Ausbildungsmöglichkeiten Jugendlicher mit Behinderungen bei der Stadt Düsseldorf

Haupt- und Finanzausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
29. August 2022 (HFA/040/2022):

Die berufliche Bildung ist für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktchancen von zentraler Bedeutung. Behinderte und nicht behinderte Menschen brauchen deshalb eine Berufsausbildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Jugendlichen mit Handicap steht die Berufswahl bei der Ausbildungssuche generell völlig frei. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerkerverordnung (HwO) haben Menschen mit Beeinträchtigung den Anspruch in jedem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet zu werden. Allerdings sind für viele junge Menschen mit Behinderung, die eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung anstreben, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt leider noch gering.

Die Stadt Düsseldorf hat als Arbeitgeberin eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion für Jugendliche mit Behinderung. Da häufig - je nach Art der Behinderung - eine individuelle behindertengerechte Ausstattung der Arbeitsplätze erforderlich ist, wird eine enge Abstimmung mit den sich für diese Jugendlichen einsetzenden Organisationen notwendig sein.

Deshalb ist es wichtig, diesen jungen Menschen durch eine Ausbildung bessere Chancen auf eine berufliche Integration zu geben und sie bedarfsgerecht zu unterstützen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. In welchem Umfang bietet die Stadt Praktika- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen aktuell an?
     
  2. Wie viele Jugendliche mit Behinderung hat die Stadt Düsseldorf seit 2010 ausgebildet und wie viele davon übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Ausbildungsbereich)?
     
  3. Wie viele Mitarbeitende der Verwaltung verfügen über eine sonderpädagogische Qualifikation um Jugendliche mit kognitiven Einschränkungen ausbilden zu können?

Freundliche Grüße
Anja Vorspel           Julia Marmulla
 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Dr. Rauterkus

Antwort zu Frage 1:

Menschen mit Behinderung können sich auf das gesamte Ausbildungs-, Studien- und Praktikumsangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf bewerben. Das Spektrum umfasst 82 verschiedene Berufsbilder.

Menschen mit Behinderung werden sowohl im Bewerbungsprozess als auch während der Ausbildung oder des Studiums intensiv beraten und begleitet. Die Ausschreibungen und der gesamte Bewerbungsprozess sind über das Karriereportal barrierefrei zugänglich und sprechen Menschen mit Behinderung explizit an.

Das Testverfahren erfolgt in der Regel online und kann viele behinderungsbedingte Bedürfnisse, z.B. spezielle Eingabegeräte oder Zeitzugaben, berücksichtigen. Sofern erforderlich wird ein zertifizierter Kooperationspartner, der auf die Eignungsdiagnostik von Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist, hinzugezogen.

Nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren wird im engen Austausch zwischen den künftigen Nachwuchskräften, der Ausbildungsleitung, der Schwerbehindertenvertretung und bei Bedarf mit dem Integrationsfachdienst die Notwendigkeit von Hilfsmitteln und weitergehender Unterstützung besprochen und das Beantragungsverfahren bei der Agentur für Arbeit unterstützt. Auch das Angebot einer Ausbildung in Teilzeit ist möglich.

Antwort zu Frage 2:
Eine Übersicht der ausgebildeten Nachwuchskräfte mit einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Beantwortung wurde auf die letzten 10 Jahre beschränkt, für die maschinell auswertbare Informationen vorliegen.

Einstellungs-jahr

Anzahl Auszubildender mit Behinderung imjeweiligen Berufsbild

davonübernommen

2012

1 Bachelor of Laws

1 Verwaltungswirt*in

2 von 2

2013

1 Gärtner*in - FR Garten- und Landschaftsbau 1 Verwaltungsfachangestellte*r

2 von 2

2014

3 Verwaltungswirt*in

1 Fachangestellte*r für Medien- und Informations-

Dienste Fachrichtung Bibliothek

4 von 4

2015

2 Verwaltungsfachangestellte*r

1 Verwaltungswirt*in 1 Bachelor of Laws

1 Gärtner*in - Fachrichtung Zierpflanzenbau

4 von 5

2016

2 Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung

1 Verwaltungsfachangestellte*r 1 Bachelor of Laws

1 Verwaltungsfachangestellte*r Differenzierungsbereich Soziales

4 von 5

2017

1 Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung 1 Bachelor of Laws

  1. Tischler*in
  2. Verwaltungsfachangestellte*r

1 Verwaltungswirt*in

5 von 6

2018

1 Verwaltungsfachangestellte*r

1 Verwaltungswirt*in

1 Vermessungstechniker*in

3 von 3

2019

1 Verwaltungswirt*in 1 Bachelor of Laws

1 Verwaltungsfachangestellte*r

1 Vermessungstechniker*in

1 Verwaltungsfachangestellte*r

1 Straßenbauer*in

4 von 6

2020

 
  1. Fachinformatiker*in FR Systemintegration 2 Verwaltungsfachangestellte*r
  2. Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek

1 Bachelor of Laws

1 Verwaltungswirt*in

1 Bachelor of Arts - Soziale Arbeit

7 von 8 ausstehend

(1 ausgeschieden)

2021

3 Verwaltungswirt*in

1 Verwaltungsfachangestellte*r

1 Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung 1 Gärtner*in - FR Baumschule

5 von 6 ausstehend

(1 ausgeschieden)

2022

3 Verwaltungsfachangestellte*r

1 Bachelor of Arts - Soziale Arbeit

1 Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung 1 Gärtner*in - FR Garten- und

Landschaftsbau

1 Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

1 Medientechnolog*in

1 Stadtbauoberinspektor*in

9 von 9 ausstehend

Gesamt

56

 

 

Alle Nachwuchskräfte, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden übernommen. Insgesamt 7 Nachwuchskräfte sind vorzeitig ausgeschieden, davon 3 aufgrund nicht bestandener Prüfungen, 2 auf eigenen Wunsch und eine durch arbeitgeberseitige Kündigung. Eine Nachwuchskraft ist verstorben.

Antwort zu Frage 3:
Als Ausbildungsbetrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes hält die Landeshauptstadt Düsseldorf keine Ausbildungskräfte mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation für die Anleitung von Jugendlichen mit kognitiven Einschränkungen vor.

Durch die Teilnahme an der „Ausbildung der Ausbildungskräfte“ nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erwerben Ausbildungskräfte jedoch zusätzlich berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse. Nach dem Rahmenlehrplan für diese Qualifizierung wird in verschiedenen Schwerpunktthemen auch für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert.