 |
Kosovo | 1 |
Insgesamt | 2 |
d) Im Jahr 2020 hat die kommunale Ausländerbehörde in folgende andere Länder abgeschoben:
Männlich:
Abschiebeland | Herkunftsland | Anzahl |
---|---|---|
Armenien | Armenien | 1 |
Aserbaidschan | Aserbaidschan | 1 |
Bangladesch | Bangladesch | 1 |
Brasilien | Brasilien | 3 |
Irak | Irak | 1 |
Marokko | Marokko | 1 |
Mongolei | Mongolei | 1 |
Nigeria | Nigeria | 1 |
Pakistan | Pakistan | 3 |
Türkei | Türkei | 1 |
Insgesamt |
| 14 |
Weiblich:
Abschiebeland | Herkunftsland | Anzahl |
---|---|---|
Insgesamt |
| 0 |
Frage 2:
Wie viele der Abgeschoben waren jeweils
a) abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber
b) ehemals anerkannte AsylbewerberInnen oder Geflüchtete, deren Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen worden ist
c) Personen, die zuvor einmal eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besaßen
d) Personen, die zuvor nach den §§ 53 bis 55 AufenthG ausgewiesen worden waren
e) Personen, die zuvor einmal im Besitz einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis aus anderen als völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen waren
f) Personen, die sich zum Erreichen eines humanitären Aufenthaltstitels an die Härtefallkommissionen der Länder oder Petitionsausschüsse des Bundes- oder der Landtage gewandt haben
g) Personen, die zuvor in Abschiebehaft gemäß § 62 AufenthG waren
h) Unbegleitete Minderjährige
i) Minderjährige in Begleitung Erziehungsberechtigter
j) Geflüchtete über 60 Jahre alt
Antwort:
a) Es handelt sich um 20 Asylbewerberinnen und Asylbewerber. b) Kein Fall.
c) Kein Fall.
d) Es wurden 24 Personen nach den §§ 53 bis 55 AufenthG im Vorfeld zur Abschiebungsmaßnahme ausgewiesen.
e) Es handelte sich um zwei Personen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, die jedoch durch Ablauf bzw. Ausweisung erloschen waren.
f) Dies war in einem Fall gegeben. Allerdings wurde der Härtefallantrag so unmittelbar vor der Durchführung der Maßnahme gestellt, dass hierdurch ein sog. „Soll-Ausschlussgrund“ iSd. § 5 Abs. Härtefallkommissionsverordnung NRW gegeben war und eine Befassung mit der Angelegenheit nicht mehr erfolgte und die Abschiebung somit vollzogen wurde.
g) Es handelt sich um 5 Personen.
h) 5 Minderjährige wurden in Begleitung von Erziehungsberechtigten zurückgeführt.
i) Kein Fall.
Frage 3:
Wie viele Abschiebungen erfolgten über den Flughafen Düsseldorf, auf dem Landweg, mit Unterstützung des OSD, bzw. wie viele Nachtabschiebungen wurden durchgeführt?
Antwort:
Von den insgesamt 50 Personen wurden 11 Personen auf dem Landweg in das Zielland zurückgeführt (idR. Dublin-Überstellungen in Nachbarländer), von den 39 übrigen Personen wurden 31 über den Flughafen Düsseldorf zurückgeführt.
Sofern Nachtabschiebungen erfolgten, wurden diese unter Berücksichtigung der Erlasslage (siehe: Bezugserlass vom 06.11.2015 „Beschleunigung der Asylverfahren/Informationen zum Vollzug der Ausreisepflicht“ und siehe:
„Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit“ durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13. Januar 2016) und bestehender Ratsbeschlüsse (Vorlage 01/163/2015 und Vorlage 01/178/2015) durchgeführt. Es wurden keine Abschiebungen von Familien mit Kindern in dem erlassmäßig genannten Zeitraum begonnen. Im Übrigen wurden 17 Abschiebungen aus organisatorischen Gründen (Vorgabe der Flugzeiten durch die Zentralstelle für Flugabschiebungen) vor 6 Uhr morgens begonnen.
Es erfolgte keine Abschiebung mit Unterstützung des OSD.