Änderungsantrag zur Vorlage APS/158/2022
Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zu TOP Ö 9 (APS/158/2022) der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 13.02.2023 (AWM/012/2023):
Betrifft:
Der letzte Satz der Sachdarstellung wird wie folgt geändert:
“Für die Planung gilt eine Quote von wenigstens fünfzig Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau."
Der nachfolgende Satz wird gelöscht: "Die Quotierungsregelungen des Handlungskonzeptes für den Wohnungsmarkt (HKW) „ZUKUNFT WOHNEN DÜSSELDORF“ werden bei der Planung Anwendung finden.”
Begründung:
Für 697 Sozialwohnungen endete 2021 die Preisbindung; nur 218 wurden neu errichtet. Der Trend ist eindeutig: Gab es im Jahr 2005 noch 34.000 Sozialwohnungen in Düsseldorf, so hat sich der Bestand bis 2021 auf 15.585 mehr als halbiert und wird sich gemäß Prognose des Amts für Statistik und Wahlen innerhalb von acht Jahren um weitere 9.058 Wohnungen verringern.
Dieser Entwicklung muss die Stadt durch die Vorgabe einer Sozialwohnungsquote von wenigstens 50 Prozent bei neuen Wohnprojekten entgegenwirken. Anderenfalls wird sich an der aussichtslosen Situation normal und gering verdienender Haushalte bei der Wohnungssuche nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla
Der Änderungsantrag wird bei
2 Ja-Stimmen (Die Linke, AfD),
5 Enthaltungen (SPD, Die Partei) und
14 Nein-Stimmen (CDU, Bü90/Die Grünen, FDP) mehrheitlich abgelehnt.