Anstrengungen für mehr Barrierefreiheit im Wohnungsbau
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 22.04.2024 (AWM/016/2024):
Die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD bemüht sich im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags offenkundig darum, auch für Bevölkerungsgruppen mit besonderen Bedürfnissen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Auf ihrer Homepage formuliert die SWD ihren Auftrag hier wie folgt: „Alle Menschen in unserer Stadt sollten die Chance haben, Wohnungen zu finden, in denen sie sich wohlfühlen und individuell entfalten können.“
Das muss bedeuten, auch barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum zu schaffen. § 4 des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) definiert, dass die Schaffung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ein zentrales Ziel ist, das von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen ihrer Zuständigkeit umzusetzen ist.
Das Angebot an geeigneten Wohnformen insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist aktuell unzureichend. Zu diesem Ergebnis kommt der zuletzt für 2020 veröffentlichte Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch der Bericht der Monitoring-Stelle Deutsches Institut für Menschenrechte zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Bildung und Arbeit in Nordrhein-Westfalen.
DIE LINKE ist der Überzeugung, dass die Stadt Düsseldorf alle Möglichkeiten
ausschöpfen sollte, um den Bestand barrierefreier Wohnungen zu vergrößern.
Das bedeutet einerseits einen Auftrag an die SWD, andererseits sollte auch geklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen, private Bauherren über den Weg kommunaler Vorgaben bzw. Förderbedingungen in die Pflicht zu nehmen.
Generell eröffnet auch die Erhöhung des Anteils an Sozialwohnungen weitere
Fördermöglicheiten für den Bau barrierefreier Wohnungen.
Aus diesem Grund möchte DIE LINKE erfahren, wie sich der Anteil barrierefreier
bzw. rollstuhlgerechter Wohnungen insgesamt entwickelt hat und auf absehbare
Zeit entwickeln wird und welche bindenden Vorgaben die Stadt für den privaten
Sektor machen kann.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie entwickelt sich der Anteil barrierefreier (DIN-18040-II, B-Standard) bzw. rollstuhlgerechter (DIN-18040-II, R-Standard) Wohnungen im Bestand der SWD zwischen 2020 und (laut Planung) 2027 (bitte anteilig und in absoluten Zahlen)?
2. Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt bzw. könnte die Stadt nutzen, um einen höheren Anteil barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnungen bei privaten Bauvorhaben festzuschreiben (z.B. über das Düsseldorfer Baulandmodell)?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:
Antwort zu Frage 1:
Zwischen 2020 und 2024 sind bisher 420 Wohnungen im DIN-18040-II B-Standard und sechs Wohnungen im DIN-18040-II R-Standard neu geschaffen worden. Bis zum Ende des Jahres 2027 sollen nach aktuellen Planungen 536 weiteren Wohnungen im DIN-18040-II B-Standard fertiggestellt werden. Insgesamt werden also im gefragten Zeitraum 956 barrierefreie Neubauwohnungen von der SWD geschaffen.
Darüber hinaus entstehen im Zeitraum von 2020 bis Ende 2027 insgesamt 302 barrierefreie Wohnungen im DIN-18040-II B-Standard im Rahmen von Modernisierungen im Bestand (107 sind bereits modernisiert).
Die oben genannten barrierefreien Wohnungen werden dann Ende des Jahres 2027 bis zu 15 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes der SWD ausmachen.
Antwort zu Frage 2:
Im Neubau von Geschoßwohnungen ist gemäß § 49 Landesbauordnung die Barrierefreiheit der Standard. Rollstuhlgerechte Wohnungen werden regelmäßig im geförderten Wohnungsbau umgesetzt. Eine Festschreibung beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern ist weder durch den Landesgesetzgeber noch durch die Landeshauptstadt Düsseldorf vorgesehen.