Änderungsantrag zum Grünordnungsplan 2025
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 13. Mai 2015 zum TOP 14 "Grünordnungsplan 2025" (Vorlage 70/28/2014-1):
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
- dass der Grünordnungsplans jeweils auf der Ebene GOP II und GOP III mit einer breiten Bürgerbeteiligung umgesetzt wird und in alle städtischen Planungsvorhaben einbezogen wird.
- zu dem Kapitel „Kleingärten“ (Nr.: 3.3) des GOP I, dass die Kleingartenanlage „Am Karweg“ Bestandsschutz genießt, bis eine Ersatzfläche gefunden ist;er beauftragt die Verwaltung, in unterversorgten Stadtteilen geeignete Kleingartenflächen zu ermitteln und entsprechend auszuweisen.
- Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt zu dem Kapitel „Stadtplätze und Promenaden“ (Nr.: 3.5) des GOP I, dass bei künftigen Umgestaltungen von Plätzen in Düsseldorf die Einwohnerinnen und Einwohner breit zu beteiligen sind.
- zu dem Kapitel „Brachen“ (Nr.: 3.8) des GOP I, dass die Verwaltung aufgefordert wird, Brachflächen, die nicht durch Schadstoffe belastet sind, im Sinne einer Zwischennutzung als Schulgärten oder sonstige alternative Gartenprojekte ( z.B. urban gardening) freizugeben.
Begründung:
zu 1: Durch eine breite Bürgerbeteiligung bietet sich die Chance, dass viele Bürger an der Diskussion und an der Umsetzung des Grünordnungsplans in den Stadtteilen teilnehmen. Auch sollte selbstverständlich sein, dass alle zukünftigen städtebaulichen Planungen mit dem Grünordnungsplan abgestimmt sind.
zu 2: Laut GOP I (S. 24) ist die Fläche des Kleingartenvereins „Am Karweg“ im Flächennutzungsplan als Industriegebiet dargestellt und die Anlage genießt keinen Bestandsschutz. Aufgrund der Siedlungsstruktur besteht jedoch ein zumindest mittlerer Bedarf, denn laut GOP I sind viele Stadtteile unterversorgt, was Kleingärten angeht.
zu 3: Laut GOP I (S. 30) befinden sich im Rahmen des Projekt „PlatzDa!“ noch 6 Plätze in der Bearbeitung. Für eine Gestaltung im Interesse der EinwohnerInnen, ist deren Beteiligung geboten. Ein Missbrauch als Kfz.-Abstellfläche (siehe Staufenplatz) ist zu vermeiden. Plätze sollten tatsächlich, wie in dem Kapitel beschrieben, als Ort des Zusammenkommens und der Kommunikation genutzt werden können (siehe Friedensplatz).
zu 4: Laut GOP I (S. 35) gibt es im Stadtgebiet 245 ha Brachflächen. Bis zu einen neuen Nutzung dieser Flächen vergehen oft Jahre und Jahrzehnte. Gleichzeitig besteht vielerorts ein Bedarf an Flächen für Schulgärten und alternative Gartennutzungen (z.B. urban gardening).
Freundliche Grüße
Wolfram Müller-Gehl Peter Klein Christian Lützeler