Aktuelles Elektroschrottaufkommen und Entsorgungswege

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 30. August 2019:

Auf eine Anfrage der LINKEN Ratsfraktion in der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Einrichtungen am 17.09.2018 zu Aufkommen und Entsorgung von Elektroschrott antwortete die Verwaltung unter anderem, dass im Frühjahr 2019 die Ergebnisse einer Abfallanalyse vorliegen würden. Zuletzt wurde der AÖE im Jahr 2015 über  das Elektroschrottaufkommen informiert. Die Frage zur Vorbereitung auf den erweiterten Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wurde dahingehend beantwortet, dass mit keinen großen Veränderungen für die EinwohnerInnen oder Mehraufwand für die AWISTA-Beschäftigten zu rechnen sei.

Die Veränderungen zum Stand von 2015 wären insbesondere deshalb interessant, weil mit dem 15. August 2018 der Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erweitert wurde. Das Spektrum der Elektrogeräte, die unter das ElektroG fallen, umfasst nun auch Möbel und Kleidungsstücke mit fest verbauten Elektroteilen..

Informationen über die Entwicklung des Aufkommens vom Elektroschrott und die Erfahrungen mit der Entsorgungspraxis insbesondere seit August 2018 können helfen zu beurteilen, ob die Entsorgungswege dem Bedarf angemessen sind. Ein funktionierendes und gut angenommenes Entsorgungsangebot für Elektroschrott ist wichtig, da dieser teils wertvolle Rohstoffe enthält, aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schwermetalle wie Blei oder Cadmium, PCB-haltige Kondensatoren oder Quecksilber.   

Die Verwaltung hatte in ihrer Antwort Sicherheitsbedenken gegen einen Ausbau der unbeaufsichtigten Sammlung von Elektrokleingeräten in Düsseldorfer Verwaltungsstellen geäußert und stattdessen darauf gesetzt, dass die EinwohnerInnen verstärkt die Rückgabemöglichkeit über den Handel nutzen. Nach Auffassung der LINKEN ist eine nicht nachgeprüfte Verlagerung der Entsorgung auf den Handel aber keine Alternative zum Aufbau eines möglichst dichten Netzes dezentraler Sammelstellen vor Ort. Für solche niedrigschwelligen Angebote sind die Prüfung und Minimierung aller Risiken, insbesondere der Brandgefahr, selbstverständlich Voraussetzung.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                              

  1. Welche Ergebnisse erbrachte die Abfallanalyse 2018 über die Mengen an Elektroschrott, die über Sammelstellen und insbesondere über den Restmüll entsorgt wurden im Vergleich zu 2014 und spricht die Entwicklung für eine verstärkte Kontrolle des Restmülls?
     
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen  der Erweiterung des Anwendungsbereiches des Elektro- und Elektronikgeräte­gesetzes (ElektroG) auf die Entwicklung des Müllaufkommens und auf die kommunale Entsorgung seit Inkrafttreten am 15.08.2018?
     
  3. Wie gut wird die Möglichkeit der Entsorgung von Elektroaltgeräten über die unbeaufsichtigte Sammlung in Düsseldorfer Verwaltungsstellen von den EinwohnerInnen angenommen und sprechen die bisherigen Erfahrungen für einen Ausbau dieses Systems oder anderer dezentraler Sammelstellen? 

Mit freundlichen Grüßen 
 

Peter Ulrich Peters                             Kea Detmers                       Alexander Compare  

 

Antwort der Verwaltung am 07.10.2019 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Die Abfallanalyse für 2018 weist für Elektrogeräte eine Menge von 1,2 Kilogramm je Einwohner*in im Restmüll aus. Das ist etwas weniger als in der Analyse aus 2014 mit 1,4 Kilogramm je Einwohner*in.
Der in Düsseldorf über die unterschiedlichen Sammelsysteme erfasste Elektroschrott wird unmittelbar über die zuständige bundesweit tätige Stiftung Elektroaltgeräte-Register EAR abtransportiert. Wiegedaten liegen der Verwaltung nicht vor. Die Menge der erfassten Elektroaltgeräte kann daher nur anhand der Zahl der bewegten Behälter
abgeschätzt werden, sie dürfte sich in der Größenordnung 2,3 Kilogramm je Einwohner*in bewegen. Die Menge der über den Handel entsorgten Elektroaltgeräte ist nicht bekannt. Die Entwicklung spricht nicht für eine verstärkte Kontrolle des Restmülls speziell auf Elektroaltgeräte.

zu Frage 2: Im Kundenservice der AWISTA, bei der Sperrmüllabholung vor Ort sowie bei der Schadstoffsammlung sind keine nennenswerten Veränderungen durch die Änderungen des ElektroG feststellbar. Auf dem Recyclinghof Flingern gibt es vermehrt Anlieferungen von Spiegelschränken, Lampen/Leuchten, Kleinmöbeln, aber auch von elektrischen Sofas und Bettgestellen. Damit einher gehen zusätzliche körperliche Anforderungen an die Mitarbeiter vor Ort. Grundsätzlich ist die Umstellung auf die neu definierten Sammelgruppen in der Abwicklung reibungslos abgelaufen.

zu Frage 3: Die Erfahrungen mit den unbeaufsichtigten Sammlungen sind nicht sehr gut. Häufig werden Elektrogeräte neben die Behälter gestellt. Seit Einführung der Sammelbehälter haben sich die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Sammlung von Elektroaltgeräten, besonders im Hinblick auf den Brandschutz, erheblich verschärft. Grund hierfür sind die heutzutage in vielen Elektrogeräten verbauten oder enthaltenen Lithiumionen-Akkus. Diese können bei Beschädigung oder unsachgemäßer Lagerung zu Selbstentzündungen mit extrem hohen Temperaturen führen. Die Bauart vieler Elektrogeräte lässt häufig nicht auf den ersten Blick erkennen, ob Lithium-Akkus oder konventionelle Batterien verbaut sind. Diese werden daher nicht selten unkontrolliert mit den Altgeräten in den Wertstoffsammlungen mit entsorgt. In Folge wurde in diesem Jahr in Deutschland bereits mehrfach über Brände in Recyclinganlagen, die wahrscheinlich auf nicht sachgerecht entsorgte Lithiumbatterien zurück zu führen sind, berichtet. Daher gelten für den Transport und die Lagerung von Elektroaltgeräten mit ggf. Lithiumionen-Batterien heute umfangreiche Vorschriften und Vorsorgemaßnahmen. Die Verwaltung hat daher - nach Rücksprache mit dem Bereich vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr - seit Ende letzten Jahres die Sammelbehälter für Elektrokleingeräte im Bürgerbüro in Gerresheim, in Eller und im Verwaltungsgebäude Kasernenstraße 6 aus Brandschutzgründen und wegen der vorhandenen Beistellungen abgezogen. Derzeit gibt es solche Sammelbehälter nur noch in den Technischen Verwaltungsgebäuden Brinckmannstraße 5 und 7 und in der Beratungsstelle Düsseldorf der Verbraucherzentrale, Immermannstraße 51. Eine Möglichkeit zur Aufstellung weiterer Sammelbehälter für Elektrokleingeräte sieht die Verwaltung derzeit unter den aktuellen Gegebenheiten nicht. Eine beaufsichtigte Erfassung von Elektroaltgeräten ist zu bevorzugen . Dieses ist auf den Düsseldorfer Recyclinghöfen, bei der Schadstoffsammlung und auch bei der Rückgabe im Handel gegeben.