Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Vorlage APS/006/2022 (Weiterentwicklung der Quotierungsregelung )

Rat

Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zu TOP Ö 29 der Sitzung des Rates am 07.04.2022 (RAT/128/2022):

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Anpassung der Quotierungsregelung mit den folgenden Inhalten:
- Anpassung der Quotierungsregelung auf 50 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau. Das bisherige „preisgedämpfte“ Segment entfällt.
2. Die Option, dass sich die Stadt mit Vorhabenträgerinnen auf eine Teilerfüllung der Quotenvorgaben gegen die Abgabe von Baugrund an die Stadt Düsseldorf einigen kann, wird vorerst ausgesetzt. Zuvor sollen die Rahmenbedingungen dafür von der Verwaltung und den städtischen Gremien erarbeitet und vom Rat beschlossen werden.
3. Die Sachdarstellung der Verwaltung zur Weiterentwicklung der Quotierungsregelung im Frühjahr 2022 wird nicht beschlossen.
4. Die textliche Neufassung der Quotierungsregelung in der Anlage 1: Neuformulierung der Quotierungsregelung, wird wie folgt geändert:

„Die folgenden Regelungen gelten für alle zukünftigen Bebauungsplanverfahren sowie für bereits begonnene Bebauungsplanverfahren, bei denen zum Zeitpunkt eines auf Grundlage dieser Vorlage durch den Rat getroffenen Beschlusses die zweite Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch noch nicht begonnen wurde.

Die Stadt Düsseldorf setzt verbindliche Grundsatzregelungen für die zu erzielenden prozentualen Anteile an gefördertem Mietwohnungsbau und preisgedämpftem Wohnungsbau fest. So wird die Anzahl von Wohnungen im bezahlbaren Preissegment erhöht und damit auf die Nachfrage reagiert. Verbindliche Regeln gewährleisten die Gleichbehandlung aller am Markt Tätigen und schaffen Transparenz im Planungsprozess.

Eine standortbezogene Einzelfallentscheidung bleibt ausdrücklich möglich, dazu bedarf es gesonderter Beschlussfassung durch die politischen Gremien.

Bei Wohnungsbauvorhaben auf privaten Grundstücken im Rahmen von Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag bzw. bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag sind insgesamt 50% der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren.

Optional kann zur Teilerfüllung der Quotierungsregelung Baugrund an die Landeshauptstadt Düsseldorf abgegeben werden.

Für den geförderten Mietwohnungsbau gelten die Bestimmungen des Landes NRW der öffentlichen Wohnraumförderung. Im Rahmen der Verhandlungen zu den städtebaulichen Verträgen sind die Investor*innen unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage standardmäßig zu verpflichten, die maximal mögliche Bindungsdauer von 30 Jahren zu wählen. Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung ausreichender Wohnungsbaufördermittel durch das Land NRW.

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau umfasst dabei auch Gruppenwohnungen für Studierende und Auszubildende sowie für ältere Menschen und pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf (ambulant betreute Gruppen). Stationäre Pflegeeinrichtungen können im Rahmen der Quotierungsregelung angerechnet werden, wenn
- sie vom Amt für Soziales als förderwürdig eingestuft werden,
- in dem räumlichen Gebiet eine Unterdeckung an Pflegeplätzen besteht und
- in Abstimmung mit dem Wohnungsamt an der entsprechenden Stelle auf öffentlich
geförderte Wohnungen verzichtet werden kann.

Wenn standort- und quartiersbezogene Besonderheiten es gebieten, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die unter Berücksichtigung des Angemessenheitsgrundsatzes nach § 11 Absatz 2 BauGB zur Abweichung von der zuvor genannten Quotierung führen, müssen diese durch den Rat und seine Gremien beschlossen werden. Abweichungen werden nicht auf Grund von hohen Grundstückpreisen oder einer abweichenden Zielkonzeption eines Investierenden gewährt.

Bei Wohnhochhäusern wird der Rechtsrahmen ausgeschöpft, um in möglichst allen Fällen die Quotierung anzuwenden. Dies bedeutet, dass durch Nutzung der vom Land NRW vorgesehenen Überschreitungsmöglichkeit für die Stadt Düsseldorf die Quotierungsregelung grundsätzlich für Wohnhochhäuser mit bis zu sieben Geschossen Anwendung findet. Für Wohnhochhäuser mit größerer Geschosshöhe wird ausnahmslos eine Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen für eine Anwendung der Quotierungsregelung angestrebt.

Der Anteil der Apartment-Anlagen darf 20 Prozent der Wohnfläche eines Bauprojekts nicht überschreiten. Reine Apartment-Anlagen sind nicht genehmigungsfähig.

Begründung:
Die Gesellschaft zur Ermittlung von Wohnungsmarktdaten in Düsseldorf (GEWD) dringt auf eine Anhebung der Mieten im „preisgedämpften“ Segment des Handlungs-konzepts Wohnungsmarkt auf 11 Euro. Gleichzeitig sagt Catella-Chef und GEWD-Vorsitzender Klaus Franken der Presse, dass die Wohnungsbaukonzerne lieber öffentlich geförderte Wohnungen bauen würden, als preisgedämpfte Wohnungen zu den bisherigen Konditionen.

Diese Aussicht begrüßt DIE LINKE Ratsfraktion. Der Rat der Stadt Düsseldorf ist nach Aussage des Catella-Chefs vor die Wahl gestellt, entweder noch mehr Fördermittel für teureren „preisgedämpften“ Wohnungsbau aufzuwenden – oder aber die Idee von „preisgedämpften“, aber längst nicht bezahlbaren Mietwohnungen zugunsten von mehr öffentlich gefördertem Wohnungsbau aufzugeben.

Dafür spricht viel. Schon der bisherige „preisgedämpfte“ Wohnungsbau geht mit einer Nettokaltmiete von aktuell 9,80 Euro pro Quadratmeter an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der meisten Menschen vorbei. Bei einer angedachten Bezuschussung von Wohnungsbauprojekten zu Mietpreisen zwischen 9,80 und 11 Euro ist zu befürchten, dass durch städtische Zuschüsse nur die immer steigenden Renditeerwartungen von Anteilseignern bedient werden.

Deshalb beantragt DIE LINKE Ratsfraktion ein Ende der Förderung „preisgedämpfter“ Mieten und die Anhebung der Mindestquote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 50 Prozent.

Die Wohnkosten dürfen nicht mehr als dreißig Prozent des Nettoeinkommens beantragen. Preisgedämpfter Wohnungsbau ist nicht geeignet, dies zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                 Helmut Born


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.